Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Die Genehmigung der Sondernutzungen richtet sich nach der Satzung der Stadt Aschaffenburg für Sondernutzungen, nach Art. 18 BayStrWG und die Gebühren hierfür vom 14.06.1985 (amtlich bekannt gemacht am 22.06.1985), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.11.2005. Durch das Bauordnungsamt werden die Geschäftssondernutzungen im öffentlichen Straßenraum (insbe­sondere Tische und Stühle von Gast­stätten, Werbetafeln/Kundenstopper und Warenpräsentati­onen vor den Geschäften) sowie Infor­mationsstände und -aktionen bearbeitet. Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis liegt im Ermessen des Bauordnungsamtes. Sie wird nur befristet oder widerrufliche erteil, kann mit Auflagen verbunden sein und ist in der Regel gebührenpflichtig. Da die Beurteilung immer vom Einzelfall abhängt, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Bauordnungsamt zur Abklärung oder hinsichtlich der Antragstellung in Verbindung zu setzen.