Soziale Dienste
Als im sozialen Dienst Tätige gelten Personen oder Organisationen, die viele hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreuen und deshalb zwingend auf ein Kraftfahrzeug und eine nahe Parkmöglichkeit angewiesen sind.
Die Entscheidung trifft die Behörde nach einer Einzelfallprüfung.
Antragstellung
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Der Antrag wird ausschließlich durch die Organisation selbst gestellt (z. B. Verband, Pflegedienst).
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Einzelne Mitarbeiter können keinen Antrag stellen.
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Antragsformulare gibt es beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg.
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Bei Verlängerungen einer bestehenden Ausnahmegenehmigung reicht ein formloser Antrag.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis über die Hilfs- bzw. Pflegetätigkeit (z. B. Eintrag beim Gesundheitsamt, Zulassung bei der Krankenkasse).
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Kopie des Kfz-Scheins (Zulassungsbescheinigung) jedes Fahrzeugs, für das eine Genehmigung beantragt wird.
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Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus den Nachweisen hervorgeht.
Geltungsbereich der Genehmigung
Der Genehmigungsbescheid listet genau auf, wo unter den festgelegten Bedingungen geparkt werden darf. Dazu gehören unter anderem:
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im eingeschränkten Haltverbot (einschließlich Zonenhaltverbot und verkehrsberuhigter Bereich)
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an Parkscheinautomaten auf öffentlichem Grund ohne zusätzliche Gebühr
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in Bereichen mit Parkscheibenregelung
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gegebenenfalls auch unter teilweiser Nutzung des Gehwegs