Kinder & Jugendliche
Das Leben hält viele Herausforderungen bereit. Es gibt Situationen, in denen man sich unsicher fühlt, Sorgen hat oder einfach jemanden braucht, der zuhört und weiterhilft. Auf dieser Seite finden Sie Orientierung und Unterstützung – sei es bei Problemen in der Schule, Konflikten mit Freunden oder in der Familie, Fragen zur Gesundheit oder rund um das Erwachsenwerden.
Der Kinder- und Jugendschutz ist ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die Stärken von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Eltern in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.
Dies geschieht durch vielfältige Angebote: von der Vermittlung wichtiger Informationen über persönliche Beratung bis hin zu Projekten, die helfen, Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. Wichtig ist: Niemand ist allein – es gibt immer Menschen, die zuhören, ernst nehmen und weiterhelfen.
Freizeitangebote
Für Kinder und Jugendliche gibt es in Aschaffenburg vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Diese Seite gibt eine Auswahl der Einrichtungen, die Freizeit- und Ferienprogramme anbieten. Entdecken Sie auf der in unserem AschaffenbürgerGiS viele Angebote oder in den weiterführenden Links.
Jugendparlament
JuPa ist die Kurzform von “Jugendparlament” und macht es möglich, dass Aschaffenburger Jugendliche in ihrer Stadt mitreden und mitentscheiden. Hier ein paar Fakten:
- Im Jugendparlament sitzen 19 gewählte Jugendliche.
- Alle zwei Jahre wird ein neues Jugendparlament gewählt.
- Die Mitglieder im Jugendparlament und die Wahlberechtigten sind zwischen 13 und 17 Jahren alt und wohnen im Stadtgebiet.
- Mit dem Jugendparlament hast Du in der Stadt Aschaffenburg eine Stimme.
- Du wünschst Dir zum Beispiel mehr Feiern, möchtest mehr Platz zum Chillen und Grillen oder freies W-LAN in der ganzen Stadt? Das Jugendparlament setzt sich für Deine Themen ein und bringt die Umsetzung voran.
- Kandidiere für das Jugendparlament und mach die Stadt für Dich und Gleichaltrige schöner und besser.
- Geh wählen und bestimme, wer Deine Interessen im Jugendparlament vertritt.
- Du kannst mitmachen und Dich in den Arbeitsgruppen des Jugendparlaments für Deine Interessen einsetzen. Das Jugendparlament ist für alle da! Auch wer nicht im Parlament sitzt, kann mitreden!
Jugend Streetwork
Von Mitte 2022 bis 2027 unterstützt das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) Kommunen dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf zu initiieren. Die örtliche Jugendhilfe steuert und koordiniert das Vorhaben. Sie arbeitet rechtskreisübergreifend mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.
Das Projekt wird im Rahmen des Programms "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Seit Februar 2023 gibt es auch in Aschaffenburg eine Koordinierungsstelle für JUST BEst.
Mehr Informationen über unser Streetwork-Angebot erhalten Sie in der hallo AB-App und auf Instagram @streetworkaschaffenburg.
Weitere Informationen sind im Downloadbereich dieser Seite.
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Herr Dirk Medebach: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Koordinierungsstelle
Roßmarkt 30
63739 Aschaffenburg
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Annerose Spielmann: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Streetwork
Roßmarkt 30
63739 Aschaffenburg
Kinderspielplätze
Raum zum Spielen finden Kinder, Jugendliche und Familien auf zahlreichen Spielplätzen, Bolzplätzen sowie in Grünanlagen wie z. B. dem Mainuferbereich, der Großmutterwiese, der Fasanerie oder dem Aschaffgrünzug. Darüber hinaus stehen die meisten Pausenhöfe der Schulen – ausgestattet mit verschiedenen Spielgeräten wie Basketballkörben, Tischtennisplatten, Balancier- oder Klettermöglichkeiten – auch nach dem Unterricht den Kindern zur Verfügung. Innerhalb der Stadtteile sind Spielplätze und Grünanlagen wichtige Treffpunkte für verschiedene Altersgruppen, deren Wünsche und Interessen bei der Gestaltung berücksichtigt werden.
