Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie mit einer Schusswaffe in ein Land der Europäischen Union reisen wollen, z. B. für eine Jagdreise oder einen Schießwettbewerb, brauchen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Dieser Pass ist ein Nachweis, dass Sie die Waffe und die passende Munition in der EU mitführen dürfen.
Beachten Sie: Vor der Einreise müssen Sie in vielen Ländern eine Genehmigung beantragen.
Für Jäger und Sportschützen gibt es in manchen Staaten Erleichterungen.
Fragen Sie im Zweifel die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

Der Europäische Feuerwaffenpass ersetzt in Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.
Er berechtigt nur dazu, Waffen in ein anderes EU-Land mitzunehmen – nicht zum Erwerb oder dauerhaften Besitz.

Voraussetzungen

Der Pass kann nur für Waffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.

Geltungsdauer

  • 5 Jahre allgemein

  • 10 Jahre bei Jägern und Sportschützen, wenn nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf eingetragen sind

  • Der Pass kann zweimal verlängert werden

Benötigte Unterlagen

Kosten

  • Ausstellung: 50 Euro

  • Waffeneintragungen: 15 Euro für die erste Waffe, 7,50 Euro für jede weitere

  • Verlängerung: 15 Euro pro Dokument