Reisepass
Serviceleistungen
- Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
- Reisedokumente für Kinder; Beantragung
- Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
- Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand, Onlineantrag
- Reisepass; Beantragung
für die Bearbeitung erforderlich
- persönliches Erscheinen (zur Identifizierung, eigenhändige Unterschrift, Fingerabdrücke)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde bei Ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten bzw. geschiedenen Personen (sofern bisherige Ausweisdokumente nicht von der Stadt Aschaffenburg, sondern von einer anderen Behörde ausgestellt wurden oder bisher noch gar kein Ausweisdokument vorhanden war)
- bei Minderjährigen Nachweis über alleiniges Sorgerecht bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamer Wohnung der Eltern die schriftliche Zustimmungserklärung des Elternteils, das nicht bei der Beantragung dabei ist sowie dessen Ausweisdokument im Original (sofern möglich). Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Ob Ihr Reisepass abgeholt werden kann, können Sie online über die Ausweis-Statusanfrage im Online-Portal der Stadt Aschaffenburg feststellen.
Wird erstmalig ein Ausweisdokument beantragt, so muss die Identität dieser Person durch einen Dritten (Elternteil/Familienangehörige*r) persönlich bestätigt werden.
Bearbeitungsgebühren
- Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro
- Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 70,00 Euro
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten: 22,00 Euro
- Expresszuschlag bei Lieferung innerhalb von 4-5 Arbeitstagen: 32,00 Euro
- Nutzung der Speed Capture Station: 7,00 Euro
Gültigkeit
- für Antragsteller unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Antragsteller ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie: unabhängig von der generellen Gültigkeit des Reisepasses verliert dieser seine Gültigkeit, wenn eine Person anhand des Passbilds auf dem Ausweis nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bitte prüfen Sie daher vor allem bei kleineren Kindern regelmäßig, ob Ihr Kind noch so aussieht wie auf dem Passbild . Sollte das nicht mehr der Fall sein, bedenken Sie bitte, dass es zu möglichen Problemen beim Grenzübertritt kommen kann. Wir raten in diesem Fall zu einer Neubeantragung des Reisepasses.
Reisepässe im Expressverfahren
Sie haben die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Dieser wird innerhalb von 4-5 Werktagen in das Bürgerbüro geliefert. Für einen im Expressverfahren erstellten Reisepass wird ein Zuschlag i.H.v. 32,00 Euro erhoben. Der Reisepass kostet daher für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro und für Personen ab 24 Jahren 102,00 Euro.
Vorläufiger Reisepass
In Ausnahmefällen kann Ihnen ein fälschungssicherer, maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn Sie sofort einen Reisepass benötigen und die Frist für eine Bestellung des Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr ausreicht. Die Dringlichkeit müssen Sie glaubhaft darlegen, zum Beispiel durch Vorlage des Flugtickets/der Reiseunterlagen. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Reiseländern anerkannt wird!
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens 12 Monate gültig. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro.
Beantragung vor Eheschließung
Der Reisepass kann nur dann bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden, sofern unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung, bei der der Familienname geändert werden soll, eine Urlaubsreise ansteht. Die einheitliche Frist für die Vordatierung beträgt 8 Wochen. Zur Beantragung ist die Aufgebotsbescheinigung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass aber erst nach erfolgter Eheschließung ausgehändigt werden kann!
Eintrag von Eltern im Reisepass der Kinder
Ein Eintrag von Eltern in den Reisepass der Kinder ist möglich, wenn ein Elternteil einen abweichenden Familiennamen führt. Hierzu ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht eine Erklärung von beiden Elternteilen erforderlich. Eingetragen in den Reisepass werden dann auch immer beide Elternteile gemeinsam.
Reisepässe für Minderjährige
Bei Minderjährigen (Altersgrenze: 18 Jahre) muss der Reisepass durch die sorgeberechtigten Eltern beantragt und abgeholt werden. Besteht für einen Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen. Bei der Antragstellung müssen mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich anwesend sein. Vom nicht anwesenden Elternteil ist eine schriftliche Zustimmungserklärung im Original und die Vorlage dessen Ausweisdokumentes erforderlich.
Änderungen im Reisepass
Änderungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich, d.h., dass z.B. bei einer Namensänderung (insb. bei Eheschließung) in jedem Fall ein neuer Reisepass benötigt wird. Der bisherige Reisepass wird mit Wirksamkeit der Änderung kraft Gesetzes ungültig. Eine Ausnahme gilt bei einem bloßem Wohnsitzwechsel. Dieser kann nachträglich im Pass vermerkt werden. Die Änderung erfolgt gebührenfrei.
Auslandsreisen
Bitte informieren Sie sich vor Auslandsreisen rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, bei Ihrem Reiseveranstalter oder der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes. Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen evtl. Transitländer, insbesondere, wenn die Reise auf dem Landweg stattfindet.
chten Sie vor allem darauf, ob für die Einreise ein Personalausweis genügt oder Sie einen Reisepass und ggf. ein Visum des Reiselandes benötigen. Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises oder Reisepasses und beachten Sie, dass einige Länder eine deutlich über die Reisedauer hinausgehende Gültigkeitsdauer fordern. Berücksichtigen Sie bitte auch die Einreisebestimmungen möglicher Transitländer, insbesondere, wenn Ihre Reise auf dem Landweg erfolgt.
Die Stadt Aschaffenburg stellt Ihnen die von Ihnen gewünschten Ausweisdokumente aus. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die - von Ihnen gewünschten - Passdokumente die Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Reiselandes erfüllen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise und beachten Sie, dass es kurzfristig zu einer Verschärfung der Einreisebestimmungen kommen kann.
Auskünfte zu Ihrem persönlichen Reiseziel erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter, den jeweiligen Auslandsvertretungen Ihres Reiselandes und auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
USA-Reisen
Bei USA-Reisen benötigt grundsätzlich jede Person (altersunabhängig) einen eigenen Reisepass. Außerdem muss rechtzeitig (mindestens 72 Stunden) vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung über ESTA elektronisch beantragt werden.