Prostituiertenschutzgesetz
Serviceleistungen
Allgemeines
Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution arbeiten wollen, müssen Sie sich vorher anmelden.
Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden. In der Öffentlichkeit ist Prostitution verboten.
Wer im verbotenen Bereich arbeitet, muss ein Bußgeld zahlen. Bei wiederholtem Verstoß droht ein Strafverfahren.
Zuständige Behörde
Für das Stadtgebiet Aschaffenburg ist das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg zuständig.
Mitführen von Unterlagen
Wenn Sie arbeiten, müssen Sie immer dabeihaben:
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Ihre Anmeldebescheinigung
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die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
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ein gültiges Ausweisdokument
Wenn Sie ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Besonderheiten
Sie können eine Alias-Anmeldebescheinigung beantragen. Darin steht ein ausgedachter Name statt des echten Namens.
Voraussetzungen
Vor der Anmeldung müssen Sie eine gesundheitliche Beratung machen. Diese gibt es im Gesundheitsamt Aschaffenburg.
Sie bekommen eine Bescheinigung. Die Bescheinigung darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein.
Kosten: 35 Euro.
Für nichtdeutsche Staatsangehörige: Es gelten eventuell besondere Regeln, zum Beispiel eine Arbeitserlaubnis. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.
Benötigte Unterlagen
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Zwei aktuelle Passbilder (45 mm hoch, 35 mm breit)
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Personalausweis oder Reisepass (eventuell mit Arbeitserlaubnis)
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Bescheinigung über die Gesundheitsberatung
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Terminvereinbarung
Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
Telefon: 06021-3301310
E-Mail: Konzessionen@aschaffenburg.de
Dauer und Kosten
Dauer: 60 bis 90 Minuten
Sie erhalten die Bescheinigung sofort.
Gebühren:
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35 Euro für die Anmeldebescheinigung
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35 Euro zusätzlich für eine Alias-Bescheinigung
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35 Euro bei Ersatz, zum Beispiel bei Verlust oder Namensänderung
Zahlungsarten: Bar oder Karte am Kassenautomaten
Weiterführende Links
Prostituiertenschutzgesetz StMAS
Die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) enthält neben grundsätzlichen Informationen zum ProstSchG auch eine Übersicht über die in Bayern für die Anmeldung zuständigen Stellen.
Prostituiertenschutzgesetz BMBFSFJ
Die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.