Kleiner Waffenschein
Wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit PTB-Zeichen in der Öffentlichkeit tragen wollen (also außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks), brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein.
Voraussetzungen
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Mindestalter: 18 Jahre
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Zuverlässigkeit: keine Vorstrafen
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Persönliche Eignung: keine schwere psychische Erkrankung, keine Alkoholabhängigkeit, keine Geschäftsunfähigkeit
Sie brauchen keine Sachkundeprüfung und keinen Bedürfnisnachweis.
Auch eine Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich.
Ablauf
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Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde stellen
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Behörde prüft die Zuverlässigkeit über Register und Polizei
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Wenn Zweifel an der Eignung bestehen, kann ein ärztliches oder psychologisches Gutachten verlangt werden
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
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Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
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ggf. ärztliches oder psychologisches Gutachten
Frist
Der Kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt.
Kosten
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Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand ab
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In der Regel etwa 100 Euro