Senior*innen
Die Stadt Aschaffenburg setzt sich dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren ihr Leben im Alter aktiv und lebenswert gestalten können. Ein wichtiger Baustein ist die umfassende Information über Angebote, Hilfen und Unterstützungsangebote für ältere Menschen.
Seniorentreff
Das Café im Seniorentreff Aschaffenburg e.V. wird ehrenamtlich geführt. Der Besuch ist allen interessierten Senioreninnen und Senioren möglich. Man braucht keine Mitgliedschaft. Es gibt Kaffee, Kuchen und kalte Getränke zu günstigen Preisen. Das Sichtreffen und die Unterhaltung werden bei uns gepflegt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Café im Seniorentreff e.V. in der Pfaffengasse 7 ist barrierefrei zu erreichen.
Die aktuellen Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Montag: Sport für Seniorinnen und Senioren
- Mittwoch: Spaß und Unterhaltung, Vorträge über Themen für Seniorinnen und Senioren, Ausflüge
- Donnerstag: Möglichkeiten zum Spielen von verschiedenen Karten- und Gesellschaftsspielen
Beratung, Information und Veranstaltungen
Mit dem Frühlingskonzert "Wenn die Magnolien blühen" und der immer am 1. Advent stattfindenden Gala "Aschaffenburger Advent" hat die Stadt Aschaffenburg zwei Veranstaltungen ins Leben gerufen, die nicht nur bei Seniorinnen und Senioren großen Zuspruch finden.
Auch der Tanztee mit Live-Musik von Heribert im Martinushaus in Zusammenarbeit mit dem Martinusforum und Katholischen-Seniorenforum, die vhs-Filmtreffs in den Aschaffenburger Stadtteilen oder das alljährliche Seniorenfest erfreuen sich großer Beliebtheit.
Informationen zu allen Terminen finden Sie, sobald diese feststehen, unter nachfolgend aufgeführten Links.
Seniorenakademie Bayern
Die im August 2014 gegründete „Seniorenakademie Bayern“ bietet Schulungen für ältere bürgerschaftlich engagierte Menschen, insbesondere Seminare für die kommunalen Seniorenvertretungen, an. Neue Trägerin ist seit 2023 die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH.
Die Seminare werden sowohl in Präsenz, ebenfalls bayernweit, als auch virtuell angeboten.
Themen der Seminare sind z. B.:
- Basiswissen für Seniorenvertretungen
- Spezielle Fachthemen
- Allgemeine Themen Rolle des Ehrenamtes
- Öffentlichkeitsarbeit
Schlaue Graue
Derzeit zwei Mal im Jahr gibt die Stadt Aschaffenburg eine Seniorenzeitung heraus. „Schlaue Graue“ richtet sich vor allem, aber natürlich nicht nur, an die älteren Aschaffenburgerinnen und Aschaffenburger.
-
Schlaue Graue - Ausgabe November 2024
-
Schlaue Graue - Ausgabe Mai 2024
-
Schlaue Graue - Ausgabe November 2023
-
Schlaue Graue - Ausgabe Mai 2023
-
Schlaue Graue - Ausgabe November 2022
-
Schlaue Graue - Ausgabe Mai 2022
Pflegeeinrichtungen
Pflegeheime
Hier finden Sie eine Übersicht der Pflegeheime in Stadt und Landkreis Aschaffenburg.
Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung
Isolation und Einsamkeit
Die TelefonSeelsorge Untermain, sowie die Vereine Retla e.V. aus München und Silbernetz e.V. aus Berlin bieten bayern- bzw. bundesweit verschiedene Dienste an, um älteren Menschen mit Einsamkeitsgefühlen zu helfen.
TelefonSeelsorge Untermain - – Anonym. Kompetent. Erreichbar. Kostenlos.
Tel.: 0800 1110111 (Rund um die Uhr)
Die TelefonSeelsorge ist ein Angebot für jeden Menschen, der oder die ein Gespräch wünscht. Sie erreichen die TelefonSeelsorge am Tag und auch in der Nacht, wenn Sie sich in einer Krise befinden, in einer schwierigen Lebenslage sind, jemanden zum Zuhören brauchen oder Auskunft über weitere caritative Hilfsangebote benötigen. Sie erhalten Entlastung durch Zuhören, Hilfe zur Selbsthilfe, Informationen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Telefonengel. Gespräche gegen die Einsamkeit im Alter
- ein Angebot von Retla e.V.:
Unter 089 189 100 26 können sich ältere, einsame Menschen Montag bis Freitag von 10-18 Uhr für eine Telefonpatenschaft anmelden. Nach Angabe der Telefonnummer und Postleitzahl vermittelt der Verein eine(n) Gesprächspartner*in, der/die sich, wenn alles passt, einmal die Woche für ein persönliches Gespräch bei der betroffenen, einsamen Person meldet. Außer den normalen Telefongebühren fallen keine weiteren Kosten an.
Einfach mal reden. Das Silbertelefon - ein Angebot von Silbernetz e.V.:
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 70 80 90 können ältere, einsame Menschen täglich von 8 bis 22 Uhr für ein Gespräch anonym und vertraulich anrufen. Dort finden diese ein offenes Ohr und Ermutigung auch ohne akute Krise. Auf Wunsch und nach Möglichkeit kann auch ein(e) ehrenamtliche Silbernetz-Freund*in vermittelt werden. die dann regelmäßig einmal pro Woche ein persönliches Gespräch am Telefon mit der betroffenen, einsamen Person führt.
Weitere Informationen zu den Vereinen und Angeboten finden Sie unter nachfolgenden Links.
Rentenstelle
- Rentenversicherung; Auskunft und Beratung, Onlineantrag
- Deutsche Sozialversicherung
- Formularsuche Deutsche Rentenversicherung
Renten-/Unfallversicherung: Detailseite
Amt für soziale Leistungen
Dalbergstraße 15
Zimmer 255
63739 Aschaffenburg
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Zur Verhinderung versteckter Armut bei dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen zwischen 18 und 64 Jahren und älteren Personen ab 65 Jahren hat der Gesetzgeber eine neue Leistung zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums, die am 1. Januar 2003 in Kraft trat, geschaffen. 2005 wurde die Grundsicherung in die Sozialhilfe eingeordnet ( §§ 41 ff. SGB XII).
Diese Grundsicherung ist nicht mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu verwechseln. Hinter dieser, ab 1.1.2005 eingeführten Leistung, verbirgt sich das Arbeitslosengeld II einschließlich des Sozialgeldes. Diese Grundsicherung wird nur für erwerbsfähige Personen gewährt.
Bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung besteht eine gesetzliche Vermutung, dass das jährliche Einkommen der unterhaltsverpflichteten Kinder und Eltern unter 100.000 Euro liegt. Unterhaltsansprüche bleiben dann unberücksichtigt.
Die Leistungen entsprechen der Höhe nach denen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Drittes Kapitel). Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt (kein Einsetzen bei Bekanntwerden, § 18 Abs. 1 SGB XII).
- Links Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 18 SGB XII - Einsetzen der Sozialhilfe
- § 41 SGB XII - Leistungsberechtigte