Personenbeförderung

Serviceleistungen

Taxen und Mietwagen dürfen nur mit Genehmigung der Verkehrsbehörde betrieben werden.

Mietwagen/Taxen

Mietwagen

  • Fahrten nach Wunsch des Mieters (Zweck, Ziel, Ablauf).

  • Fahrgäste müssen eine geschlossene Gruppe sein.

  • Keine Annahme von Aufträgen unterwegs oder an Halteplätzen, nur am Betriebssitz.

  • Nach der Fahrt Rückkehr zum Betriebssitz.

  • Keine Beförderungspflicht, Fahrpreis frei vereinbar (mit Wegstreckenzähler).

  • Fahrzeugfarbe egal, keine Mengenbeschränkung bei Genehmigungen.

Taxen

  • Fahrten zu Fahrgast-Ziel, unterliegen Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht.

  • Ausstattung: Taxameter, Farbe „hell-elfenbein“, Taxi-Kennzeichnung.

  • Aufträge: am Halteplatz, unterwegs oder am Betriebssitz.

  • Konzessionen sind begrenzt, Warteliste vorhanden.

  • Konzessionen können bei Unternehmensübernahme übertragen werden.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit: Nachweise aus Bundeszentral-, Gewerbe- und Verkehrszentralregister; keine Steuer- oder Sozialrückstände.

  • Fachliche Eignung:

    • IHK-Fachkundeprüfung oder

    • gleichwertiger Abschluss (z. B. Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr) oder

    • mindestens 3 Jahre leitende Tätigkeit in Taxi-/Mietwagenunternehmen.

    • Wenn ein Verkehrsleiter eingesetzt wird: Arbeitsvertrag erforderlich.

    • Bei Taxiunternehmen mit weniger als 4 Konzessionen nur in Ausnahmefällen.

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit:

    • 2.250 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug,

    • 1.250 € je weiteres Fahrzeug.

    • Zusätzlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Steuern, Sozialversicherung).

Ablauf

  • Antrag nur mit vollständigen Unterlagen gültig.

  • IHK, Gewerbeaufsichtsamt und Verbände des Personenverkehrs geben Stellungnahmen ab.

  • Entscheidung nach Ablauf der Fristen.

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis (Bundeszentralregister)

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

  • ggf. Handels-/Genossenschaftsregisterauszug (beglaubigt)

  • ggf. Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste

  • ggf. Nachweis der Vertretungsberechtigung (bei juristischen Personen)

  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr)

  • Nachweis der fachlichen Eignung

  • Eigenkapital- und ggf. Zusatzbescheinigung

  • Falls ein Verkehrsleiter bestellt wird: zusätzlich Führungszeugnis, Registerauskünfte, Nachweis Eignung und Arbeitsvertrag

Fristen für Unterlagen: nicht älter als 3 Monate (außer Eigenkapitalbescheinigung: max. 12 Monate).

Dauer & Kosten

  • Neubewerber: Genehmigung oft auf 2 Jahre befristet.

  • Regulär: 5 Jahre gültig.

  • Verlängerung: Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf stellen.

  • Kosten: Abhängig von Anzahl der Fahrzeuge, Auskunft beim Ansprechpartner.