Reisegewerbe

Serviceleistungen

Was ist ein Reisegewerbe?

Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung und außerhalb einer festen Geschäftsstelle

  • Waren verkauft oder ankauft,

  • Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen darauf sucht,

  • oder unterhaltende Tätigkeiten (z. B. Schausteller) ausübt.

Erlaubnis

  • Zum Betreiben eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.

  • Diese Karte kann:

    • zeitlich befristet sein,

    • inhaltlich beschränkt werden,

    • mit Auflagen verbunden werden.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit: Der Antragsteller muss die ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes gewährleisten.

Dauer

Das Verfahren dauert in der Regel 2–4 Wochen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular Reisegewerbekarte

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Aktuelles Passfoto

  • Führungszeugnis für Behörden

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Aufenthaltsgenehmigung (falls erforderlich)

  • Handelsregisternummer (falls vorhanden)

  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei Minderjährigen)

Kosten

Für die Erteilung der Reisegewerbekarte fallen in der Regel ca. 350 € an.