Ordnungswidrigkeiten
Begriff und rechtliche Grundlage
Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn jemand
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gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstößt,
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diese Handlung zwar nicht so schwer wie eine Straftat ist,
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das Gesetz aber ausdrücklich eine Geldbuße vorsieht.
Die rechtlichen Regeln stehen im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dieses Gesetz gilt
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für Verstöße gegen Bundesrecht,
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für Verstöße gegen Landesrecht sowie
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für Zuwiderhandlungen gegen städtische Satzungen und Verordnungen.
Zuständigkeit
Für Ordnungswidrigkeiten sind nicht die Gerichte in erster Linie zuständig, sondern die Verwaltungsbehörden.
Das bedeutet:
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Straftaten werden von Staatsanwaltschaft und Gerichten verfolgt,
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Ordnungswidrigkeiten dagegen von Behörden, die dafür bestimmt sind.
Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) regelt genau, welche Behörde zuständig ist.
Diese Behörden besitzen im Wesentlichen dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei Straftaten.
Verfahren
Das Verfahren hat den Zweck, durch Verwarnungen oder Bußgeldbescheide die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.
Dabei gilt:
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Eine Verwarnung ist eine Art ernste Mahnung; sie kostet zwischen 5 und 55 Euro.
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Ein Bußgeldbescheid wird ab 60 Euro erlassen.
Bevor eine Entscheidung getroffen wird,
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erhält die betroffene Person die Möglichkeit, sich zu äußern,
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und die Behörde muss diese Stellungnahme prüfen.
Wird ein Verwarnungsgeld nicht bezahlt und hält die Behörde den Vorwurf aufrecht,
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folgt ein Bußgeldbescheid.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden,
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entweder gegen den Vorwurf selbst,
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gegen einzelne Teile des Vorwurfs oder
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gegen die Höhe des Bußgeldes.
Lehnt die Behörde den Einspruch ab und bleibt die betroffene Person bei ihrer Haltung,
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geht die Sache an die Staatsanwaltschaft,
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die sie dem Amtsgericht zur Entscheidung vorlegt.
Höhe der Verwarnungsgelder und Geldbußen
Wenn das Gesetz keine genaue Vorgabe macht, liegen die Beträge
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bei Verwarnungsgeldern und Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro.
Darüber hinaus ist es möglich,
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dass die Behörde unrechtmäßig erzielte Gewinne wieder einzieht,
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oder dass Gegenstände, die mit der Tat in Zusammenhang stehen, eingezogen werden.
Vollstreckung
Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wird vollstreckt.
Dabei gelten folgende Möglichkeiten:
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Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen kann das Bußgeld in Arbeitsauflagen (Sozialstunden) umgewandelt werden.
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Auf Antrag können Ratenzahlungen oder andere Zahlungserleichterungen bewilligt werden.
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Wenn die betroffene Person ihre Pflichten nicht erfüllt, kann das Gericht auf Antrag Erzwingungshaft anordnen.