Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Nachwuchs ist in Aschaffenburg herzlich willkommen. Von der Anmeldung Ihres Kindes, über die Namensführung, bis hin zur Anerkennung der Vaterschaft gibt es hier alle wichtigen Infos.

Serviceleistungen "Geburt"


Hebammen-Koordination

Logo Hebammen-Koordination


Die ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes sind voller Veränderungen. Jeder Frau steht in dieser besonderen Zeit Hilfe und Unterstützung durch eine Hebamme im häuslichen Wochenbett zu. Leider kommt es immer wieder vor, dass Frauen trotz intensiver Suche keine Hebamme für diese wichtige Betreuung finden.

Aus diesem Grund wurde von der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg die Hebammenkoordinationsstelle ins Leben gerufen. Wir versuchen Ihnen zu helfen!

Angebot der Koordinierungsstelle

  • Vermittlung von Hebammen an Frauen, die trotz intensiver Suche keine Hebamme finden konnten
  • Organisation einer Wochenbettambulanz an Sonn- und Feiertagen
  • Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um die Geburt

Voraussetzungen

  • Sie sind schwanger und wohnen in der Stadt Aschaffenburg oder dem Landkreis Aschaffenburg
  • Sie haben trotz intensiver Suche keine Hebamme gefunden

Ablauf

Bitte schreiben Sie Montag bis Freitag eine E-mail oder rufen Sie zur Sprechstunde Dienstag oder Donnerstag von 9 Uhr bis 11 Uhr an.

Gerne kümmert sich die Koordinierungsstelle schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

Das Projekt der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg wird gefördert durch die Regierung von Oberfranken mit Mitteln des bayerischen Staatsministerums für Gesundheit und Pflege.

Wochenbettambulanz

Diese Sprechstunde ist für Wöchnerinnen und stillende Mütter, die an Sonn- und Feiertagen Unterstützung durch eine Hebamme benötigen.
Sprechzeiten: Sonn- und Feiertag von 9 bis 12 Uhr (OHNE Terminvergabe)
Die Praxis befindet sich im Eingangsbereich des Klinikums Aschaffenburg.


Hallo Baby



Die Hallo Baby Willkommensbesuche sind ein freiwilliges Angebot des SkF. Im Auftrag der Stadt Aschaffenburg werden alle Familien mit Neugeborenen in den Stadtteilen besucht.

Der Besuch wird zuerst durch einen Willkommensbrief der Stadt angekündigt. Wenn das Baby ca. 4 Monate alt ist, bekommen die Familien einen zweiten Brief mit einem Terminvorschlag von den Mitarbeiterinnen zugeschickt.

Zum Besuch bringen sie eine Tasche voller Informationsmaterialien mit:   

Kostenfreie Kurse – kleine Geschenke - Krabbelgruppen - Vorträge für Eltern - Aktionen für Familien - Gesundheitssprechstunden - Kita-Anmeldung - Alternative Betreuung - Ausflugstipps – Beratung - Entwicklung und Erziehung - Familiencafés - Beikost - Unterstützung im Alltag.

Die Pädagoginnen nehmen sich Zeit für ein Gespräch mit der Familie. Fragen können direkt geklärt werden. Auf Wunsch vermitteln sie an Beratungsstellen, frühe Hilfen und Angebote der Stadt weiter. Die beiden Pädagoginnen des Hallo Baby Teams verfügen über spezielles Fachwissen zur frühkindlichen Entwicklung.

Hier geht es zu “hallo aschaffenburg“ mit Informationen zu Hallo Baby in verschiedenen Sprachen.

Weitere Informationen

Sozialdienst katholischer Frauen

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist ein Frauen- und Fachverband für Jugend- und Gefährdetenhilfe und der Hilfe für Frauen und Familien in Notsitua­tionen. Er ist ehrenamtlich organisiert und versteht seine Arbeit im Zusammen­wirken von hauptberuflichen Fachkräften und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

Geburt in einer Aschaffenburger Klinik

Wenn Ihr Kind im Klinikum Aschaffenburg oder in der Frauenklinik am Ziegelberg geboren wird, meldet die Klinik die Geburt beim Standesamt.

Was bekommen Sie von der Klinik?

  • Ein Merkblatt zur Geburtsbeurkundung mit Kontaktdaten des Standesamts

  • Ein Formular zur Namensgebung für Ihr Kind

Was müssen Sie tun?

