Winterdienst

Zuständigkeit

  • Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird von Mitarbeitern des Tiefbauamtes, Garten- und Friedhofsamtes, Forstamtes sowie der Aschaffenburger Entsorgungsbetriebe durchgeführt.

  • Federführend ist das Tiefbauamt.

Prioritäten bei Straßen und Wegen

  • Vorrangig geräumt und gestreut werden Hauptverkehrsstraßen, Bushaltestellen, gefährliche Kreuzungen und Steilstrecken.

  • Wohnstraßen ohne besondere Bedeutung werden nachrangig (2. oder 3. Priorität) behandelt.

  • Hauptradwegeverbindungen werden in 2. Priorität betreut.

Einsatzzeiten

  • Räumfahrzeuge beginnen ihre Arbeit ab 4.00 Uhr morgens.

  • Ab 5.00–6.00 Uhr folgen Handstreukolonnen, vor allem an Bushaltestellen.

  • Der Winterdienst endet um 21.00 Uhr.

  • Eine Nachtdienstpflicht besteht nicht.

  • Achtung: Auf Mainbrücken kann auch bei Temperaturen knapp über 0 °C sehr schnell Glatteis entstehen.

Gehwege – Pflichten der Anlieger

  • Der Winterdienst auf Gehwegen ist den Anliegern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

  • Gehwege müssen

    • an Werktagen ab 7.00 Uhr,

    • an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr
      bis jeweils 20.00 Uhr geräumt und bei Glätte abgestumpft werden.

  • Streugut: Sand oder andere abstumpfende Mittel.

  • Salz darf nicht gestreut werden (außer an besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen oder starken Steigungen).

  • Die Stadt liefert kein Streugut – Anlieger müssen es selbst rechtzeitig vor Winterbeginn beschaffen.

Empfehlung

Aus ökologischen Gründen sollte auch auf Privatgrundstücken möglichst auf Streusalz verzichtet werden.