Personalausweis

Serviceleistungen

Erforderlich für die Beantragung

  • persönliches Erscheinen (zur Identifizierung, eigenhändige Unterschrift, Fingerabdrücke)
  • alter Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen)
  • ein aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten oder geschiedenen Personen (sofern bisherige Ausweisdokumente nicht von der Stadt Aschaffenburg, sondern von einer anderen Behörde ausgestellt wurden oder bisher noch gar kein Ausweisdokument vorhanden war)
  • bei unter 16-Jährigen Nachweis über alleiniges Sorgerecht bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamer Wohnung der Eltern die schriftliche Zustimmungserklärung des Elternteils, das nicht mit zur Beantragung kommt sowie dessen Ausweisdokument im Original (sofern möglich). Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen.

Ein neuer Personalausweis kann frühestens 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Ausweisdokumentes beantragt werden. Ausnahmen hiervon können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z.B. wenn das Ausweisdokument kaputt ist oder der Ausweisinhaber/die Ausweisinhaberin auf dem Bild nicht mehr zu erkennen ist) gemacht werden. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen vorab Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.

Bearbeitungsgebühren

  • Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre):  37 Euro
  • Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre): 22,80 Euro
  • Nutzung der Fotostation: 7,00 €

Gültigkeit

  • Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • Antragsteller ab 24 Jahre: 10 Jahre

Eine Verlängerung des Ausweisdokumentes ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bitte beachten Sie: unabhängig von der generellen Gültigkeit des Personalausweises verliert dieser seine Gültigkeit, wenn eine Person anhand des Passbilds auf dem Ausweis nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bitte prüfen Sie daher vor allem bei kleineren Kindern regelmäßig, ob Ihr Kind  noch so aussieht wie auf dem Passbild . Sollte das nicht mehr der Fall sein, bedenken Sie bitte, dass es zu möglichen Problemen beim Grenzübertritt kommen kann. Wir raten in diesem Fall zu einer Neubeantragung des Personalausweises.

Beantragung vor Eheschließung

Der Personalausweis kann nur dann bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden, sofern unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung, bei der der Familienname geändert werden soll, eine Urlaubsreise ansteht. Die einheitliche Frist für die Vordatierung beträgt 8 Wochen. Zur Beantragung ist die Aufgebotsbescheinigung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis erst nach erfolgter Eheschließung ausgehändigt werden kann!

Wann ist mein Personalausweis zur Abholung bereit?

Eine Statusabfrage zu Ihrem beantragten Ausweisdokument ist im Online-Portal der Stadt Aschaffenburg jederzeit möglich.

Sie erhalten ca. 8 - 14 Tage nach Beantragung des Personalausweises eine Abholmitteilung. Sie können somit nach Erhalt des Schreibens umgehend Ihren Ausweis an der Information im Erdgeschoss des Rathauses abholen. Hierfür ist kein Termin erforderlich!

Personalausweis für Minderjährige

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr selbst beantragt werden. Eine vorherige Beantragung muss durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgen. Besteht für einen Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen. Bei der Antragstellung müssen mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich anwesend sein. Vom nicht anwesenden Elternteil ist eine Zustimmung gesetzlicher Vertreter im Original  und die Vorlage dessen Ausweisdokumentes erforderlich.


Wird erstmalig ein Ausweisdokument beantragt, so muss die Identität dieser Person durch einen Dritten (Elternteil/Familienangehörige*r) persönlich bestätigt werden.

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und die sofortige Notwendigkeit glaubhaft darlegen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis erhalten.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist drei Monate gültig. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.

PIN-Brief für die Online-Funktion verloren oder PIN vergessen?

Haben Sie den PIN-Brief zur Nutzung der Online-Funktion nicht mehr oder haben Sie Ihre PIN vergessen, so können Sie die PIN bei uns im Bürgerbüro neu setzen lassen. Bitte nutzen Sie dafür die Online-Terminvergabe Bürgerbüro.