Versicherungsmakler, Immobilienmakler & Bauträger

Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln wollen, benötigen Sie  gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.


Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO), Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO der zuständigen Behörde. Für den Bereich des Kammerbezirks Aschaffenburg ist die  Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zuständig seit dem 01.01.2026