Beschilderung
Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen
-
Anordnung durch: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg
-
Gesetzliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweisschilder
-
Hinweise zu Firmenstandorten dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder an Verkehrszeichen angebracht werden.
Plakate
-
Das Aufstellen von Plakaten (z. B. für Veranstaltungen) muss beim Bauordnungsamt genehmigt werden.