Waffenbesitzkarte für Erben

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erben, müssen Sie dies sofort der Waffenbehörde melden. Danach haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Erben-Waffenbesitzkarte beantragen

    • Antrag spätestens einen Monat nach Annahme der Erbschaft oder nach Ablauf der Ausschlagungsfrist

    • kein Bedürfnisnachweis nötig

    • jede Waffe muss mit einem Blockiersystem gesichert und in einem zertifizierten Tresor aufbewahrt werden

    • Nachweise über Tresor und Sicherungssystem müssen vorgelegt werden

    • Munition darf nicht behalten werden

  2. Unbrauchbarmachung der Waffe

    • Waffen können von einem Büchsenmacher unbrauchbar gemacht werden

    • danach dürfen sie als Dekorationswaffen ohne Erlaubnis behalten werden

    • Nachweis der Unbrauchbarmachung muss der Behörde vorgelegt werden

  3. Verkauf an Berechtigte

    • Verkauf an Waffenhändler, Sportschützen, Jäger usw. möglich

    • Sie müssen prüfen, dass der Käufer berechtigt ist

    • Kaufvertrag als Nachweis erforderlich

  4. Abgabe bei der Behörde

    • Waffen und Munition können kostenlos unter Eigentumsverzicht bei der Waffenbehörde abgegeben werden

Die Waffenbesitzkarte des Verstorbenen muss in jedem Fall zurückgegeben werden.

Der unerlaubte Besitz ist eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Auch Fundwaffen müssen sofort bei der Behörde abgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit: keine Vorstrafen

  • Persönliche Eignung: keine schweren psychischen Erkrankungen, keine Alkoholabhängigkeit, keine Geschäftsunfähigkeit

  • Nachweis eines Bedürfnisses oder Blockiersystem:

    • Bedürfnis kann bei Jägern, Sportschützen, Sammlern usw. vorliegen

    • Blockiersystem darf nur von berechtigten Fachbetrieben eingebaut werden

  • Minderjährige Erben: müssen die Waffe bis zum 18. Geburtstag einem Berechtigten überlassen

Ablauf

  • Antrag auf Erben-Waffenbesitzkarte innerhalb von einem Monat stellen

  • Zuverlässigkeit wird durch Registerauskünfte und eine Stellungnahme der Polizei überprüft

  • Bei Zweifeln an der Eignung kann ein ärztliches oder psychologisches Gutachten verlangt werden

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweis der Erbberechtigung (Testament, Erbschein)

  • ggf. Verzichtserklärung von Miterben

  • Waffenbesitzkarte des Verstorbenen

  • ggf. ärztliches oder psychologisches Zeugnis

  • Nachweis über Blockiersystem

  • Kaufbeleg oder Foto des Waffentresors als Nachweis für sichere Aufbewahrung

Frist

  • Antrag spätestens einen Monat nach Annahme der Erbschaft oder nach Ablauf der Ausschlagungsfrist

  • Besitzanzeige sofort nach Übernahme der Waffen

  • Erlaubnis gilt in der Regel unbefristet

Kosten

Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte ist kostenpflichtig.
Die genaue Höhe teilt Ihnen die zuständige Waffenbehörde mit.