Die Gestaltung von Grabstätten und Grabsteinen ist in der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Aschaffenburg sowie in den jeweiligen Belegungsplänen geregelt. Ziel ist die Wahrung des historischen Charakters, die Sicherheit und eine einheitliche Friedhofsgestaltung. Bei Neuerwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechts informiert die Friedhofsverwaltung über die geltenden Regeln.

Allgemeine Hinweise: 
  • Die Grabstätte ist innerhalb von 6 Monaten herzurichten und dauerhaft instand zu halten.

  • Verwelkte Blumen und Kränze sind zu entfernen und korrekt zu entsorgen.

  • Grabschmuck soll aus kompostierbarem Material bestehen. Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Stoffe sind nicht zu verwenden.

  • Pflanzen dürfen andere nicht beeinträchtigen. Gehölze dürfen maximal 2 m hoch sein.

  • Grabmale benötigen eine Genehmigung (Formulare im Rathaus, Zimmer 259).

  • Der Nutzungsberechtigte ist für die Sicherheit und den guten Zustand des Grabsteins verantwortlich.

  • Die Standsicherheit wird jährlich geprüft. Bei Mängeln ist der Grabstein fachgerecht zu sichern.