Heilpraktiker

Heilpraktikererlaubnis

Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht eine Heilpraktikererlaubnis. Die Erlaubnis kann nicht auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Ausnahmen: Erlaubnis nur für Psychotherapie oder nur für Physiotherapie.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Abschluss der Volksschule oder Hauptschule

  • Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen)

  • Gesundheitliche Eignung

Die Eignung wird durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt festgestellt.

Ablauf

  • Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde oder am Ort der künftigen Tätigkeit

  • Fristen für die Anmeldung:

    • bis 31.12. für Überprüfung im März

    • bis 30.06. für Überprüfung im Oktober

  • Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil und findet beim Gesundheitsamt Würzburg statt.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag (mit Hinweis, ob schon einmal beantragt)

  • Lebenslauf

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde

  • Nachweis über Hauptschulabschluss

  • Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über körperliche und geistige Eignung

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate)

  • Angaben zum derzeitigen Beruf oder Tätigkeit

Kosten

Die Erlaubnis kostet in der Regel 300 Euro.