Reisegewerbe
Serviceleistungen
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis, Onlineantrag
- Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Was ist ein Reisegewerbe?
Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung und außerhalb einer festen Geschäftsstelle
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Waren verkauft oder ankauft,
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Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen darauf sucht,
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oder unterhaltende Tätigkeiten (z. B. Schausteller) ausübt.
Erlaubnis
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Zum Betreiben eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.
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Diese Karte kann:
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zeitlich befristet sein,
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inhaltlich beschränkt werden,
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mit Auflagen verbunden werden.
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Voraussetzungen
Zuverlässigkeit: Der Antragsteller muss die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes gewährleisten.
Dauer
Das Verfahren dauert in der Regel 2–4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
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Antragsformular Reisegewerbekarte
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Personalausweis oder Reisepass
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Aktuelles Passfoto
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Führungszeugnis für Behörden
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Aufenthaltsgenehmigung (falls erforderlich)
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Handelsregisternummer (falls vorhanden)
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Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei Minderjährigen)
Kosten
Für die Erteilung der Reisegewerbekarte fallen in der Regel ca. 350 € an.