KFZ-Zulassung & Wunschkennzeichen
Serviceleistungen
Online-Zulassungsbehörde und Online-Terminvereinbarung
Nutzen Sie, wenn möglich, die Online-Zulassungsbehörde - hierfür fallen weitaus geringere Gebühren an als bei einer persönlichen Vorsprache (z.B. kostet eine Außerbetriebsetzung online 2,70 €, vor Ort 16,80 €). Eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde entfällt.
Voraussetzungen zur Nutzung der Online Zulassungsbehörde:
- ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug (außer bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs)
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion
- entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
In der Online Zulassungsbehörde werden Sie Schritt für Schritt durch Ihren ausgewählten Zulassungsvorgang geführt. Weiterführende Informationen und Informationsfilme finden Sie unter Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“.
Wenn Sie persönlich in der Zulassungsstelle vorsprechen möchten, müssen Sie beim Bürgerbüro einen Termin vereinbaren.
Wunschkennzeichen
Ihr Wunschkennzeichen können Sie online reservieren.
Zulassung von Fahrzeugen
Wichtige Infos zur Zulassung von Fahrzeugen
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann manchmal lange dauern. Das passiert besonders bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland kommen oder Sonderfahrzeuge sind.
Wichtig:
In solchen Fällen können wir Ihre Anmeldung nicht sofort erledigen.
Sie geben dann Ihre Unterlagen bei uns ab.
Wir rufen Sie an, sobald alles fertig ist und Sie die Unterlagen wieder abholen können.
Zulassung am Händlerschalter
Wenn Sie Fahrzeuge über den Händlerschalter anmelden wollen, brauchen Sie vorher einen Termin.
Bitte melden Sie sich:
-
Telefon: 06021 / 330 526
Weitere Infos
Was Sie alles mitbringen müssen, steht in folgenden Dokumenten.
- Zulassung Neufahrzeug (PDF, 108 kB)
- Zulassung Gebrauchtfahrzeug (PDF, 151 kB)
- Kurzzeitkennzeichen (PDF, 107 kB)
- Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) (PDF, 100 kB)
- Saisonkennzeichen (PDF, 109 kB)
- Oldtimerkennzeichen "07" (PDF, 109 kB)
- Oldtimerkennzeichen "H" (PDF, 106 kB)
- Importfahrzeug Neuwagen (EU-Ausland) (PDF, 154 kB)
- Importfahrzeug Neuwagen (nicht EU) (PDF, 152 kB)
- Importfahrzeug Gebrauchtwagen (EU-Ausland) (PDF, 152 kB)
- Importfahrzeug Gebrauchtwagen (nicht EU) (PDF, 152 kB)
- Rote Kennzeichen (PDF, 101 kB)
Bitte beachten Sie auch folgende Unterlagen:
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 119 kB)
- Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges (PDF, 50 kB)
- Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges (PDF, 26 kB)
- Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter/s (PDF, 26 kB)
- Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine Vereinigung oder Gesellschaft (PDF, 120 kB)
Berichtigung oder Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug, Namensänderung, techn. Änderung
Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei Umzug
Fahrzeug ummelden bei Umzug
Wenn Sie umziehen, müssen auch die Daten in Ihren Fahrzeugpapieren geändert werden.
Sie bekommen dann einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Online-Ummeldung
Sie können Ihr Fahrzeug auch online ummelden – dafür müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen.
Wichtig:
Wenn Ihr Fahrzeug schon abgemeldet ist, können Sie das alte Kennzeichen nicht behalten.
Sie bekommen dann ein neues Nummernschild aus dem neuen Wohnort.
Ummeldung im Bürgerbüro
Die Fahrzeugummeldung kann im Bürgerbüro zusammen mit Ihrer Wohnsitzummeldung erledigt werden.
