Heilpraktiker
Heilpraktikererlaubnis
Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht eine Heilpraktikererlaubnis. Die Erlaubnis kann nicht auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Ausnahmen: Erlaubnis nur für Psychotherapie oder nur für Physiotherapie.
Voraussetzungen
-
Mindestalter: 25 Jahre
-
Abschluss der Volksschule oder Hauptschule
-
Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen)
-
Gesundheitliche Eignung
Die Eignung wird durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt festgestellt.
Ablauf
-
Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde oder am Ort der künftigen Tätigkeit
-
Fristen für die Anmeldung:
-
bis 31.12. für Überprüfung im März
-
bis 30.06. für Überprüfung im Oktober
-
-
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil und findet beim Gesundheitsamt Würzburg statt.
Benötigte Unterlagen
-
formloser Antrag (mit Hinweis, ob schon einmal beantragt)
-
Lebenslauf
-
Geburts- oder Abstammungsurkunde
-
Nachweis über Hauptschulabschluss
-
Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über körperliche und geistige Eignung
-
Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate)
-
Angaben zum derzeitigen Beruf oder Tätigkeit
Kosten
Die Erlaubnis kostet in der Regel 300 Euro.