Kleiner Waffenschein

Wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit PTB-Zeichen in der Öffentlichkeit tragen wollen (also außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks), brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Zuverlässigkeit: keine Vorstrafen

  • Persönliche Eignung: keine schwere psychische Erkrankung, keine Alkoholabhängigkeit, keine Geschäftsunfähigkeit

Sie brauchen keine Sachkundeprüfung und keinen Bedürfnisnachweis.
Auch eine Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich.

Ablauf

  • Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde stellen

  • Behörde prüft die Zuverlässigkeit über Register und Polizei

  • Wenn Zweifel an der Eignung bestehen, kann ein ärztliches oder psychologisches Gutachten verlangt werden

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)

  • ggf. ärztliches oder psychologisches Gutachten

Frist

Der Kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt.

Kosten

  • Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand ab

  • In der Regel etwa 100 Euro