Soziale Dienste

Als im sozialen Dienst Tätige gelten Personen oder Organisationen, die viele hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreuen und deshalb zwingend auf ein Kraftfahrzeug und eine nahe Parkmöglichkeit angewiesen sind.
Die Entscheidung trifft die Behörde nach einer Einzelfallprüfung.

Antragstellung

  • Der Antrag wird ausschließlich durch die Organisation selbst gestellt (z. B. Verband, Pflegedienst).

  • Einzelne Mitarbeiter können keinen Antrag stellen.

  • Antragsformulare gibt es beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg.

  • Bei Verlängerungen einer bestehenden Ausnahmegenehmigung reicht ein formloser Antrag.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Hilfs- bzw. Pflegetätigkeit (z. B. Eintrag beim Gesundheitsamt, Zulassung bei der Krankenkasse).

  • Kopie des Kfz-Scheins (Zulassungsbescheinigung) jedes Fahrzeugs, für das eine Genehmigung beantragt wird.

  • Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus den Nachweisen hervorgeht.

Geltungsbereich der Genehmigung

Der Genehmigungsbescheid listet genau auf, wo unter den festgelegten Bedingungen geparkt werden darf. Dazu gehören unter anderem:

  • im eingeschränkten Haltverbot (einschließlich Zonenhaltverbot und verkehrsberuhigter Bereich)

  • an Parkscheinautomaten auf öffentlichem Grund ohne zusätzliche Gebühr

  • in Bereichen mit Parkscheibenregelung

  • gegebenenfalls auch unter teilweiser Nutzung des Gehwegs