Elternschaft, Sorgerecht & Unterhalt
Eltern zu sein bedeutet Verantwortung – auch dann, wenn sich Lebensumstände ändern. Ob Fragen zum gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht, zur elterlichen Sorge bei Trennung oder Scheidung oder zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen: Wir helfen Ihnen, Klarheit zu gewinnen und rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Mit Einfühlungsvermögen, Erfahrung und fundiertem Fachwissen begleiten wir Sie durch alle Schritte – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: das Wohl Ihres Kindes
- Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
- Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
- Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Vater-Kind-Aktionen
"Zeit die wir uns nehmen, ist Zeit, die uns etwas gibt." (Ernst Ferstl)
Regelmäßig gibt es in Aschaffenburg Aktionen für Väter, männliche Bezugspersonen und ihre Kindern. Es geht in die Natur, es wird gekocht, getüftelt, experimentiert oder die Feuerwehr besucht. Hier auf dieser Seite informieren wir Sie zu anstehenden Veranstaltungen.
Mehrheitlich werden die Kinder von ihren Müttern in die KiTa gebracht und abgeholt. Zunehmend werden aber auch Väter ganz bewusst aktiv, gestalten den Familienalltag mit und nehmen ihre Rechte und Pflichten als Vater wahr. Dazu gehört, dass sie immer öfter auch in den KiTas sichtbar und als Ansprechpartner
für Sie wichtig werden. Mit der Broschüre „KiTas brauchen Väter“ möchten wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben und Sie motivieren und unterstützen, auch in eine aktive und bewusste Väterarbeit
zu investieren.
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Miriam Müller: Detailseite
Jugendhilfeplanung, Familienbildung
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
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Claudia Beck: Detailseite
Jugendhilfeplanung, Familienbildung
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Adoption
Eine Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie oder einer Stieffamilie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung).
Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen. Die Adoptionsvermittlungsstelle hat den Auftrag, für die Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption frei gegeben werden, eine geeignete Familie zu finden. Das Wohl des Kindes steht hierbei immer an erster Stelle. Bei der Auswahl müssen die Vorstellungen der leiblichen Eltern berücksichtigt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Sie wollen ein Kind adoptieren?
Interessierte Paare und Einzelpersonen können sich an die Vermittlungsstelle wenden. Grundsätzlich können sich alle Personen unabhängig von Geschlecht und Nationalität bewerben. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Information, Überprüfung und auf einen abschließenden Sozialbericht.
In diesem Prozess werden die Bewerber über alle Aspekte, die eine Adoption betreffen, wie leibliche Eltern, besondere Bedürfnisse des Kindes, rechtliche Hintergründe informiert. Zudem werden die eigene familiäre Situation, Gesundheit, die Wohnverhältnisse, Lebensplanung, Partnerschaft und Erziehungsvorstellung beleuchtet. Auf dieser Grundlage kann für eine Vermittlung eine Einschätzung getroffen werden.
Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und gestaltet das ganze Verfahren einer Vermittlung und gibt abschließend eine Empfehlung an das zuständige Familiengericht. Bei einer Adoption mit Auslandsberührung,also wenn ein Kind im Inland adoptiert wird, jedoch dieses oder seine Adoptiveltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind noch weitere Fachstellen und Gerichte zu beteiligen.
Adoptionspflege
Das Kind lebt vor der Adoption in der Pflege der künftigen Adoptiveltern. Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet die Familie fachlich während dieser Adoptionspflege und auch nach dem Ausspruch der Adoption. Die Nachbegleitung gehört aufgrund von gesetzlichen Veränderungen seit 2021 zu den Aufgaben der Vermittlungsstelle.
Auslandsadoption
Sollten Sie in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, müssen Sie sich an eine überprüfte Auslandsvermittlungsstelle wenden, die auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes gelistet sind. Hierbei erstellt die Adoptionsstelle vor Ort auf Antrag einen Sozialbericht. Im Rahmen einer Auslandsadoption oder einer Adoption mit Auslandsberührung ist der Fachdienst beim Anerkennungs- oder Umwandlungsverfahren involviert.