  • Füllen Sie das Formular zur Namensgebung vollständig aus

  • Unterschreiben Sie es

  • Senden Sie das Formular mit allen weiteren Unterlagen an das Standesamt

Wichtig: Die Geburtsurkunde wird erst erstellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

So reichen Sie die Unterlagen ein

  • Per Post:

Stadt Aschaffenburg
Standesamt – Geburten
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg

Oder in den Briefkasten:

  • Verschlossener Umschlag in den Briefkasten am Rathaus

  • Schreiben Sie auf den Umschlag:

    • Name des Kindes

    • Geburtsdatum

  • Geben Sie auch Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an (für Rückfragen)

Originaldokumente bekommen Sie nach der Beurkundung zurückgeschickt. Ein persönlicher Besuch ist normalerweise nicht nötig.

Notwendige Unterlagen

Allgemein (alle Eltern)

  • Kopien der gültigen Personalausweise oder Reisepässe

  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: zusätzlich der Aufenthaltstitel

  • Formular zur Erklärung des Vornamens Ihres Kindes

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind

Wenn Sie in Bayern ab dem 01.01.2009 geheiratet haben:
➝ Sie müssen keine weiteren Urkunden einreichen.

Wenn Sie vor dem 01.01.2009 in Bayern geheiratet haben oder in einem anderen Bundesland:
➝ Sie müssen entweder:

  • die Eheurkunde und beide Geburtsurkunden der Eltern vorlegen
    oder

  • das Eheregister vorlegen.

Wenn Sie ledig sind (nie verheiratet)

  • Ihre Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind

  • Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk
    (Scheidungsdatum oder Sterbedatum)
    oder
    Ihre Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

  • Ihre Geburtsurkunde

  • Wenn vorhanden: Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung

Wenn Sie oder der Vater im Ausland geboren wurden oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde


  • Weitere Unterlagen können nachgefordert werden, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

  • Wichtig bei ausländischen Urkunden
    • Originale vorlegen – keine Kopien
    • Urkunden aus dem Nicht-EU-Ausland brauchen:
      • eine Apostille oder
      • eine Legalisation oder
      • eine Prüfung durch die Deutsche Botschaft
    • Urkunden, die nicht international (CIEC) ausgestellt sind, müssen:
      • von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden
      • Übersetzer*innen finden Sie unter:
        www.justiz-dolmetscher.de
 

Hinweis: Manche Urkunden können auch digital von anderen deutschen Standesämtern abgerufen werden.
Wenn Sie Urkunden bereits besitzen, legen Sie diese bitte im Original vor – so geht die Bearbeitung schneller.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind – Vaterschaft und Sorgerecht

Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, muss der Vater offiziell anerkannt werden, damit er im Geburtenregister eingetragen wird.

Vaterschaft anerkennen

  • Der leibliche Vater muss die Vaterschaft anerkennen oder ein Gericht muss sie feststellen

  • Die Mutter muss zustimmen, damit die Anerkennung gültig ist

Mutterschaft (in bestimmten Ländern)

In manchen Ländern muss auch die Mutter ihre Mutterschaft anerkennen

Wann und wo kann man das machen?

  • Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen ➝ Das wird empfohlen

  • Bitte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren

  • Zuständig für die öffentliche Beurkundung sind:

    • Standesamt

    • Jugendamt

Gemeinsames Sorgerecht

  • Auch die Erklärung zur gemeinsamen Sorge kann vor der Geburt abgegeben werden

  • Diese Erklärung ist nur beim Jugendamt möglich

Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, kann unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Wann bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Wenn ein Elternteil:

  • seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat
    (für Schweizer Bürger oder deren Familien: eine Aufenthaltserlaubnis-CH)

Was passiert dann?

Die Ausländerbehörde prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist auch die Ansprechstelle für Fragen zur Staatsangehörigkeit in diesen Fällen.

Namensführung des Kindes

Name des Kindes – Was ist zu beachten?

  • Haben die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen,
    ➝ bekommt das Kind diesen Namen als Geburtsnamen.

  • Haben die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen
    oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten,
    ➝ muss oft eine zusätzliche Erklärung beim Standesamt abgegeben werden.

Fragen zur Namensgebung?

Das Standesamt hilft Ihnen gern weiter und erklärt, welche Namensregelungen in Ihrem Fall möglich sind.

Vornamen

Wer darf den Vornamen bestimmen?

  • Die sorgeberechtigten Eltern entscheiden über die Vornamen ihres Kindes.