Jugendberufshilfe
Jugend-Arbeitsberatung im JUKUZ (Jugendberufshilfe)
Die Jugend-Arbeitsberatung im JUKUZ ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahren aus der Stadt Aschaffenburg, die Schwierigkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf haben und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche benötigen. Oft sind es auch zusätzliche familiäre, soziale, finanzielle oder gesundheitliche Probleme, die den Einstieg ins Arbeitsleben erschweren und für die erst eine Lösung gefunden werden muss. Auch hier hilft die Jugend-Arbeitsberatung weiter und vermittelt geeignete Hilfen.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
JUKUZ : Detailseite
Jugend-Arbeitsberatung
Melanie Forgas / Sebastian Rüth
Kirchhofweg 2
63739 Aschaffenburg
Finanzielle Unterstützung in der Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe kümmert sich um alle finanziellen und verwaltungstechnischen Aufgaben, die im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen entstehen. Dazu gehört vor allem die Bereitstellung von Geldleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Ohne diese finanzielle Unterstützung könnten viele Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien nicht umgesetzt werden.
Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Damit Familien die passende Unterstützung erhalten, übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben:
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Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
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Bewilligung und Bearbeitung von Anträgen, Kostenzusagen, Änderungen und Beendigungen von Leistungen
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Finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B.:
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Unterbringung in stationären Einrichtungen
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Pflegegeld für die Vollzeitpflege
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Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
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Laufende Geldleistungen in der Kindertagespflege
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Teilnahmebeiträge für Kindertageseinrichtungen
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Förderung von Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG
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Ambulante Hilfen und Unterstützungsangebote
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Festsetzung und Einzug von Kostenbeiträgen bei Eltern
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Geltendmachung von Kostenersatz und Erstattungen bei anderen Stellen (z. B. anderen Jugendämtern, dem Bezirk Unterfranken, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder der Agentur für Arbeit)
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Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen
Warum ist die wirtschaftliche Jugendhilfe wichtig?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe sorgt dafür, dass die finanziellen Grundlagen für Hilfsangebote gesichert sind. Sie ist damit ein zentraler Baustein, um Familien, Kinder und Jugendliche verlässlich zu unterstützen. Durch die enge Verbindung von rechtlicher Prüfung, finanzieller Förderung und Verwaltung stellt sie sicher, dass alle Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz korrekt und zeitnah umgesetzt werden.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals Jugendgerichtshilfe) stellt die Verbindungsstelle zwischen dem Jugendamt und dem Jugendgericht dar. Sie ist zuständig für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 21 Jahren.
Sie begleitet den jungen Menschen im laufenden Verfahren und prüft frühzeitig, ob erzieherische Hilfen erforderlich sind. Sofern eine besondere pädagogische Unterstützung notwendig erscheint, bemüht sich die Jugendhilfe im Strafverfahren um entsprechende Vermittlung, auch unter Einbeziehung der Familie des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Dem Gericht berichtet die Jugendhilfe im Strafverfahren über die familiäre, schulische und soziale Entwicklung des Jugendlichen und äußert sich - vorrangig zu den pädagogischen - Maßnahmen, welche die soziale Eingliederung des Probanden stützen und einer neuerlichen Straffälligkeit entgegenwirken können.
Rechtliche Grundlagen: § 52 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (SGB VIII); § 38 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Betreuungsweisung
Eine Betreuungsweisung ist eine vom Jugendgericht im Strafverfahren angeordnete erzieherische Hilfe, bei der ein Jugendlicher oder Heranwachsender durch die Jugendhilfe individuell unterstützt und begleitet wird, um persönliche, familiäre oder soziale Probleme zu bewältigen, seine Selbstständigkeit zu fördern und erneute Straffälligkeit zu verhindern.
Die Betreuungsweisung wird in der Regel auf Empfehlung der Jugendhilfe im Strafverfahren vom Jugendrichter angeordnet, wenn anläßlich des Kontakts mit dem straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden erkennbar wird, dass bei ihm persönliche, familiäre und soziale Belastungen vorliegen und er deshalb besondere Unterstützung benötigt.
Schwerpunkte der Hilfen liegen vorrangig bei der Aufarbeitung von individuellen Problemlagen (z. B. im Bereich Familie, Schule, Beruf), aktueller Krisenbewältigung, Stärkung der persönlichen Kompetenzen, Umsetzung schulischer und beruflicher Ziele, Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung, letztlich auch Verhinderung neuerlicher Straffälligkeit.
Durch Begleitung und Unterstützung in allen lebenspraktiven Bereichen soll der Jugendliche/Heranwachsende zu Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit befähigt werden.
Die Betreuungsweisung ist - abgesehen von dem Zuweisungsmerkmal der Straffälligkeit des zu betreuenden Jugendlichen/Heranwachsenden - ähnlich konzipiert wie die Erziehungsbeistandschaft.
Rechtliche Grundlagen: § 30 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie § 10 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).
Vermittlung der Hilfe durch die Jugendhilfe im Strafverfahren mit entsprechender Anordnung durch das Jugendgericht.
