Ladenschlussgesetz
Grundregel
Verkaufsstellen – dazu zählen Ladengeschäfte aller Art sowie Verkaufsstände – müssen geschlossen sein:
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an Sonn- und Feiertagen,
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von Montag bis Samstag vor 6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr,
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am 24. Dezember (wenn dieser Tag ein Werktag ist) vor 6.00 Uhr und nach 14.00 Uhr.
Sonderregelungen
Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen.
Digitale Supermärkte dürfen in den Allgemeinen Ladenschlusszeiten siehe oben geöffnet sein.
Ausnahmen
Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die sich beziehen auf
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bestimmte Gewerbebereiche, z. B. Tankstellen oder Apotheken,
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bestimmte Orte, z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Bahnhöfe oder Flughäfen,
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bestimmte Waren, z. B. Back- und Konditorwaren oder Milcherzeugnisse.