Was Sie mitbringen müssen:
Wenn Sie innerhalb von Aschaffenburg umziehen:
-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
-
Fahrzeugschein (Teil I)
Wenn Sie neu nach Aschaffenburg ziehen und ein neues Kennzeichen möchten zusätzlich:
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Fahrzeugbrief (Teil II)
-
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
-
Alte Kennzeichen
Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei Namensänderung
Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei techn. Änderungen
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Fahrzeug abmelden (Außerbetrieb setzen)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, können Sie es jederzeit abmelden.
Früher wurde unterschieden zwischen „vorübergehend“ und „endgültig“ abmelden – das ist jetzt nicht mehr so.
Es gibt nur noch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Fahrzeug online abmelden
Die Abmeldung geht auch online, wenn:
-
Ihre Fahrzeugpapiere einen Sicherheitscode haben,
-
und auch auf den Nummernschildern ein Sicherheitscode-Siegel ist.
Weitere Infos zur Online-Abmeldung finden Sie unter Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“.
Wichtig: Siegel nicht selbst entfernen!
Die Siegel auf dem Nummernschild dürfen Sie nicht selbst abmachen.
Wenn Sie das Siegel trotzdem selbst entfernen:
-
müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben (kostet Geld),
-
wird das Kennzeichen gesperrt,
-
und Sie müssen ein neues Kennzeichen bekommen.
-
Sie können dann das alte Kennzeichen nicht für ein anderes Fahrzeug verwenden.
Was Sie für die Abmeldung brauchen:
Bitte bringen Sie mit:
-
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
-
Nummernschilder
-
Verwertungsnachweis, wenn das Auto verschrottet wird
Kosten
-
Online-Abmeldung: 2,70 €
-
Abmeldung im Bürgerbüro: 16,80 €
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten
Veräußerung eines Fahrzeuges
Fahrzeug verkauft – was ist zu tun?
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, sollten Sie das sofort der Zulassungsstelle melden - vor allem dann, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Zuständig ist die Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
Im Idealfall sollte das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb gesetzt werden, um im Nachgang Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ab- oder ummelden.
Wichtige Unterlagen, sofern das Fahrzeug nicht außerbetrieb gesetzt ist:
Anstatt Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Nummernschilder (die bekommt der Käufer), sollten Sie der Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige vorlegen.
Diese Anzeige sollte vor allem enthalten:
-
Name und Adresse des Käufers
-
Unterschrift des Käufers
Achtung: Wer zahlt Steuern und Versicherung?
Solange der Käufer das Auto noch nicht umgemeldet hat, müssen Sie weiter Steuern und Versicherung zahlen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist!
Verkauf ins Ausland
Wenn der Käufer das Auto im Ausland anmeldet, bekommt die deutsche Zulassungsstelle meistens keine Info. Dann müssen Sie selbst die nötigen Unterlagen aus dem Ausland besorgen – das kann viel Aufwand sein.
Deshalb: Auto vor dem Verkauf abmelden!
Wie kann der Käufer das Auto überführen?
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Für Fahrten innerhalb Deutschlands:
Der Käufer kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. -
Für Fahrten ins Ausland:
Es gibt ein spezielles Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).
Versicherungswechsel
Sie haben sich für eine andere Kraftfahrzeugversicherung entschieden?
In diesem Fall teilt uns Ihre neue Versicherung den Versicherungswechsel elektronisch mit. Bitte klären Sie alle Einzelheiten direkt mit Ihrer Versicherung bzw. deren Vertreter*in.
Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Sie können eine Auskunft über ein Fahrzeug bekommen, wenn Sie diese für einen Rechtsstreit oder zur Klärung eines Problems im Straßenverkehr brauchen.
Was brauchen wir dafür?
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Das Kennzeichen des Fahrzeugs
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Am besten auch: Fahrzeugmarke und Farbe
Warum dürfen Sie diese Auskunft bekommen?
Weil es im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 39 erlaubt ist.
Was kostet das?
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Die Gebühr beträgt 5,10 Euro
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Wenn Sie die Anfrage schriftlich schicken, legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei