Schwerbehinderte

Serviceleistungen

Arten von Parkausweisen

Es gibt zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen:

  • internationaler blauer Parkausweis

  • orangefarbener Parkausweis (bundesweit gültig)

Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung

  • grüner Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes

  • aktuelles Lichtbild

  • falls kein Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen ist: Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt

Anspruch auf internationalen blauen Parkausweis

Diesen Ausweis können erhalten:

  • Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)

  • Blinde (Merkzeichen Bl)

  • Contergangeschädigte (z. B. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie)

  • Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

Anspruch auf orangefarbenen Parkausweis

Diesen Ausweis können erhalten:

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (Einzel-GdB 60)

  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen, Einzel-GdB 70)