Namensänderung
Serviceleistungen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Familienname bei der Eheschließung
Wenn Sie heiraten, können Sie einen gemeinsamen Nachnamen festlegen.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
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Den aktuellen Nachnamen eines Ehepartners
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Den Geburtsnamen eines Ehepartners
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Einen Doppelnamen (z. B. Müller-Schmidt)
➝ Entweder für einen Ehepartner oder für beide
Wenn Sie keine Erklärung zum gemeinsamen Namen abgeben:
➝ Beide behalten ihren bisherigen Nachnamen.
Nachträglich gemeinsamen Namen bestimmen (während der Ehe)
Auch nach der Heirat können Sie sich später noch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.
Sie können dann:
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Einen der aktuellen oder früheren Nachnamen wählen
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Einen Doppelnamen bestimmen (für einen oder beide Ehepartner)
Wenn ein Ehepartner einen Doppelnamen (Begleitnamen) hat,
kann er diesen auch später widerrufen und nur noch den gemeinsamen Namen führen.
➝ Bis zum 30.04.2025 können Ehepaare auch einen gemeinsamen Namen widerrufen und neu festlegen.
Rechtsgrundlage
§§ 1355, 1355a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)