Parken in Aschaffenburg
Parkplätze und Behindertenparkplätze im Stadtgebiet
Parkausweise und Parkerleichterungen
Gehwegparken
Ausgangslage
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Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
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Erlaubt ist es nur, wenn es durch Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist.
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In den letzten Jahrzehnten wurde Gehwegparken jedoch vielerorts geduldet.
Probleme des Gehwegparkens
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Gehwege werden für Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Kinder bis acht Jahre auf dem Fahrrad und mobilitätseingeschränkte Menschen eingeschränkt.
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Fahrzeuge sind breiter geworden, dadurch wird der verbleibende Platz kleiner.
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Der Buslinienbetrieb, Entsorgungsfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr haben durch parkende Autos Probleme.
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Ziel ist die Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsarten wie Fuß-, Rad- und Busverkehr.
Beschlusslage im Stadtrat
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Am 16.01.2024 wurde beschlossen: Gehwegparken soll nur noch erlaubt sein, wenn mindestens 1,80 m Restgehwegbreite bleiben.
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Diese Breite orientiert sich an rechtlichen Grundlagen und Leitlinien für barrierefreies Bauen.
Konzept der Stadt Aschaffenburg
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Bis Ende 2024 wurde ein gesamtstädtisches Konzept erstellt:
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Wo Gehwegparken durch Verkehrszeichen 315 erlaubt ist.
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Wo Gehwegparken ohne Erlaubnis praktiziert wird.
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Welche Breiten die Gehwege haben.
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Ob sie der Mindestbreite von 1,80 m entsprechen.
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Am 03.12.2024 wurden die Ergebnisse im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
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Am 11.03.2025 wurden Vorplanungen für die ersten fünf Straßenabschnitte präsentiert.
Erste Maßnahmen
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Zunächst wurden zehn Straßenzüge benannt, die Schritt für Schritt überarbeitet werden sollen.
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Vier konkrete Abschnitte sind bereits in der Planung:
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Gespräche mit Anwohnern und weitere Abstimmungen fanden bis Sommer 2025 statt.
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Im Herbst 2025 sollen weitere Bürgergespräche folgen.
Bürgerbeteiligung
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Die Planung wird von Öffentlichkeitsarbeit, Anliegerinformationen und Vor-Ort-Terminen begleitet.
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Ziel ist es, Lösungen zu finden, die für alle Verkehrsteilnehmer tragbar sind.
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Parkflächen sollen künftig nur noch dort ausgewiesen werden, wo die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.