Hilfsangebote
Allgemeiner Sozialer Dienst
In diesem Fachdienst sind ausschließlich pädagogische Mitarbeiter/innen – in der Regel Sozialpädagogen und Sozialarbeiter – tätig. Sie betreuen jeweils einen bestimmten Stadtbezirk/Stadtteil. Ihre Beratung , Unterstützung und Hilfevermittlung orientiert sich an der Lebenswelt der Klienten und zielt vorrangig darauf ab, durch individuelle Hilfestellung die psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern.
Zu den Kernaufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes zählen insbesondere:
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Schutz für Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung sowie körperlicher, sexueller und seelischer Misshandlung
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allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
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Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
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Vermittlung geeigneter ambulanter und stationärer Hilfen
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Vermittlung von Hilfen für junge Volljährige
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Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht
Der Allgemeine Soziale Dienst übernimmt daneben die Erstberatung bei einer Vielzahl individueller Notlagen und vermittelt bei Bedarf an entsprechende Fachdienste, Beratungseinrichtungen, Fachärzte usw. mit dem Ziel, passgenaue und frühzeitige Unterstützung im sozialen Netzwerk sicherzustellen.
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Amt für Kinder, Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Geschäftszimmer
Dalbergstraße 15
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Anna-Lena Hübner: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Sachgebietsleitung Allgemeiner Sozialer Dienst
Dalbergstraße 15
Zimmer 229
63739 Aschaffenburg
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Kristina Maier: Detailseite
Allgemeiner Sozialer Dienst
Gruppenleitung
Dalbergstraße 15
Zimmer 130
63739 Aschaffenburg
ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Erziehungsbeistandschaft - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)- Hilfe für junge Volljährige -Betreuungshilfe/Betreuungsweisungen
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII):
Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Hilfsangebot für Eltern, Kinder und Jugendliche, wenn erzieherische Probleme den Familienalltag stark beeinträchtigen. Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Ein vertrauensvolles und intensives Zusammenarbeiten ist die Grundlage, um gesetzte Ziele erreichen zu können. Die Hilfe ist auf längere Zeit angelegt und findet in der Regel mit einem Termin pro Woche im Haushalt der Eltern statt.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII):
Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein intensives Angebot für Familien mit minderjährigen Kindern und begleitet die Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die aktive Mitarbeit der Familie. Die Maßnahme ist auf längere Zeit angelegt und findet in der Regel mit mehreren Terminen pro Woche im Haushalt der Eltern statt.
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII):
Hilfe für junge Volljährige ist ein geeignetes und notwendiges Angebot an junge Menschen, deren Persönlichkeitsentwicklung ihnen noch kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben ermöglicht. Ziel der Hilfe ist es die jungen Erwachsenen in ihrer Persönlichkeit zu stärken und mit ihnen berufliche und private Perspektiven zu entwickeln, welche ihnen ein eigenständiges Leben ermöglichen. Beantragt wird die Hilfe von den jungen Volljährigen selbst. Sie wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt fortgesetzt werden.
Betreuungshilfe/Betreuungsweisung (§10 JGG, § 30 SGB VIII)
Die Betreuungsweisung ist eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete ambulante Maßnahme. Sie wird vom Jugendgericht für 6 bis 12 Monate angeordnet. Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund individueller Problematik Einzelbetreuung über einen längeren Zeitraum benötigen. Wir begleiten junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren mit dem Ziel Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage zu leisten und zu einer selbständigen Gestaltung ihres Lebens zu befähigen. Dazu gehören Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung, erneute Straffälligkeit verhindern, Unterstützung bei Suchtproblematik, Begleitung zu Ämtern u.a.
Trennungs- und Scheidungsberatung
Eine Trennung ist für Eltern und Kinder eine sehr schwierige Situation. Die bisher vertraute Welt, mit den bekannten Gewohnheiten verändert sich. Für Kinder ist diese Zeit oft besonders verunsichernd und beängstigend. Sie leiden unter den Konflikten der Eltern und/oder können ihre Gefühle noch nicht richtig mitteilen. Neue Lösungen für Eltern und Kinder müssen gefunden werden.
In einer neutralen, fachlichen Atmosphäre beraten wir Sie bei Konflikten, erarbeiten Lösungswege und unterstützen Sie bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, Regelung des Umgangs und Organisation anderer wichtiger Belange bezüglich Ihrer Kinder.
Unsere Aufgaben
- Beratung von Eltern und Kindern bei der Neuorientierung in einer Trennungs- und Scheidungssituation.
- Vermittlung zwischen Eltern, um weiterhin gemeinsam für die Kinder Sorge tragen zu können.
- Unterstützung bei der Problematik, die Konflikte der Paarebene von der Verantwortung der Elternebene zu trennen.
- Kindern die Bindung und Beziehung zu beiden Elternteilen und weiteren wichtigen Bezugspersonen zu erhalten oder aufzubauen.