Notinsel
Gewalt begegnet uns und unseren Kindern leider überall. In der Schule, auf dem Spielplatz oder auf dem Weg nach Hause. Aber auch bei „kleinen Wehwehchen“ sind unsere Kinder oft hilflos und verängstigt. Verlaufen! Geldbeutel verloren! Bus verpasst! Angst vor den Jungs aus der Parallelklasse!
Mit dem Projekt „Notinsel“ haben wir in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Hänsel & Gretel“ in Aschaffenburg eine Möglichkeit geschaffen, Kindern in Notsituationen Fluchtpunkte aufzuzeigen, in denen sie Hilfe bekommen.
Dazu wurde ein Netzwerk von Anlaufstationen, den Notinseln, aufgebaut. Das sind Geschäfte in denen die Kinder schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Bei kleineren Problemen können diese oft selbst helfen, in schwierigeren Situationen wissen die Mitarbeiter, wie sie eine Hilfeskette in Gang bringen können und kümmern sich in der Zwischenzeit um die Kinder.
Die Geschäfte, die an diesem Projekt teilnehmen, sind durch gut sichtbare Aufkleber und Plakate mit dem „Notinsel“-Logo gekennzeichnet. Sie möchten mit ihrer Teilnahme auch ein deutliches Zeichen setzen - für Kinder, gegen Täter und für ein bürgerschaftliches Engagement.
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Medienerziehung
Medienpädagogischer Ratgeber
Dieser Elternratgeber "Medien mit Verstand" von Stadt und Landkreis Aschaffenburg soll Familien bei der sicheren und kompetenten Nutzung von Internet, Smartphone, Tablet oder Laptop unterstützen. Kinder und Jugendliche benötigen Begleitung, verlässliche Regelungen und gute Kommunikation, um risikoarm in die digitale Welt hineinwachsen zu können. Eine jährliche Wiederholung der Inhalte hilft, um mit den altersabhängig steigenden medialen Bedürfnissen und den ständig neuen Angeboten des Medienmarkts mithalten zu können.
Diesen können Sie sich in dem Download-Bereich dieser Seite herunterladen.
Medienbriefe: Hilfe bei der Medienerziehung
Kinder wachsen in einer digitalen Welt auf und sie sind bei ihrem ersten Kontakt mit den digitalen Medien zunehmend jünger. Die Medien-Elternbriefe vom Bayerischen Landesjugendamt möchten Informationen bieten, um Kinder und Jugendliche medienkompetent zu erziehen und zu begleiten.
- Ab welchem Alter kann ich meinem Kind ein eigenes Smartphone erlauben?
- Welche Apps kann mein Kind unbedenklich nutzen?
- Warum sind Social-Media-Anwendungen bei Kindern und Jugendlichen so beliebt?
- Was können Eltern tun, um ihre Kinder vor den Risiken des Internets zu schützen?
- Was macht die Faszination von Computerspielen aus?
- Mein Kind ist begeistert von e-Sports. Wie erkenne ich, ob es computerspielsüchtig ist?
- Warum ist mein Kind von einigen Influencer*innen auf Instagram so begeistert?
- Was muss ich beim Datenschutz beachten und wie mache ich ein Handy kindersicher?
Diese und mehr Fragen werden in fünf Medienbriefen beantwortet.
Diese können im Infobereich dieser Seite heruntergeladen werden.
Inhaltlich wurden die Medienbriefe in enger Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz Bayern e. V., begleitet. Herausgeber ist das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt; gefördert werden die Medienbriefe vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
JUKUZ-Medienwerkstatt
Ohne Medien geht nichts. Sie sind praktisch, sie sind nervig – werden vergöttert und verdonnert. Die JUKUZ-Medienwerkstatt möchte die digitale Medienwelt mit ihren Besucher*inngen gestalten. Es gibt Informationen rund um Desinformation und Fakenews und die Medienprojekte Einzelner, Gruppen, Schulen und außerschulischer Bildungsträger, Einrichtungen der Jugendarbeit und Institutionen der Jugendhilfe werden fachlich und technisch unterstützt. Kinder fit machen, um neue Medien kreativ zu nutzen, statt sich nur berieseln zu lassen, lautet die Devise!
Die Medienwerkstatt hat bei ihren eigenen Projekte eine große Zielgruppe im Blick:
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Kinder und Familien (z.B. bei der Trickfilmwerkstatt oder der Digital-Werkstatt).
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Jugendliche und junge Erwachsen (z.B. bei der VR-Game-Party oder im TikTalk)
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Multiplikator*innen (z.B. durch Fortbildungsangebote)
Weitere Infos zur Medienwerkstatt und den Medien-Newsletter gibt es im Infobereich.