Personenbeförderung
Serviceleistungen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Taxen und Mietwagen dürfen nur mit Genehmigung der Verkehrsbehörde betrieben werden.
Mietwagen/Taxen
Mietwagen
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Fahrten nach Wunsch des Mieters (Zweck, Ziel, Ablauf).
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Fahrgäste müssen eine geschlossene Gruppe sein.
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Keine Annahme von Aufträgen unterwegs oder an Halteplätzen, nur am Betriebssitz.
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Nach der Fahrt Rückkehr zum Betriebssitz.
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Keine Beförderungspflicht, Fahrpreis frei vereinbar (mit Wegstreckenzähler).
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Fahrzeugfarbe egal, keine Mengenbeschränkung bei Genehmigungen.
Taxen
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Fahrten zu Fahrgast-Ziel, unterliegen Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht.
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Ausstattung: Taxameter, Farbe „hell-elfenbein“, Taxi-Kennzeichnung.
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Aufträge: am Halteplatz, unterwegs oder am Betriebssitz.
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Konzessionen sind begrenzt, Warteliste vorhanden.
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Konzessionen können bei Unternehmensübernahme übertragen werden.
Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit: Nachweise aus Bundeszentral-, Gewerbe- und Verkehrszentralregister; keine Steuer- oder Sozialrückstände.
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Fachliche Eignung:
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IHK-Fachkundeprüfung oder
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gleichwertiger Abschluss (z. B. Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr) oder
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mindestens 3 Jahre leitende Tätigkeit in Taxi-/Mietwagenunternehmen.
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Wenn ein Verkehrsleiter eingesetzt wird: Arbeitsvertrag erforderlich.
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Bei Taxiunternehmen mit weniger als 4 Konzessionen nur in Ausnahmefällen.
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Finanzielle Leistungsfähigkeit:
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2.250 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug,
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1.250 € je weiteres Fahrzeug.
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Zusätzlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Steuern, Sozialversicherung).
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Ablauf
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Antrag nur mit vollständigen Unterlagen gültig.
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IHK, Gewerbeaufsichtsamt und Verbände des Personenverkehrs geben Stellungnahmen ab.
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Entscheidung nach Ablauf der Fristen.
Benötigte Unterlagen
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Führungszeugnis (Bundeszentralregister)
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister
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ggf. Handels-/Genossenschaftsregisterauszug (beglaubigt)
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ggf. Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
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ggf. Nachweis der Vertretungsberechtigung (bei juristischen Personen)
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Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr)
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Nachweis der fachlichen Eignung
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Eigenkapital- und ggf. Zusatzbescheinigung
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Falls ein Verkehrsleiter bestellt wird: zusätzlich Führungszeugnis, Registerauskünfte, Nachweis Eignung und Arbeitsvertrag
Fristen für Unterlagen: nicht älter als 3 Monate (außer Eigenkapitalbescheinigung: max. 12 Monate).
Dauer & Kosten
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Neubewerber: Genehmigung oft auf 2 Jahre befristet.
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Regulär: 5 Jahre gültig.
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Verlängerung: Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf stellen.
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Kosten: Abhängig von Anzahl der Fahrzeuge, Auskunft beim Ansprechpartner.