Parken in Aschaffenburg

Parkplätze und Behindertenparkplätze im Stadtgebiet

Parkausweise und Parkerleichterungen

Gehwegparken

Ausgangslage

  • Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten.

  • Erlaubt ist es nur, wenn es durch Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist.

  • In den letzten Jahrzehnten wurde Gehwegparken jedoch vielerorts geduldet.

Probleme des Gehwegparkens

  • Gehwege werden für Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Kinder bis acht Jahre auf dem Fahrrad und mobilitätseingeschränkte Menschen eingeschränkt.

  • Fahrzeuge sind breiter geworden, dadurch wird der verbleibende Platz kleiner.

  • Der Buslinienbetrieb, Entsorgungsfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr haben durch parkende Autos Probleme.

  • Ziel ist die Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsarten wie Fuß-, Rad- und Busverkehr.

Beschlusslage im Stadtrat

  • Am 16.01.2024 wurde beschlossen: Gehwegparken soll nur noch erlaubt sein, wenn mindestens 1,80 m Restgehwegbreite bleiben.

  • Diese Breite orientiert sich an rechtlichen Grundlagen und Leitlinien für barrierefreies Bauen.

Konzept der Stadt Aschaffenburg

  • Bis Ende 2024 wurde ein gesamtstädtisches Konzept erstellt:

    • Wo Gehwegparken durch Verkehrszeichen 315 erlaubt ist.

    • Wo Gehwegparken ohne Erlaubnis praktiziert wird.

    • Welche Breiten die Gehwege haben.

    • Ob sie der Mindestbreite von 1,80 m entsprechen.

  • Am 03.12.2024 wurden die Ergebnisse im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.

  • Am 11.03.2025 wurden Vorplanungen für die ersten fünf Straßenabschnitte präsentiert.

Erste Maßnahmen

Bürgerbeteiligung

  • Die Planung wird von Öffentlichkeitsarbeit, Anliegerinformationen und Vor-Ort-Terminen begleitet.

  • Ziel ist es, Lösungen zu finden, die für alle Verkehrsteilnehmer tragbar sind.

  • Parkflächen sollen künftig nur noch dort ausgewiesen werden, wo die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.