Handwerker
Serviceleistungen
Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain
Geltungsbereich
Der Handwerkerparkausweis kann in Aschaffenburg beantragt werden.
Er gilt:
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in der Stadt Aschaffenburg
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in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg
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in vielen Städten und Landkreisen der Region Frankfurt RheinMain (u. a. Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Worms, Bad Homburg, Fulda, Wetteraukreis, Odenwaldkreis, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Bergstraße, Bad Kissingen, Alzey-Worms, Mainz-Bingen – ohne die Stadt Bingen)
Voraussetzungen für Fahrzeuge
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Maximal vier Fahrzeuge können je Ausnahmegenehmigung angegeben werden
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Nur Service- oder Werkstattwagen mit festen Einbauten oder geeignetem Transport für schweres Werkzeug/Material
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Fahrzeuge müssen einen Firmenaufdruck tragen
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Privatfahrzeuge sind ausgeschlossen
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Ausnahmegenehmigung gilt nur im Original für ein Fahrzeug gleichzeitig
Parkerleichterungen mit Parkausweis
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken
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im eingeschränkten Haltverbot und Zonenhaltverbot
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in verkehrsberuhigten Bereichen
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an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne Zeitbegrenzung
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auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Parkscheibe
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auf Bewohnerparkplätzen
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in Fußgängerbereichen während der Lieferzeiten
Nur zulässig, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Nicht erlaubt: Parken im Bereich der eigenen Betriebsstätte.
Während des Parkens muss der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt sein, zusammen mit einem Hinweis, wo und seit wann gearbeitet wird.
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich (Post oder E-Mail) beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
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schriftlicher Antrag (Formular)
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Kopie der Kfz-Scheine der Fahrzeuge
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Kopie der Gewerbeanmeldung oder Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes
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Kopie der Handwerkskarte oder IHK-Mitgliedsbescheinigung (oder anderer geeigneter Nachweis)
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Fotos der Fahrzeuge (mit sichtbarem Kennzeichen und beidseitigem Firmenaufdruck)
Falls kein Eintrag in der Handwerksrolle vorliegt, ist die Tätigkeit ausführlich zu begründen.
Gültigkeit und Kosten
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Die Ausnahmegenehmigung gilt 1 Jahr.
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Gebühren:
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210 Euro (inkl. Parken an Parkscheinautomaten)
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150 Euro (ohne Parken an Parkscheinautomaten)
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Missbrauch und Widerruf
Der Ausweis kann sofort widerrufen werden bei Missbrauch, z. B.:
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Parken vor der eigenen Firma
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Parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283 StVO)
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Fehlen des Hinweises auf Einsatzort und Dauer
Gebühren werden bei Widerruf nicht erstattet.
Für Fahrzeuge, die nur dem Personentransport dienen, gibt es keine Parkerleichterungen.