Versammlungsrecht (Demonstrationen)

Serviceleistungen

Öffentliche Versammlung unter freiem Himmel (Demonstration)

Grundsatz:

  • eder hat das Recht auf Versammlungsfreiheit (Verfassung).

  • Für die Durchführung oder Teilnahme ist keine Genehmigung erforderlich, nur eine Anmeldung beim Ordnungsamt.

  • Die Behörde kann jedoch Beschränkungen erlassen (z. B. zum Schutz von Teilnehmern und Verkehr).

Wichtig: Für Versammlungen in geschlossenen Räumen besteht keine Anzeigepflicht.

Voraussetzungen für Anzeigepflicht

Eine Anmeldung beim Ordnungsamt ist erforderlich, wenn

  • die Versammlung öffentlich ist (Teilnahme für jedermann möglich),

  • sie unter freiem Himmel stattfindet, unabhängig davon ob stationär oder als Zug,

  • mindestens zwei Personen teilnehmen,

  • der Zweck auf die öffentliche Meinungsbildung gerichtet ist.

Nicht anzeigepflichtig sind in der Regel kulturelle, wissenschaftliche, religiöse, sportliche oder gewerbliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste oder Flohmärkte.

Fristen

Die Anmeldung muss spätestens zwei Werktage vor der öffentlichen Bekanntgabe der Versammlung erfolgen (nicht vor deren Beginn).
Für Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regeln.

Erforderliche Unterlagen

Anzeigeformular für die Versammlung (Download beim Ordnungsamt)

Kosten

Grundsätzlich fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Eine Gebührenpflicht besteht nur in Ausnahmefällen, wenn eine Ausnahme vom Waffenverbot beantragt wird (z. B. für Personenschützer).
Hier liegt der Kostenrahmen zwischen 15 und 200 Euro.

Rechtsgrundlage

Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)