Fischereirecht

Fischereischein in Bayern

Wer in Bayern angeln will, braucht:

  1. einen gültigen Fischereischein und

  2. eine Erlaubnis des Gewässereigentümers (Erlaubnisschein).

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

Arten des Fischereischeins

  • Fischereischein auf Lebenszeit (für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung)

  • Jugendfischereischein (10 bis 18 Jahre, ohne Prüfung, nur in Begleitung Erwachsener mit Fischereischein)

  • Jahresfischereischein für Touristen (für Erwachsene ohne Wohnsitz in Deutschland, max. 3 Monate pro Jahr gültig)

Voraussetzungen

  • In der Regel: bestandene Fischerprüfung in Bayern

  • Prüfungen aus anderen Bundesländern können anerkannt werden

  • Ausnahmen: Berufsfischer, Fischwirte, Auszubildende oder Personen mit schwerer Behinderung

Antrag und Ablauf

  • Antragstellung persönlich oder schriftlich (auch mit Vollmacht möglich)

  • Der Fischereischein gilt auf Lebenszeit

  • Die Fischereiabgabe kann für 5 Jahre oder einmalig (gesamte Gültigkeit) gezahlt werden

  • Der Jugendfischereischein gilt bis zum 18. Geburtstag

Unterlagen für den Antrag

  • Nachweis der Fischerprüfung

  • Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe

  • Passfoto

  • Einwilligung der Eltern bei Minderjährigen

Kosten

Fischereischein-Gebühr

  • Lebenszeit: 35 €

  • Touristen-Jahresfischereischein: 7,50 €

  • Jugendfischereischein: 5 €

Fischereiabgabe

  • 5 Jahre: 40 €

  • einmalig (Lebenszeit): höchstens 300 € (abhängig vom Alter bei Antragstellung)

  • Jugendfischereischein: 10 € (max. 2,50 € pro Jahr)

  • Touristen-Jahresfischereischein: 15 €

Fischerprüfung

  • Wird einmal jährlich vom Institut für Fischerei der Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt

  • Meist am ersten Samstag im März in jedem Regierungsbezirk

  • Teilnahme ab 12 Jahren möglich

  • Vorher muss ein Vorbereitungslehrgang besucht werden

Anmeldung

  • Frist: spätestens 1. Dezember des Vorjahres

  • Prüfungsgebühr: 30 €, fällig bis 15. Dezember

  • Anmeldung in der Regel online möglich

  • Unterlagen: amtlicher Ausweis, Ausbildungsnachweis, Einladung zur Prüfung

Rechtsgrundlagen

  • Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)

  • Ausführungsverordnung zum BayFiG (AVFiG)

  • Verwaltungsvorschriften zum Vollzug (VwVFiR)