- Information zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Ausgestaltung, Entscheidungsbefugnisse
Fachdienst Trennung und Scheidung: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Jugend Streetwork
Von Mitte 2022 bis 2027 unterstützt das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) Kommunen dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf zu initiieren. Die örtliche Jugendhilfe steuert und koordiniert das Vorhaben. Sie arbeitet rechtskreisübergreifend mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.
Das Projekt wird im Rahmen des Programms "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Seit Februar 2023 gibt es auch in Aschaffenburg eine Koordinierungsstelle für JUST BEst.
Mehr Informationen über unser Streetwork-Angebot erhalten Sie in der hallo AB-App und auf Instagram @streetworkaschaffenburg.
Weitere Informationen sind im Downloadbereich dieser Seite.
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Herr Dirk Medebach: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Koordinierungsstelle
Roßmarkt 30
63739 Aschaffenburg
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Annerose Spielmann: Detailseite
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Streetwork
Roßmarkt 30
63739 Aschaffenburg
Finanzielle Unterstützung in der Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe kümmert sich um alle finanziellen und verwaltungstechnischen Aufgaben, die im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen entstehen. Dazu gehört vor allem die Bereitstellung von Geldleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Ohne diese finanzielle Unterstützung könnten viele Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien nicht umgesetzt werden.
Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Damit Familien die passende Unterstützung erhalten, übernimmt die wirtschaftliche Jugendhilfe eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben:
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Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
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Bewilligung und Bearbeitung von Anträgen, Kostenzusagen, Änderungen und Beendigungen von Leistungen
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Finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B.:
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Unterbringung in stationären Einrichtungen
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Pflegegeld für die Vollzeitpflege
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Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
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Laufende Geldleistungen in der Kindertagespflege
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Teilnahmebeiträge für Kindertageseinrichtungen
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Förderung von Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG
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Ambulante Hilfen und Unterstützungsangebote
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Festsetzung und Einzug von Kostenbeiträgen bei Eltern
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Geltendmachung von Kostenersatz und Erstattungen bei anderen Stellen (z. B. anderen Jugendämtern, dem Bezirk Unterfranken, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder der Agentur für Arbeit)
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Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen
Warum ist die wirtschaftliche Jugendhilfe wichtig?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe sorgt dafür, dass die finanziellen Grundlagen für Hilfsangebote gesichert sind. Sie ist damit ein zentraler Baustein, um Familien, Kinder und Jugendliche verlässlich zu unterstützen. Durch die enge Verbindung von rechtlicher Prüfung, finanzieller Förderung und Verwaltung stellt sie sicher, dass alle Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz korrekt und zeitnah umgesetzt werden.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals Jugendgerichtshilfe) stellt die Verbindungsstelle zwischen dem Jugendamt und dem Jugendgericht dar. Sie ist zuständig für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 21 Jahren.
Sie begleitet den jungen Menschen im laufenden Verfahren und prüft frühzeitig, ob erzieherische Hilfen erforderlich sind. Sofern eine besondere pädagogische Unterstützung notwendig erscheint, bemüht sich die Jugendhilfe im Strafverfahren um entsprechende Vermittlung, auch unter Einbeziehung der Familie des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Dem Gericht berichtet die Jugendhilfe im Strafverfahren über die familiäre, schulische und soziale Entwicklung des Jugendlichen und äußert sich - vorrangig zu den pädagogischen - Maßnahmen, welche die soziale Eingliederung des Probanden stützen und einer neuerlichen Straffälligkeit entgegenwirken können.
Rechtliche Grundlagen: § 52 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (SGB VIII); § 38 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Notinsel
Gewalt begegnet uns und unseren Kindern leider überall. In der Schule, auf dem Spielplatz oder auf dem Weg nach Hause. Aber auch bei „kleinen Wehwehchen“ sind unsere Kinder oft hilflos und verängstigt. Verlaufen! Geldbeutel verloren! Bus verpasst! Angst vor den Jungs aus der Parallelklasse!
Mit dem Projekt „Notinsel“ haben wir in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Hänsel & Gretel“ in Aschaffenburg eine Möglichkeit geschaffen, Kindern in Notsituationen Fluchtpunkte aufzuzeigen, in denen sie Hilfe bekommen.
Dazu wurde ein Netzwerk von Anlaufstationen, den Notinseln, aufgebaut. Das sind Geschäfte in denen die Kinder schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Bei kleineren Problemen können diese oft selbst helfen, in schwierigeren Situationen wissen die Mitarbeiter, wie sie eine Hilfeskette in Gang bringen können und kümmern sich in der Zwischenzeit um die Kinder.
Die Geschäfte, die an diesem Projekt teilnehmen, sind durch gut sichtbare Aufkleber und Plakate mit dem „Notinsel“-Logo gekennzeichnet. Sie möchten mit ihrer Teilnahme auch ein deutliches Zeichen setzen - für Kinder, gegen Täter und für ein bürgerschaftliches Engagement.
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