KFZ-Zulassung & Wunschkennzeichen

Serviceleistungen

Online-Zulassungsbehörde und Online-Terminvereinbarung

Nutzen Sie, wenn möglich die Online-Zulassungsbehörde - hierfür fallen weitaus geringere Gebühren an als bei einer persönlichen Vorsprache (z.B. kostet eine Außerbetriebsetzung online 2,70 €, vor Ort 16,80 €). Eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde entfällt.

Voraussetzungen zur Nutzung der Online Zulassungsbehörde:

  1. ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug (außer bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs)
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
  4. neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion
  5. entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)

In der Online Zulassungsbehörde werden Sie Schritt für Schritt durch Ihren ausgewählten Zulassungsvorgang geführt. Weiterführende Informationen und Informationsfilme finden Sie unter Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“.

Wenn Sie persönlich in der Zulassungsstelle vorsprechen möchten, müssen Sie beim Bürgerbüro einen Termin vereinbaren.

Wunschkennzeichen

Ihr Wunschkennzeichen können Sie online reservieren.

Zulassung von Fahrzeugen

Wichtige Infos zur Zulassung von Fahrzeugen

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann manchmal lange dauern. Das passiert besonders bei Autos, die aus dem Ausland kommen oder etwas Besonderes sind.

Wichtig:
In solchen Fällen können wir Ihre Anmeldung nicht sofort erledigen.
Sie geben dann Ihre Unterlagen bei uns ab.
Wir rufen Sie an, sobald alles fertig ist und Sie die Unterlagen wieder abholen können.

Zulassung am Händlerschalter

Wenn Sie ein Auto über den Händlerschalter anmelden wollen, brauchen Sie vorher einen Termin.
Bitte melden Sie sich:

Weitere Infos

Was Sie alles mitbringen müssen, steht in folgenden Dokumenten.

Bitte beachten Sie auch folgende Unterlagen:

Berichtigung oder Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug, Namensänderung, techn. Änderung

Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei Umzug

Fahrzeug ummelden bei Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen auch die Daten in Ihren Fahrzeugpapieren geändert werden.
Sie bekommen dann einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Neues Kennzeichen gewünscht?

Wenn Sie ein neues Nummernschild möchten, brauchen wir zusätzlich:

  • Fahrzeugschein (Teil I)

  • Fahrzeugbrief (Teil II)

  • Alte Kennzeichen

Online-Ummeldung

Sie können Ihr Fahrzeug auch online ummelden – dafür müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen.

Wichtig bei alten Fahrzeugen

Wenn Ihr Fahrzeug schon abgemeldet ist, können Sie das alte Kennzeichen nicht behalten.
Sie bekommen dann ein neues Nummernschild aus dem neuen Wohnort.

Ummeldung im Bürgerbüro

Die Fahrzeugummeldung kann im Bürgerbüro zusammen mit Ihrer Adressänderung im Ausweis erledigt werden.

Was Sie mitbringen müssen

Wenn Sie innerhalb von Aschaffenburg umziehen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original

  • Fahrzeugschein (Teil I)

  • HU/AU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung + Abgasuntersuchung) im Original


Wenn Sie neu nach Aschaffenburg ziehen, und ein neues Kennzeichen möchten:

  • Fahrzeugbrief (Teil II)

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

  • Alte Kennzeichen

Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei Namensänderung

Berichtigung von Fahrzeugpapieren bei techn. Änderungen

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Fahrzeug abmelden (Außerbetrieb setzen)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, können Sie es jederzeit abmelden.

Früher wurde unterschieden zwischen „vorübergehend“ und „endgültig“ abmelden – das ist jetzt nicht mehr so.
Es gibt nur noch eine Abmeldung.

Fahrzeug online abmelden

Die Abmeldung geht auch online, wenn:

  • Ihre Fahrzeugpapiere einen Sicherheitscode haben,

  • und auch auf den Nummernschildern ein Sicherheitscode-Siegel ist.

Weitere Infos zur Online-Abmeldung finden Sie unter Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“.

Wichtig: Siegel nicht selbst entfernen!

Die Siegel auf dem Nummernschild dürfen Sie nicht selbst abmachen.
Warten Sie auf die Aufforderung vom Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin der Zulassungsstelle!

Wenn Sie das Siegel trotzdem selbst entfernen:

  • müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben (kostet Geld),

  • wird das Kennzeichen gesperrt,

  • und Sie müssen ein neues Kennzeichen bekommen.

Sie können dann das alte Kennzeichen nicht für ein anderes Fahrzeug verwenden.

Was Sie für die Abmeldung brauchen

Bitte bringen Sie mit:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Nummernschilder

  • Verwertungsnachweis, wenn das Auto verschrottet wird

Kosten

  • Online-Abmeldung: 2,70 €

  • Abmeldung im Bürgerbüro: 16,80 €

Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten

Veräußerung eines Fahrzeuges

Fahrzeug verkauft – was ist zu tun?

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie das sofort der Zulassungsstelle melden.
Zuständig ist die Stelle, die das Nummernschild ausgegeben hat.

Wichtige Unterlagen

Anstatt Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Nummernschilder (die bekommt der Käufer), müssen Sie der Zulassungsstelle eine Empfangsbescheinigung vorlegen.
Diese Bescheinigung muss enthalten:

  • Name und Adresse des Käufers

  • Unterschrift des Käufers

Achtung: Wer zahlt Steuern und Versicherung?

Solange der Käufer das Auto noch nicht umgemeldet hat,
müssen Sie weiter Steuern und Versicherung zahlen!

Tipp: Melden Sie das Auto vor dem Verkauf ab (außer Betrieb setzen). So vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Verkauf ins Ausland

Wenn der Käufer das Auto im Ausland anmeldet,
bekommt die deutsche Zulassungsstelle meistens keine Info.

Dann müssen Sie selbst die nötigen Unterlagen aus dem Ausland besorgen – das kann viel Aufwand sein.

Deshalb: Auto vor dem Verkauf abmelden!

Wie kann der Käufer das Auto überführen?

  • Für Fahrten innerhalb Deutschlands:
    Der Käufer kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

  • Für Fahrten ins Ausland:
    Es gibt ein spezielles Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).

Versicherungswechsel

Sie haben sich für eine andere Kraftfahrzeugversicherung entschieden?

In diesem Fall teilt uns Ihre neue Versicherung den Versicherungswechsel elektronisch mit. Bitte klären Sie alle Einzelheiten direkt mit Ihrer Versicherung bzw. deren Vertreter*in.

Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Sie können eine Auskunft über ein Fahrzeug bekommen,
wenn Sie diese für einen Rechtsstreit oder zur Klärung eines Problems im Straßenverkehr brauchen.

Was brauchen wir dafür?

  • Das Kennzeichen des Fahrzeugs

  • Am besten auch: Fahrzeugmarke und Farbe

Warum dürfen Sie diese Auskunft bekommen?

Weil es im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 39 erlaubt ist.

Was kostet das?

  • Die Gebühr beträgt 5,10 Euro

  • Wenn Sie die Anfrage schriftlich schicken, legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei

Fahrzeugregister