Güterkraftverkehr

Serviceleistungen

Wann ist eine Erlaubnis nötig?

  • Über 2,5 t Gesamtgewicht (inkl. Anhänger, egal ob PKW oder LKW): Erlaubnis erforderlich.

  • Grenzüberschreitend in EU/EWR: Gemeinschaftslizenz nötig (gilt auch für Kabotage).

  • Nur innerhalb Deutschlands: Nationale Erlaubnis.

  • Werkverkehr (eigene Waren, eigenes Personal): Keine Erlaubnis, nur Anmeldung beim BAG.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit: Nachweise aus Führungszeugnis, Gewerbe- und Verkehrszentralregister sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

  • Fachliche Eignung:

    • IHK-Fachkundeprüfung, oder

    • 5 Jahre leitende Tätigkeit im Güterkraftverkehr, oder

    • Gleichwertiger Abschluss (z. B. Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr).

    • Falls Verkehrsleiter angestellt: Arbeitsvertrag vorlegen.

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit:

    • Fahrzeuge > 3,5 t: 9.000 € für das erste, 5.000 € je weiteres.

    • Fahrzeuge 2,5–3,5 t: 1.800 € für das erste, 900 € je weiteres.

Antrag und Ablauf

  • Antrag nur mit vollständigen Unterlagen möglich.

  • Beteiligte Behörden/Verbände geben Stellungnahmen ab.

  • Entscheidung nach Ablauf der Frist.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Fahrzeugliste und Kopien der Fahrzeugscheine und ggf. Mietverträge

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n)

    • falls Arbeitnehmer beschäftigt werden

    • sonst: kurze schriftliche Erklärung, dass keine Arbeitnehmer angestellt sind

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)

  • Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als 3 Monate) für

    • Unternehmer und ggf. Verkehrsleiter

    • GmbH, KG, OHG: Geschäftsführer (bei GmbH & Co. KG auch die Geschäftsführer der vollhaftenden GmbH)

    • GbR: Gesellschafter

    • Genossenschaft: Vorstand

    • Erbengemeinschaft: Miterben

    • Minderjährige: gesetzliche Vertreter

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) für dieselben Personen wie beim Führungszeugnis sowie für juristische Personen selbst

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate) für die genannten Personen

  • Bescheinigung der fachlichen Eignung (beglaubigte Abschrift oder Original) für Inhaber oder Verkehrsleiter

  • Nachweis der Gewerbeberechtigung bei nicht EU-Angehörigen (Kopie Pass + Aufenthaltstitel)

  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses mit Verkehrsleiter (wenn nicht Unternehmer selbst), inkl. Arbeitsvertrag und Angaben zu weiteren Tätigkeiten, oder schriftliche Fehlanzeige

  • Eigenkapitalnachweis nach § 2 Abs. 2, 3 Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr (amtlicher Vordruck, nicht älter als 1 Jahr)

  • Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Neugründung)

  • Vollständiger, aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschrift, falls zutreffend)

  • Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste (Kopien, aktueller Stand)

Geltungsdauer und Kosten

  • Erstvergabe: Max. 10 Jahre.

  • Verlängerung: Weitere 10 Jahre möglich, wenn Voraussetzungen weiter erfüllt sind.

  • Kosten: Abhängig von Anzahl der Fahrzeuge (genaue Info beim Ansprechpartner).