Waffenbesitzkarte für Erben
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erben, müssen Sie dies sofort der Waffenbehörde melden. Danach haben Sie mehrere Möglichkeiten:
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Erben-Waffenbesitzkarte beantragen
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Antrag spätestens einen Monat nach Annahme der Erbschaft oder nach Ablauf der Ausschlagungsfrist
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kein Bedürfnisnachweis nötig
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jede Waffe muss mit einem Blockiersystem gesichert und in einem zertifizierten Tresor aufbewahrt werden
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Nachweise über Tresor und Sicherungssystem müssen vorgelegt werden
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Munition darf nicht behalten werden
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Unbrauchbarmachung der Waffe
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Waffen können von einem Büchsenmacher unbrauchbar gemacht werden
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danach dürfen sie als Dekorationswaffen ohne Erlaubnis behalten werden
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Nachweis der Unbrauchbarmachung muss der Behörde vorgelegt werden
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Verkauf an Berechtigte
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Verkauf an Waffenhändler, Sportschützen, Jäger usw. möglich
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Sie müssen prüfen, dass der Käufer berechtigt ist
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Kaufvertrag als Nachweis erforderlich
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Abgabe bei der Behörde
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Waffen und Munition können kostenlos unter Eigentumsverzicht bei der Waffenbehörde abgegeben werden
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Die Waffenbesitzkarte des Verstorbenen muss in jedem Fall zurückgegeben werden.
Der unerlaubte Besitz ist eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Auch Fundwaffen müssen sofort bei der Behörde abgegeben werden.
Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit: keine Vorstrafen
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Persönliche Eignung: keine schweren psychischen Erkrankungen, keine Alkoholabhängigkeit, keine Geschäftsunfähigkeit
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Nachweis eines Bedürfnisses oder Blockiersystem:
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Bedürfnis kann bei Jägern, Sportschützen, Sammlern usw. vorliegen
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Blockiersystem darf nur von berechtigten Fachbetrieben eingebaut werden
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Minderjährige Erben: müssen die Waffe bis zum 18. Geburtstag einem Berechtigten überlassen
Ablauf
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Antrag auf Erben-Waffenbesitzkarte innerhalb von einem Monat stellen
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Zuverlässigkeit wird durch Registerauskünfte und eine Stellungnahme der Polizei überprüft
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Bei Zweifeln an der Eignung kann ein ärztliches oder psychologisches Gutachten verlangt werden
Benötigte Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Nachweis der Erbberechtigung (Testament, Erbschein)
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ggf. Verzichtserklärung von Miterben
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Waffenbesitzkarte des Verstorbenen
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ggf. ärztliches oder psychologisches Zeugnis
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Nachweis über Blockiersystem
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Kaufbeleg oder Foto des Waffentresors als Nachweis für sichere Aufbewahrung
Frist
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Antrag spätestens einen Monat nach Annahme der Erbschaft oder nach Ablauf der Ausschlagungsfrist
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Besitzanzeige sofort nach Übernahme der Waffen
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Erlaubnis gilt in der Regel unbefristet
Kosten
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte ist kostenpflichtig.
Die genaue Höhe teilt Ihnen die zuständige Waffenbehörde mit.