Waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte
Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen kaufen oder besitzen wollen, brauchen Sie eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die zuständige Waffenbehörde aus.
Ausnahmen
Keine Waffenbesitzkarte brauchen Sie für:
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Gas- und Schreckschusswaffen
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Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit Prüfzeichen (PTB und „F“ im Fünfeck)
Diese dürfen ab 18 Jahren gekauft und besessen werden, aber nicht geführt werden.
Dafür ist ein Kleiner Waffenschein nötig.
Munition
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Munition für erlaubnispflichtige Schusswaffen muss ebenfalls in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
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Für andere Munition brauchen Sie einen Munitionserwerbsschein.
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Ausnahme: Munition für jagdlich genutzte Langwaffen. Diese kann mit dem Jagdschein gekauft werden.
Rechte mit der Waffenbesitzkarte
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Besitz und Transport der eingetragenen Waffen (z. B. zum Schießstand oder zur Reparatur)
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Transport nur in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition, nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit
Wenn Sie eine Waffe zugriffsbereit außerhalb der Wohnung führen wollen, brauchen Sie zusätzlich einen Waffenschein. Dieser wird nur in besonderen Fällen ausgestellt, z. B. im Bewachungsgewerbe.
Voraussetzungen
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Alter:
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allgemein ab 18 Jahren
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für Sportschützen mit großkalibrigen Waffen ab 21 Jahren
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Zuverlässigkeit: keine Vorstrafen
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Persönliche Eignung: keine schwere psychische Krankheit, keine Suchtprobleme, keine Geschäftsunfähigkeit.
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Zwischen 21 und 25 Jahren ist für großkalibrige Waffen ein ärztliches oder psychologisches Gutachten Pflicht.
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Sachkunde: Nachweis durch Schützenverbände, Jägerprüfung oder Tätigkeit bei Polizei/Bundeswehr
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Bedürfnis: glaubhafter Grund, z. B. Sportschütze, Jäger, Sammler oder gefährdete Person
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Erben: brauchen keine Nachweise für Bedürfnis oder Sachkunde, müssen aber innerhalb eines Monats eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Ablauf
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Antrag bei der Waffenbehörde stellen (Formular auch online verfügbar).
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Überprüfung der Zuverlässigkeit durch Registerauskünfte und Polizei.
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Nachweise für Eignung, Sachkunde und Bedürfnis selbst beibringen.
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Alle weiteren Waffen werden später in dieselbe Waffenbesitzkarte eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
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Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
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Gegebenenfalls Gutachten über persönliche Eignung
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Zusätzlich abhängig vom Bedürfnisgrund:
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Sportschützen: Sachkundenachweis, Nachweis regelmäßigen Trainings, Bedürfnisbescheinigung
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Jäger: gültiger Jagdschein
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Erben: Erbnachweis
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Zusätzlich: Kaufbeleg oder Foto des Tresors als Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Frist
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Erwerbserlaubnis gilt 1 Jahr
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Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt
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Erwerb oder Verkauf muss innerhalb von 2 Wochen der Behörde gemeldet werden
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Grund (z. B. Sportschütze, Jäger).
Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Waffenbehörde.