Vertrauliche Geburt
Bei einer Vertraulichen Geburt sind die Schwangerenberatungsstellen die erste Anlaufstelle für die Eltern, die anonym entbinden wollen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird dann bei der Vermittlung involviert. Die Daten der Eltern werden gegenüber dem Amt anonymisiert.
Stiefelternadoption
Einen großen Bereich der Adoptionsstelle nimmt die Stiefelternadoption ein. Alle Beteiligten müssen vor dem Verfahren beraten werden. In dem Prozess geht es um die Überprüfung und Beratung bezüglich Alternativen und auch die Bedeutung einer Adoption. Am Ende des Verfahrens gibt die Vermittlungsstelle eine fachliche Empfehlung an das Familiengericht weiter.
Suche nach Herkunft
Sowohl bei einer Fremdadoption als auch einer Stiefelternadoption begleitet die Fachstelle minderjährige und auch erwachsene Adoptierte auf der Suche nach ihrer Herkunft oder ihren Geschwistern. Es gibt eine Aufbewahrungsfrist der Adoptionsakten von 100 Jahren. Hier gibt es immer wieder Anfragen aus dem Ausland zu Adoptionen, die bereits vor über 50 Jahren durchgeführt wurden.
Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt ist Teil einer Kooperation mit den Vermittlungsstellen von Miltenberg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg. Regelmäßige Treffen, Fachaustausch und der Abgleich von Standards gehören zu den Auflagen, die vom Bayerischen Landesjugendamt gestellt werden. Die Kooperation dient zur Sicherstellung der Qualität der Adoptionsvermittlung und ihrer Ausgestaltung.
Kontakt
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Silvia Kern: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adoptionsvermittlung
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Jana Whitley: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adoptionsvermittlung
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Marlena Rück: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adoptionsvermittlung
Verfahrenslotsen
Unabhängige Begleitung und Unterstützung für Kinder und junge Menschen mit Behinderung und deren Familien
Das machen wir
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen versuchen Sie gezielt zur richtigen Eingliederungshilfe zu lotsen. Wir wollen mit Ihnen erreichen, dass Ihren Ansprüchen schneller entsprochen wird.
Warum gibt es uns?
Die Gesetze für Leistungen, die behinderten Kindern und jungen Menschen zustehen, sind sehr kompliziert. Wir wollen den Zugang für die Familien und Betroffenen erleichtern.
Wie machen wir das?
Wir kennen uns gut im System der Eingliederungshilfe aus und begleiten und unterstützen Sie im Rehabilitationsverfahren – vom Antrag bis zum Abschluss.
Jan Serba: Detailseite
Stadt Aschaffenburg
Jugendhilfeplanung
Verfahrenslotse
Dalbergstraße 18
63739 Aschaffenburg
Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Erziehungsbeistandschaft - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)- Hilfe für junge Volljährige -Betreuungshilfe/Betreuungsweisungen
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII):
Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Hilfsangebot für Eltern, Kinder und Jugendliche, wenn erzieherische Probleme den Familienalltag stark beeinträchtigen. Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Ein vertrauensvolles und intensives Zusammenarbeiten ist die Grundlage, um gesetzte Ziele erreichen zu können. Die Hilfe ist auf längere Zeit angelegt und findet in der Regel mit einem Termin pro Woche im Haushalt der Eltern statt.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII):
Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein intensives Angebot für Familien mit minderjährigen Kindern und begleitet die Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die aktive Mitarbeit der Familie. Die Maßnahme ist auf längere Zeit angelegt und findet in der Regel mit mehreren Terminen pro Woche im Haushalt der Eltern statt.
