Gaststätten & Gestattungen
Serviceleistungen
- Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis, Onlineantrag
- Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Allgemeines
Wer alkoholische Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Gaststätte liegt.
Arten der Erlaubnis:
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vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG
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endgültige Erlaubnis nach § 2 GastG
Wer nur alkoholfreie Getränke und Speisen anbietet, braucht lediglich eine Gewerbeanmeldung.
An-, Ab- und Ummeldungen eines Gewerbes sind nur mit Termin möglich. Termine können online vereinbart werden.
Für Betriebe mit Lebensmitteln, Tabakwaren, Kosmetik oder Bedarfsgegenständen mit Lebensmittel-, Haut- oder Schleimhautkontakt besteht zusätzlich Meldepflicht bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
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vollständige Antragsunterlagen
Fristen
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Die Erlaubnis muss vor Beginn des Betriebes erteilt sein
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Antragstellung etwa 4 Wochen vor Betriebsbeginn
Erforderliche Unterlagen
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Pacht- oder Mietvertrag, bei Eigentum Grundbuchauszug
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Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder einer Ärztin/eines Arztes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
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Unterrichtungsnachweis der IHK und Schulungsbescheinigung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
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Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Bei Neuerrichtung oder Nutzungsänderung: Baupläne
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung nach § 12 GastG)
Bei besonderen Anlässen wie Straßenfesten, Vereinsjubiläen, Geschäftseröffnungen, Kindergarten- oder Pfarrfesten, Kirchweihen oder Volksfesten kann eine zeitlich befristete Gestattung erteilt werden.
Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist keine Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen für die Gestattung
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Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
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Geeignetheit der Räume
Ablauf
Antrag mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim Ordnungsamt stellen
Erforderliche Unterlagen
ausgefüllter Antrag (siehe ergänzende Links)