  • Die Vornamen müssen in der Geburtsanzeige eingetragen werden.

Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind:

  • Sie dürfen die Vornamen nur gemeinsam bestimmen.

  • Beide Eltern müssen unterschreiben.

Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:

  • Dieser Elternteil darf die Vornamen allein bestimmen.

  • Es kann ein Vorname oder mehrere Vornamen vergeben werden.

Weitere Hinweise:

  • Alle Vornamen eines Kindes sind gleichwertig.

  • Vornamen mit Bindestrich (z. B. Anna-Lena) gelten als ein Vorname.

  • In der Geburtsurkunde wird nicht zwischen Rufname und anderen Vornamen unterschieden.

Änderung der Vornamen

  • Nach der Beurkundung können Vornamen nicht mehr geändert werden.

  • Ausnahme: Sie haben mehrere Vornamen – dann dürfen Sie die Reihenfolge ändern.
    ➝ Nicht erlaubt: Schreibweise ändern, Vornamen weglassen oder neue hinzufügen.

Rechtsgrundlage: § 45a Personenstandsgesetz (PStG

Fristen/Dauer

Fristen zur Anzeige der Geburt beim Standesamt

  • Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt gemeldet werden.
    ➝ Der Tag der Geburt zählt nicht mit.
    ➝ Meist übernimmt das die Klinikverwaltung.
    ➝ Bei Hausgeburten müssen die Eltern die Geburt melden.

  • Eine Totgeburt muss spätestens am dritten Werktag nach der Geburt gemeldet werden.

Bearbeitung der Geburtsurkunde

  • Die Geburtsurkunde wird erstellt, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt angekommen sind.

  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 bis 10 Tage.

Bitte rufen Sie nicht vorher an. Wenn etwas fehlt, meldet sich das Standesamt bei Ihnen.

Gebühren

  • Die Beurkundung der Geburt ist in Aschaffenburg kostenlos.

  • Eltern bekommen einmalig kostenlos drei Geburtsurkunden,
    die für folgende Zwecke gedacht sind:

    • Elterngeld

    • Kindergeld

    • Mutterschaftshilfe (bei der Krankenkasse)

  • Möchten Sie weitere Geburtsurkunden, kostet jede 12,00 Euro

  • Wenn zusätzliche Amtshandlungen nötig sind, z. B. eine Namenserklärung, können weitere Gebühren entstehen.

Geburt im Ausland

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

Wenn eine deutsche Person im Ausland geboren wurde,
kann die Geburt nachträglich beim Standesamt Aschaffenburg beurkundet werden.

Voraussetzungen

  • Das Kind oder die Eltern müssen in Aschaffenburg wohnen
    oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Es besteht keine Pflicht, die Geburt nachbeurkunden zu lassen.

Wer darf den Antrag stellen?

  • Die Eltern des Kindes

  • Das Kind selbst

  • Der Ehepartner, Lebenspartner oder die Kinder des Kindes

Hinweis: Wenn niemand mehr in Deutschland wohnt, ist das letzte Wohnsitz-Standesamt in Deutschland zuständig.

Gebühren

  • Grundgebühr: 70,00 Euro

  • Zusätzliche Kosten können entstehen, z.B. für:

    • Namenserklärungen

    • Urkunden

Hausgeburt in Aschaffenburg

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wird, müssen die Eltern die Geburt selbst beim Standesamt des Geburtsorts melden.

Was müssen Sie tun?

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt

  • Kommen Sie persönlich vorbei

Was müssen Sie mitbringen?

  • Arztbrief oder

  • Bescheinigung der Hebamme, die bei der Geburt dabei war

  • Schriftliche Erklärung der sorgeberechtigten Person(en)
    ➝ mit Vorname und Nachname des Kindes

Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)

Wenn ein Kind tot geboren wurde

  • vor der 24. Schwangerschaftswoche

  • und unter 500 Gramm gewogen hat,

können die Eltern eine Bescheinigung über die Fehlgeburt erhalten.

Was müssen Sie tun?

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt Aschaffenburg

Kontakt für Fragen

Telefon:
06021 / 330 – 1409
06021 / 330 – 1490

E-Mail: geburt@aschaffenburg.de

 

Manche Urkunden können auch digital von anderen deutschen Standesämtern abgerufen werden.
Wenn Sie Urkunden bereits besitzen, legen Sie diese bitte im Original vor – so geht die Bearbeitung schneller.