Güterkraftverkehr
Serviceleistungen
Wann ist eine Erlaubnis nötig?
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Über 2,5 t Gesamtgewicht (inkl. Anhänger, egal ob PKW oder LKW): Erlaubnis erforderlich.
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Grenzüberschreitend in EU/EWR: Gemeinschaftslizenz nötig (gilt auch für Kabotage).
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Nur innerhalb Deutschlands: Nationale Erlaubnis.
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Werkverkehr (eigene Waren, eigenes Personal): Keine Erlaubnis, nur Anmeldung beim BAG.
Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit: Nachweise aus Führungszeugnis, Gewerbe- und Verkehrszentralregister sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).
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Fachliche Eignung:
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IHK-Fachkundeprüfung, oder
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5 Jahre leitende Tätigkeit im Güterkraftverkehr, oder
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Gleichwertiger Abschluss (z. B. Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr).
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Falls Verkehrsleiter angestellt: Arbeitsvertrag vorlegen.
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Finanzielle Leistungsfähigkeit:
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Fahrzeuge > 3,5 t: 9.000 € für das erste, 5.000 € je weiteres.
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Fahrzeuge 2,5–3,5 t: 1.800 € für das erste, 900 € je weiteres.
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Antrag und Ablauf
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Antrag nur mit vollständigen Unterlagen möglich.
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Beteiligte Behörden/Verbände geben Stellungnahmen ab.
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Entscheidung nach Ablauf der Frist.
Benötigte Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular mit Fahrzeugliste und Kopien der Fahrzeugscheine und ggf. Mietverträge
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Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
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Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n)
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falls Arbeitnehmer beschäftigt werden
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sonst: kurze schriftliche Erklärung, dass keine Arbeitnehmer angestellt sind
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
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Führungszeugnis (Belegart O, nicht älter als 3 Monate) für
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Unternehmer und ggf. Verkehrsleiter
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GmbH, KG, OHG: Geschäftsführer (bei GmbH & Co. KG auch die Geschäftsführer der vollhaftenden GmbH)
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GbR: Gesellschafter
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Genossenschaft: Vorstand
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Erbengemeinschaft: Miterben
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Minderjährige: gesetzliche Vertreter
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) für dieselben Personen wie beim Führungszeugnis sowie für juristische Personen selbst
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate) für die genannten Personen
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Bescheinigung der fachlichen Eignung (beglaubigte Abschrift oder Original) für Inhaber oder Verkehrsleiter
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Nachweis der Gewerbeberechtigung bei nicht EU-Angehörigen (Kopie Pass + Aufenthaltstitel)
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Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses mit Verkehrsleiter (wenn nicht Unternehmer selbst), inkl. Arbeitsvertrag und Angaben zu weiteren Tätigkeiten, oder schriftliche Fehlanzeige
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Eigenkapitalnachweis nach § 2 Abs. 2, 3 Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr (amtlicher Vordruck, nicht älter als 1 Jahr)
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Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Neugründung)
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Vollständiger, aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschrift, falls zutreffend)
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Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste (Kopien, aktueller Stand)
Geltungsdauer und Kosten
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Erstvergabe: Max. 10 Jahre.
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Verlängerung: Weitere 10 Jahre möglich, wenn Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
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Kosten: Abhängig von Anzahl der Fahrzeuge (genaue Info beim Ansprechpartner).