Legalisierung von Zweirichtungs-Radverkehr auf den Mainbrücken

Umsetzungsbeschluss für die Umgestaltungen an der Willigisbrücke

Rückblick

Im Fahrradforum wurde 2025 in mehreren Sitzungen eine detaillierte Vorbesprechung aller möglichen Maßnahmen zur Einführung eines legalen Zweirichtungs-Radverkehr durchgeführt. Verschiedene Varianten von Führungsformen wurden diskutiert, Vor- und Nachteile sowie Bedenken abgewogen und letztlich eine klare Empfehlung für eine grundsätzliche Änderung ausgesprochen. Insbesondere die Verkehrsverbände unterstützen dies: Wege werden komfortabler, kürzer und legal, die in der Praxis bereits ständig genutzt werden, ohne dass sich Unfallschwerpunkte gebildet hätten.

Der Zweirichtungsbetrieb findet bereits heute statt, stellt aber nach heutigem Stand eine nicht legale Fahrweise dar. Dies führt vereinzelt zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern. Besonders problematisch ist im Bestand, dass nicht jede der faktisch bestehenden Fahrbeziehungen auch in der baulichen Infrastruktur berücksichtigt worden ist, eben weil sie verkehrsrechtlich bislang nicht gestattet war. Insbesondere an diesen Stellen sind für die legale Einführung des Zweirichtungsverkehrs neben verkehrsrechtlichen Änderungen auch bauliche Anpassungen erforderlich und stellen im Ergebnis einen Sicherheitsgewinn für alle dar.

Insbesondere am Anschluss der Willigisbrücke an die Dalbergstraße im Bereich des Abzweigs zum Floßhafen sind bauliche Maßnahmen notwendig. Dies ist insbesondere auch im Schülerverkehr eine sehr wichtige Schlüsselstelle. Im Bestand gibt es dort einige Gefahrenstellen, die mit einer Neugestaltung reduziert werden können.

Im Planungs- und Verkehrssenat vom 13.01.2026 wurde das Thema im Rahmen des Radverkehrsberichtes bereits sehr umfangreich vorgestellt und als Grundsatzentscheidung einstimmig beschlossen. Die Ausarbeitungen zur Legalisierung des Zweirichtungsverkehrs auf Brücken basieren auf den Besprechungen und Empfehlungen des Fahrradforums. Die Stadtverwaltung hat nun weitere Abstimmungen durchgeführt und die beiliegenden Maßnahmen zur Umsetzung ausgearbeitet. Dies entsprechen auch den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der StVO zur Freigabe linker Radwege.


Sachstand und Bedeutung der Mainbrücken

Die Mainbrücken sind sehr bedeutsame Zwangspunkte für alle Verkehrsteilnehmer. Auch im Radnetz sind sie von höchster Bedeutung im Alltag und dementsprechend auch im Radverkehrskonzept als Radhauptrouten 1. Ordnung klassifiziert.

Gleichzeitig sind die Willigisbrücke als Zufahrt zur Innenstadt, vor allem aber die Adenauerbrücke und die Ebertbrücke als Bestandteile der Ringstraße sehr stark mit Kfz-Verkehr belastet. Dementsprechend haben alle Brücken eine sehr starke Trennwirkung. Der Wechsel auf die andere Straßenseite ist praktisch nur an den Knotenpunkten mit erheblichen Zeitverlusten an den Ampeln, mit weiteren Wegen und auch Sicherheitsbedenken verbunden. Es ist objektiv kürzer, schneller und auch sicherer, einen kurzen Abschnitt auf den Brücken entgegen der Fahrtrichtung zu fahren als die verkehrsrechtlich legale Route zu fahren. Das radiale Radnetz aus den Stadtteilen und Nachbargemeinden führt die Pendler zwangsläufig von außen zu den Brücken, eine verstärkte Nutzung der jeweils äußeren Seite in beide Fahrrichtungen ist eine logische Konsequenz.

Dementsprechend ist es planerisch richtig und auch erforderlich, die Führungsformen anzupassen. Der Radverkehr wird dadurch attraktiver und auch sicherer, denn bestehende Mängel und Konfliktstellen werden angepasst und entschärft.

Gemeinsame Geh- und Radwege im Zweirichtungsbetrieb sind im Stadtgebiet ein allgegenwärtiger Regelfall und keine Besonderheit. Lediglich das Raumgefühl auf den Brücken, eingeengt zwischen der mit Kraftfahrzeugen stark frequentierten Straße und dem Brückengeländer in Verbindung mit luftiger Höhe ist ein anderes. Faktisch sind die Seitenbereiche der Brücke sehr breit, zum Großteil sogar über als den Ausbauzustand des neuen Mainradweges mit 3,5 m hinaus. Es wird dort wie auf zahlreichen anderen selbständigen Wegen dem Fuß- und Radverkehr möglich sein, sich dort im Zweirichtungsverkehr sicher und gemeinsam zu bewegen. Dies gilt vor allem dann, wenn es erlaubt, bekannt und offensichtlich ist.


Umsetzungsbeschluss Willigisbrücke

Als erste konkrete Umsetzungsmaßnahmen wurde nun im Planungs- und Verkehrssenat vom 14.07.2026 die Änderungen der Führungsform auf der Willigisbrücke für beide Fahrtrichtungen beschlossen. Diese Brücke hat als Zufahrt zur Innenstadt und zum Schulzentrum die größte Bedeutung im Radnetz.

Die Planung sieht vor, dass die bestehende Bordsteinabsenkung im Einmündungsbereich des Floßhafens entfernt und mit „Frankfurter Hüten“ optisch erkennbar deutlich erhöht wird. Bergab auf der Dalbergstraße kann also erst am Brückenbeginn auf den Seitenbereich gewechselt werden. Damit wird die größte Gefahrenstelle zwischen Fußgängern und Radfahrenden beseitigt.

In Gegenrichtung, von der Brücke entgegen der Fahrtrichtung kommend, wird die Dalbergstraße zukünftig über einen neu zu schaffenden Anschluss gequert. Dieser führt durch die jetzige Bepflanzung. Die Radfahrenden sind jeweils wartepflichtig, es gibt aber komfortable Aufstellbereiche. Die Dalbergstraße bergauf wird ein breiter Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen markiert.

In Zusammenhang mit der Umgestaltung Dalbergstraße als Einbahnstraße zur Wermbachstraße stellt dies eine wesentliche Verbesserung im Radnetz dar. Denn die Dalbergstraße ist im Vergleich zur Löherstraße die kürzere, attraktivere und auch sichere Radroute. Zukünftig kann sie dann vom Schulzentrum aus auch ohne Umwege und zusätzliche Höhenmeter legal erreicht werden.


Piktogramm Miteinander-Weg


Als ergänzende Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit empfohlen, an mehreren Stellen die Bodenmarkierung vom „Miteinander-Weg“ aufzubringen und damit für gegenseitige Rücksichtnahme zu werben.

Durch die Maßnahmen wird keine deutliche Zunahme der Anzahl der Radfahrenden in Gegenrichtung erwartet. Denn die Umweg-Empfindlichkeit ist bei Fußgängern und Radfahrenden sehr hoch, unabhängig von der verkehrsrechtlichen Beschilderung wird zumeist der kürzeste Weg gewählt. Die Anzahl derer, die erst jetzt wegen der Legalisierung wechseln, wird sehr gering sein.

Ortsunkundige Radfahrer nach der Radwegweisung werden weiterhin wie bisher richtungsbezogen geführt. Dies gilt insbesondere für die Radtouristen am Mainradweg.