Namensänderung

Serviceleistungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Familienname bei der Eheschließung

Wenn Sie heiraten, können Sie einen gemeinsamen Nachnamen festlegen.
Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Den aktuellen Nachnamen eines Ehepartners

  • Den Geburtsnamen eines Ehepartners

  • Einen Doppelnamen (z. B. Müller-Schmidt)
    ➝ Entweder für einen Ehepartner oder für beide

Wenn Sie keine Erklärung zum gemeinsamen Namen abgeben:
➝ Beide behalten ihren bisherigen Nachnamen.


Nachträglich gemeinsamen Namen bestimmen (während der Ehe)

Auch nach der Heirat können Sie sich später noch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.

Sie können dann:

  • Einen der aktuellen oder früheren Nachnamen wählen

  • Einen Doppelnamen bestimmen (für einen oder beide Ehepartner)

Wenn ein Ehepartner einen Doppelnamen (Begleitnamen) hat,
kann er diesen auch später widerrufen und nur noch den gemeinsamen Namen führen.

➝ Bis zum 30.04.2025 können Ehepaare auch einen gemeinsamen Namen widerrufen und neu festlegen.

Rechtsgrundlage

§§ 1355, 1355a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)