Gefährliche Tiere und Kampfhunde

Serviceleistungen

Wer ein gefährliches Tier oder einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der örtlichen Behörde.

Gefährliche Tiere sind zum Beispiel:

  • große Raubtiere (Löwe, Tiger, Bär)

  • Würge- und Giftschlangen

  • Gifttiere wie Vogelspinnen

  • Kampfhunderassen wie Rottweiler, American Bulldog oder Bullmastiff

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis wird erteilt, wenn:

  • ein berechtigtes Interesse an der Haltung besteht

  • die Person zuverlässig ist

  • keine erkennbaren Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum bestehen

  • eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen ist

Ablauf

  • Antrag bei der örtlichen Behörde abgeben

  • Prüfung der Voraussetzungen und mögliche Ablehnungsgründe

  • Weiterleitung an das Veterinäramt zur Stellungnahme

  • Bearbeitungszeit: etwa 4 bis 6 Wochen

Besonderheit bei Kampfhunden:
Ist der Hund noch jung und nicht ausgewachsen, wird die Erlaubnis nur vorläufig (meist bis 18 Monate) erteilt. Danach braucht man ein neues Wesensgutachten, um eine unbefristete Erlaubnis zu bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis

  • aktuelles Führungszeugnis

  • Kauf- oder Überlassungsvertrag des Tieres

  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

Zusätzlich bei Kampfhunden:

  • Wesensgutachten von einem anerkannten Sachverständigen

  • Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer bei der Gemeinde

Kosten

  • Gebühren zwischen 50 und 150 Euro

  • Bei Kampfhunden zusätzlich Kosten für das Wesensgutachten und die Hundesteuer