Beschilderung

Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen

  • Anordnung durch: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg

  • Gesetzliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweisschilder

  • Hinweise zu Firmenstandorten dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder an Verkehrszeichen angebracht werden.

Plakate

  • Das Aufstellen von Plakaten (z. B. für Veranstaltungen) muss beim Bauordnungsamt genehmigt werden.