Bewohnerparken

Allgemeine Information

Einige Parkmöglichkeiten in der Stadt Aschaffenburg sind in Bewohnerparkgebiete eingeteilt. In diesen Bereichen darf nur mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden. 

Das Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg stellt Ihnen gerne einen Bewohnerparkausweis aus. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb eines der acht Bewohnerparkgebiete in Aschaffenburg wohnen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Was ist das Ziel des Bewohnerparkens ?
Ziel der Stadt Aschaffenburg ist es, den Verkehr in den Wohngebieten zu beruhigen und verträglicher zu gestalten sowie das Parken in der Innenstadt für die Bewohner zu vereinfachen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Aschaffenburg mehrere Bewohnerparkgebiete eingeführt.

Wo gilt der Bewohnerparkausweis ?
Der Bewohnerparkausweis gilt für alle Parkplätze im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, die mit dem Zeichen 314 StVO (Parkplatz) und dem Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis“ gekennzeichnet sind.

Hinweise:

  1. Der Bewohnerparkausweis ist gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
  2. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht für Wohnmobile und LKW mit einer Gesamtlänge von über 6m.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes.
  4. Der Verlust sowie eine Änderung des amtlichen Kennzeichens, der Anschrift oder anderer, für die Erteilung der Genehmigung maßgeblicher Umstände, sind dem Bürgerbüro unverzüglich mitzuteilen.
  5. Die Gebühr bei Neuausstellung durch Verlust oder bei Änderung von Bewohnerparkgebiet und/oder Kennzeichen beträgt 10 €.
  6. Manipulationen an Bewohnerparkausweisen gelten als Urkundenfälschung und können strafrechtlich verfolgt werden.
  7. Bei Inanspruchnahme des Bewohnerparkausweises ist darauf zu achten, dass der übrige Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für Hilfs- und Rettungskräfte oder ähnliche Fahrzeuge.
  8. Durch den Parkausweis bleiben die übrigen verkehrsrechtlichen Pflichten unberührt.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises

Unter welchen Voraussetzungen wird ein Bewohnerparkausweis ausgestellt?

Einen Bewohnerparkausweis erhalten nur Bewohner, die

  • im Geltungsbereich der Sonderparkregelung wohnen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und
  • ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzen.

Eine Ausstellung für Personen, die in einem Parkgebiet berufsstätig sind oder andere Erledigungen zu tätigen haben, ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises benötigt ?

Für die Erstausstellung eines Bewohnerparkausweises sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Nutzungserklärung (falls das Fahrzeug nicht auf den Bewohner selbst zugelassen ist)

Bei einer Verlängerung eines Bewohnerparkausweises ist der alte Bewohnerparkausweis vorzulegen, sofern dieser noch länger als 14 Tage gültig ist.

Merkblätter zum Bewohnerparken finden Sie unter dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet.

Bewohnerparkgebiete und Straßenverzeichnis

Gebühren

  • Die Jahresgebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €.
  • Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist auch für zwei Jahre oder in begründeten Einzelfällen auch für ein halbes Jahr möglich. Die Gebühren betragen in diesen Fällen 55,00 €, bzw. 20,00 €.
  • Bei Neuausstellung durch Verlust oder aufgrund einer Änderung des Kennzeichens wird eine Gebühr i.H.v. 10,00 € berechnet.

Rechtsgrundlage:
Die Gebührenerhebung erfolgt auf Grundlage des Tarifs Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Beantragung

Bitte beachten Sie:

Eine Beantragung oder Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises ist derzeit online NICHT möglich!

Bitte stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder telefonisch bei uns. Bitte geben Sie Ihren Namen, das betreffende Kfz-Kennzeichen und den gewünschten Gültigkeitszeitraum des Bewohnerparkausweises an. Alternativ ist natürlich auch eine persönliche Vorsprache (mit Termin) möglich.

Dokumente