Zivil- und Katastrophenschutz

Notfallnummern

Notfalltreffpunkte

Notfallmeldestellen

Bei einem länger andauernden Stromausfall (das heißt über 60 Minuten) ist es möglich, dass es teilweise oder komplett zu einem Ausfall des Telefonnetzes für das Festnetz und den Mobilfunk kommen kann. Damit die Bevölkerung auch bei einem solchen Ausfall weiterhin Notrufe abgeben kann, werden über das Stadtgebiet verteilte Notfall-Meldestellen als ständig besetzte Anlaufstellen eingerichtet. Wenn die  Notrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) nicht mehr telefonisch erreichbar sind, nehmen die Notfall-Meldestellen Hilfeersuche entgegen und geben diese über Funk an die Leitstellen von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr weiter. Es ist geplant, im Stadtgebiet mit jeder Meldestelle einen Radius von rund 750 Meter abzudecken. Gleichzeitig können über die Notfall-Meldestellen auch Informationen und Hinweise an die Bevölkerung zur jeweiligen Situation, wie die Art und Dauer des Stromausfalls, weitergegeben werden.

Die Notfall-Meldestellen werden umgangssprachlich auch als „Leuchttürme“ bezeichnet. Der Begriff steht sinnbildlich dafür, dass diese Stellen bei einem Stromausfall eine der wenigen beleuchteten Stellen bilden werden.

Übersicht Notfall-Meldestellen (Leuchttürme)

Innenstadt

Rathaus, Dalbergstraße 15

Servicecenter der AVG, Werkstr. 2

Kundenzentrum Regionaler Busbahnhof, Ludwigstraße 8

Grünewald Grundschule, Ludwigsallee 2

Damm

Feuerwehrgerätehaus Damm, Dyroffstraße 10

Gailbach

Feuerwehrgerätehaus Gailbach, Hofgartenweg 4

Leider

Feuerwehrgerätehaus Leider, Kerschensteinerstraße 11

Nilkheim

Polizeiinspektion Aschaffenburg, Lorbeerweg 1

Obernau

Feuerwehrgerätehaus Obernau, Hauptstraße 21

Österreicher Kolonie

Malteser Hilfsdienst, Schönbornstraße 38

Schweinheim

Technisches Hilfswerk, Wendelbergstraße 30

AWO Sozialzentrum „Am Rosensee“, Siegfried-Rischar-Str. 2 – 4

Turnhalle TV Schweinheim 1885 e. V., Sportweg 8

Strietwald

Justizvollzugsanstalt, Hasenhägweg 135

Fußballplatz SG Strietwald, Adlerstraße 2

Bitte beachten Sie: Nach und nach werden weitere Notfallstellen in Betrieb benommen!!

Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen

Verhalten im Katastrophenfall

  • Ruhe bewahren
  • Türen und Fenster schließen
  • Radio oder Fernsehen einschalten
  • Informieren Sie die Nachbarn
  • Wählen Sie nur im Notfall Telefon 110 oder 112
  • Sirenensignale

Hörfunk-Sendefrequenzen für Aschaffenburg

  • Bayern 5-aktuell UKW 106,4 MHz, DAB+ 11D
  • Bayern 3 UKW 93,4 MHz, DAB+ 11D
  • Antenne Bayern UKW 103,0 MHz, DAB+ 11D
  • HR 1 UKW 94,4 MHz, 88,1 MHz
  • Radio Primavera UKW 100,4 MHz, DAB+ 10A

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und den Internetseiten der Regierung Unterfranken.

Allgemeine Informationen zum Zivil- und Katastrophenschutz

Zivilschutz

Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern (§ 1 Zivilschutzgesetz).

Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für die Gesetzgebung im Bereich des Zivilschutzes der Bund zuständig. Der Gesetzesvollzug erfolgt aber überwiegend durch die Bundesländer. Die Aufgaben des Bundes werden vom Bundesministerium des Inneren (BMI), von anderen Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, vom Bundesverwaltungsamt und vom Technischen Hilfswerk (THW) wahrgenommen. Der Zivilschutz umfasst alle Lebensbereiche und darf nicht nur als rein staatliche Aufgabe verstanden werden. Er wird immer auch auf die Hilfe und die Initiative des Einzelnen angewiesen sein.

Zum Zivilschutz gehören folgende Aufgaben:

  • Selbstschutz: Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung im Selbstschutz. Wie kann ich helfen? Was kann ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Wo kann ich mich hinwenden?
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbauten
  • Aufenthaltsregelung

Ein fluchtartiger Aufbruch breiter Bevölkerungskreise mit dem Ziel, in einem vermeintlich weniger gefährdeten Bereich Sicherheit zu finden, hätte verhängnisvolle Auswirkungen. Die Menschen wären möglicherweise nur schwer von Hilfsorganisationen zu versorgen. Um im Interesse der Bevölkerung solche Probleme von vornherein möglichst zu vermeiden, gilt für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz ”Bleib zu Hause”.

  • Die Hilfskräfte des Katastrophenschutzes werden eingebunden.
  • Medizinische Versorgung von Verletzten und Erkrankten
  • Schutz von Kulturgut

Unter dem Einfluss der Schäden, die während des Zweiten Weltkrieges auch zahlreiche Kulturgüter betrafen, wurde am 14. Mai 1954 das Haager Abkommen (Den Haag) für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Der Zivilschutz sorgt für die Sicherungsverfilmung von Archiv- und Bibliotheksgut, für die Kennzeichnung von Baudenkmälern und für Fotodokumentation.

Katastrophenschutz

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 2 Bay. Katastrophenschutzgesetz).

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auch Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst-, Sach- und Werkleistungen herangezogen werden.

Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg

Die Hilfsorganisationen stehen zur alltäglichen Hilfeleistung bereit und sind mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die tragenden Elemente des Katastrophenschutzes. Die Katastrophenschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg ist die Feuerwehr. Sie hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen.

Die Einsatzleitung bei Katastrophen im Gebiet der Stadt Aschaffenburg ist gem. Art. 5 Bay. Katastrophenschutzgesetz der Führungsgruppe Katastrophenschutz übertragen. Diese übt bei Katastrophen die der Stadt Aschaffenburg zustehenden Befugnisse nach dem Bay. Katastrophenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften aus. Sie kann im Bedarfsfall auch bei größeren Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle i. S. von Art. 15 BayKSG einberufen werden.