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII):
Hilfe für junge Volljährige ist ein geeignetes und notwendiges Angebot an junge Menschen, deren Persönlichkeitsentwicklung ihnen noch kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben ermöglicht. Ziel der Hilfe ist es die jungen Erwachsenen in ihrer Persönlichkeit zu stärken und mit ihnen berufliche und private Perspektiven zu entwickeln, welche ihnen ein eigenständiges Leben ermöglichen. Beantragt wird die Hilfe von den jungen Volljährigen selbst. Sie wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt fortgesetzt werden.
Betreuungshilfe/Betreuungsweisung (§10 JGG, § 30 SGB VIII)
Die Betreuungsweisung ist eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete ambulante Maßnahme. Sie wird vom Jugendgericht für 6 bis 12 Monate angeordnet. Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund individueller Problematik Einzelbetreuung über einen längeren Zeitraum benötigen. Wir begleiten junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren mit dem Ziel Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage zu leisten und zu einer selbständigen Gestaltung ihres Lebens zu befähigen. Dazu gehören Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung, erneute Straffälligkeit verhindern, Unterstützung bei Suchtproblematik, Begleitung zu Ämtern u.a.
Trennungs- und Scheidungsberatung
Eine Trennung ist für Eltern und Kinder eine sehr schwierige Situation. Die bisher vertraute Welt, mit den bekannten Gewohnheiten verändert sich. Für Kinder ist diese Zeit oft besonders verunsichernd und beängstigend. Sie leiden unter den Konflikten der Eltern und/oder können ihre Gefühle noch nicht richtig mitteilen. Neue Lösungen für Eltern und Kinder müssen gefunden werden.
In einer neutralen, fachlichen Atmosphäre beraten wir Sie bei Konflikten, erarbeiten Lösungswege und unterstützen Sie bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, Regelung des Umgangs und Organisation anderer wichtiger Belange bezüglich Ihrer Kinder.
Unsere Aufgaben
- Beratung von Eltern und Kindern bei der Neuorientierung in einer Trennungs- und Scheidungssituation.
- Vermittlung zwischen Eltern, um weiterhin gemeinsam für die Kinder Sorge tragen zu können.
- Unterstützung bei der Problematik, die Konflikte der Paarebene von der Verantwortung der Elternebene zu trennen.
- Kindern die Bindung und Beziehung zu beiden Elternteilen und weiteren wichtigen Bezugspersonen zu erhalten oder aufzubauen.
- Information zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Ausgestaltung, Entscheidungsbefugnisse
Fachdienst Trennung und Scheidung: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Pflegefamilien
Immer wieder können Kinder aus verschiedenen Gründen für begrenzte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihrer Familie aufwachsen. Für diese Kinder sucht der Pflegekinderdienst geeignete, engagierte und liebevolle Pflegeeltern. Über die verschiedenen Pflegeformen, die Vorbereitung und die Inhalte dieser Aufgabe informiert der Pflegekinderdienst.
Pflegekinder brauchen verständnisvolle Menschen, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen eine glückliche und unbeschwerte Kindheit ermöglichen.
Die Aufnahme von in dieser Form belasteten Kindern und die Zusammenarbeit mit den Eltern stellen besondere Anforderungen an die Pflegefamilien.
Gesucht werden Menschen mit
- Freude am Zusammenleben mit Kindern
- der Fähigkeit, sich auf „besondere“ Kinder einzulassen
- Geduld und Belastbarkeit
- einer tragfähigen und stabilen Paarbeziehung
- gesicherten finanziellen Rahmenbedingungen
- zeitlicher Flexibilität
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Sensibilität für das Wohl und die Bedürfnisse von Kindern
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit leiblichen Eltern und ermöglichen von Besuchskontakten
Interessierte Personen werden auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet und entsprechend ausgebildet. Der Pflegekinderdienst unterstützt und begleitet sie fachlich und finanziell bei ihrer Aufgabe.
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Pflegekinderdienst: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
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Anja Schödel: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Pflegekinderdienst