Schwerbehinderte
Serviceleistungen
Arten von Parkausweisen
Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen:
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internationaler blauer Parkausweis
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orangefarbener Parkausweis (bundesweit gültig)
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung
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grüner Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
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aktuelles Lichtbild
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falls kein Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen ist: Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt
Anspruch auf internationalen blauen Parkausweis
Diesen Ausweis können erhalten:
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Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
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Blinde (Merkzeichen Bl)
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Contergangeschädigte (z. B. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie)
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Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Anspruch auf orangefarbenen Parkausweis
Diesen Ausweis können erhalten:
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Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (Einzel-GdB 60)
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Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen, Einzel-GdB 70)