Winterdienst
Zuständigkeit
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Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird von Mitarbeitern des Tiefbauamtes, Garten- und Friedhofsamtes, Forstamtes sowie der Aschaffenburger Entsorgungsbetriebe durchgeführt.
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Federführend ist das Tiefbauamt.
Prioritäten bei Straßen und Wegen
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Vorrangig geräumt und gestreut werden Hauptverkehrsstraßen, Bushaltestellen, gefährliche Kreuzungen und Steilstrecken.
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Wohnstraßen ohne besondere Bedeutung werden nachrangig (2. oder 3. Priorität) behandelt.
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Hauptradwegeverbindungen werden in 2. Priorität betreut.
Einsatzzeiten
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Räumfahrzeuge beginnen ihre Arbeit ab 4.00 Uhr morgens.
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Ab 5.00–6.00 Uhr folgen Handstreukolonnen, vor allem an Bushaltestellen.
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Der Winterdienst endet um 21.00 Uhr.
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Eine Nachtdienstpflicht besteht nicht.
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Achtung: Auf Mainbrücken kann auch bei Temperaturen knapp über 0 °C sehr schnell Glatteis entstehen.
Gehwege – Pflichten der Anlieger
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Der Winterdienst auf Gehwegen ist den Anliegern der angrenzenden Grundstücke übertragen.
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Gehwege müssen
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an Werktagen ab 7.00 Uhr,
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an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr
bis jeweils 20.00 Uhr geräumt und bei Glätte abgestumpft werden.
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Streugut: Sand oder andere abstumpfende Mittel.
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Salz darf nicht gestreut werden (außer an besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen oder starken Steigungen).
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Die Stadt liefert kein Streugut – Anlieger müssen es selbst rechtzeitig vor Winterbeginn beschaffen.
Empfehlung
Aus ökologischen Gründen sollte auch auf Privatgrundstücken möglichst auf Streusalz verzichtet werden.