Kirche & Religion
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland bieten viel mehr als nur seelischen und geistlichen Beistand. Für Senioren organisieren sie außerdem Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Besuchsdienste für Pflegebedürftige und vieles mehr. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei ihrer Gemeinde.
Die aufgeführten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind nicht abschließend aufgezählt.
Andachtsstätten (alle Religionen)
Kirchen
Kapellen
Moscheen
Kirchenaustritt
Serviceleistungen
Allgemeine Information
Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären. Eine mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben.
Benötigte Unterlagen
Für die mündliche Austrittserklärung im Standesamt benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis.
Gebühren
Für die Aufnahme einer Austrittserklärung und die Ausstellung der Austrittsbescheinigung betragen die Gebühren 35 € je Person.
Weitere Hinweise
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Brief oder E-Mail reicht nicht aus:
Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, können Sie das nicht einfach mit einem Brief oder einer E-Mail machen. Das ist nicht erlaubt. -
Unterschrift muss vom Notar beglaubigt sein:
Sie müssen eine schriftliche Erklärung abgeben. Ihre Unterschrift darauf muss ein Notar bestätigen.
Danach muss diese Urkunde (das Schreiben vom Notar) zum Standesamt geschickt werden – entweder von Ihnen oder vom Notar. -
Betreuer dürfen nicht austreten:
Wenn Sie eine Betreuungsperson haben, darf diese nicht für Sie aus der Kirche austreten. -
Kinder unter 12 Jahren:
Die Eltern oder die Person mit dem Sorgerecht müssen den Austritt erklären. Bitte bringen Sie den Nachweis über das Sorgerecht mit. -
Kinder ab 12 Jahren:
Sie müssen zusammen mit Ihren Eltern oder der Person mit dem Sorgerecht den Austritt erklären. -
Kinder ab 14 Jahren:
Sie dürfen selbst, ohne Eltern, aus der Kirche austreten. -
Mehrere Personen gleichzeitig:
Wenn mehrere Familienmitglieder austreten wollen, buchen Sie bitte einen Termin für alle – bis zu 5 Personen gleichzeitig sind möglich. -
Dolmetscher:
Wenn Sie wenig oder kein Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit.
In diesem Fall buchen Sie bitte einen Termin für 2 Personen.
Wirksamkeit
Wann ist der Kirchenaustritt gültig?
Ihr Austritt aus der Kirche ist gültig, wenn das Standesamt Ihre richtige und vollständige Austrittserklärung bekommen hat.
Wann endet die Kirchensteuer?
Sie müssen noch bis zum Ende des Monats Kirchensteuer zahlen, in dem Ihr Austritt gültig geworden ist. Danach nicht mehr.
Wenn Sie angestellt sind (nicht selbstständig):
Ihr Arbeitgeber bekommt die Info über Ihren Kirchenaustritt automatisch vom Finanzamt. Das passiert über ein elektronisches System (ELStAM).
Manchmal dauert es ein bisschen – dann sieht man die Änderung erst in der nächsten oder übernächsten Gehaltsabrechnung. Sie bekommen das zu viel bezahlte Geld dann aber zurück.
Wenn Sie selbstständig sind:
Bitte sagen Sie Ihrem/Ihrer Steuerberater*in Bescheid, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Oder legen Sie eine Kopie Ihrer Austrittserklärung zur nächsten Steuererklärung dazu.