Bauleitplanverfahren und städtebauliche Planungen
Die Bauleitplanung ist ein wichtiger Teil der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird. Später folgt die öffentliche Auslegung der Entwürfe. Die Stadt Aschaffenburg bietet Ihnen dazu die Möglichkeit, sich online zu beteiligen.
Neben den förmlichen Bauleitplanverfahren gibt es weitere wichtige Planungen, die für die Stadtentwicklung von Bedeutung sind. Dazu gehören zum Beispiel:
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Verfahren zur Vorbereitung von Satzungen (z. B. zur Ausweisung von Sanierungsgebieten)
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informelle Planungen wie Rahmenpläne und Entwicklungskonzepte
Auch bei diesen Projekten können sich Bürgerinnen und Bürger online beteiligen.
- Bürgerdialog zum Hafenbahnhof
- Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt Aschaffenburg – Ergebnis jetzt einsehbar
Was ist die Bauleitplanung
Grundlagen
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinde, Art. 28 GG).
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Durch unterschiedliche Vorschriften der Länder zur Aufstellung von gemeindlichen Satzungen, geregelt in den Gemeindeordnungen, kann es zu Abweichungen im Verfahren zwischen den Bundesländern kommen.
Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan gleich. Der Flächennutzungsplan muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) genehmigt werden.
Verfahrensablauf der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans
- Das Verfahren wird förmlich durch einen Beschluss des Stadtrates gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss, Äderungsbeschluss oder Aufhebungsbeschluss) eingeleitet. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
- Nach Ausarbeitung eines Vorentwurfes des Bauleitplanes wird dieser dem Stadtrat zur Billigung vorgelegt. Dieser Billigungsbeschluss kann zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
- An diesen Beschluss schließen sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) an. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg“ in der Tageszeitung „Main-Echo“. Durch die frühzeitige Beteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Bedenken, Verbesserungsvorschläge und Anregungen noch leicht in den Entwurf aufgenommen werden können.
- Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erstellt die Verwaltung einen Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festlegungen enthält. Zudem wird der Entwurf einer Begründung ausgearbeitet.
- Anschließend wird dem Stadtrat über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden berichtet. Der Planentwurf mit Begründung wird zur Zustimmung vorgelegt.
- Nach Fassung des Zustimmungs- und Auslegungsbeschlusses durch den Stadtrat kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründungsentwurf und weiteren Unterlagen (z. B. umweltbezogenen Informationen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung müssen wiederum mindestens eine Woche vorher in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg“ in der Tageszeitung „Main-Echo“ ortsüblich bekanntgemacht werden. Während der öffentlichen Auslegung können erneut Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden, wozu alle Bürgerinnen und Bürger berechtigt sind, auch wenn sie nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind. Zeitgleich holt die Verwaltung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.
- Die eingegangenen Stellungnahmen werden von der Verwaltung in einem Bereich zusammengefasst und bewertet, der dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Dieser muss dann die öffentlichen und privaten Belange (Interessen) gegeneinander und untereinander gerecht abwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB) und entscheidet, ob sie berücksichtigt werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Den Einsendern von Stellungnahmen muss das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt werden.
- Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu erheblichen Änderungen, muss ein neuer Entwurf angefertigt und eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden durchgeführt werden (§ 4a Abs. 3 BauGB).
- Sind die Stellungnahmen unerheblich für die Planung, wird das Verfahren fortgesetzt und der Bauleitplan mit dem Feststellungsbeschluss (im Falle eines Flächennutzungsplans) oder mit dem Satzungsbeschluss (im Falle eines Bebauungsplans: § 10 BauGB) abgeschlossen.
- Im Falle eines Flächennutzungsplans muss der Plan anschließend der höheren Verwaltungsbehörde (Regierung von Unterfranken) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden (§ 6 Abs. 1 BauGB). Bei Beanstandung oder vollständiger Ablehnung müssen auf Basis eines neuen Flächennutzungsplanentwurfs evtl. die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden wiederholt werden.
- Mit der Bekanntmachung der Genehmigung (Flächennutzungsplan) wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB). Ein Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
- Unter Voraussetzungen, die im BauGB definiert sind, kann auf einzelne Verfahrensschritte z. B. wie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) verzichtet werden. Dies gilt insbesondere bei Anwendung des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) sowie des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innentwicklung).
- Generell gilt, dass ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen nicht besteht und auch nicht durch einen Vertrag begründet werden kann (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Im Falle eines Bebauungsplans ist dieser dann eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht) und Grundlage für die Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme. Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne nach Wirksamwerden bzw. Inkrafttreten mit Begründung und zusammenfassender Erklärung (sofern eine solche erforderlich ist) jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Sie können während der allgemeinen Servicezeiten im Rathaus der Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, Stadtplanungsamt eingesehen werden (§ 6 Abs. 5 BauGB bzw. §10 Abs. 3 BauGB).
Rechtskräftige Bauleitpläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind in das "Geoportal Bayern" eingestellt.
Weitere Informationen zu den Bebauungsplänen:
Karte aller laufenden Verfahren
Open Data im Bereich Bauleitplanung in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg bietet ihre Bauleitpläne als sogenannte "Open Data" an. Open Data sind nicht einfach nur öffentlich zugängliche Daten. Es geht bei Open Data vorwiegend um die Möglichkeiten und Chancen, die diese öffentlich zugänglichen Daten bieten. Unterstützung der Forschung, Förderung der lokalen Wirtschaft und engerer Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern - dies sind nur drei Aspekte, die die Europäische Union dazu veranlasst hat, u.a. die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG vom 17, November 2003, novellierte Fassung: Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013) und die INSPIRE-Richtlinie (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007) zu erlassen. Beide Richtlinien müssen in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Liste aller laufenden Verfahren
Für folgende Bauleitpläne und städtebauliche Planungen wurden durch Beschlussfassung des Stadtrates Verfahren eingeleitet.
Bebauungspläne
20/17 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 3046, Gem. AB, westlicher Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 3021,
20/12 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Ehemaliges Bahnbetriebswerk" zwischen Ringstraße, Bahnlinie Würzburg - Aschaffenburg, Goldbacher Unterführung und Goldbacher Straße
26/08 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Ehemaliges Wasserwerk Obernau" (Nr. 26/08)
18/18 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Ottostraße" zwischen Dammer Steg, Bahnparallele und Ottostraße
24/10 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südwestlich der Waldackerstraße" im Bereich der Grundstücke Flst.-Nrn. 1221, 1221/1,1221/2,1221/3 und 1221/4, Gemarkung Gailbach (Nr. 24/10)
19/10 Beine zwischen Lohmühlstraße, Dorfstraße, Aschaff, FlNr. 2304 einschl. und Weg FlNr. 2306
19/08 Reischberg zwischen Autobahn, Feldweg FlstNr. 5187/2, Gem. Damm, Johannesberger Straße, Lohmühlstraße, Lohmühlgraben, Steinbacher Straße und Fahrbachweg
19/01 Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaffstraße, Glattbacher Straße, Aschaff und Dorfstraße
03/20 Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Südwestlich Wendelbergstraße" zwischen Wendelbergstraße, östlicher Begrenzung, projektierter Straße, Würzburger Straße und Berliner Allee entlang Würzburger Straße / Berliner Allee
04/06a Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Nordwestlich Spessartstraße (Nr. 04/06a) zwischen Medicusstraße, Spessartstraße, Schweinheimer Straße und Ringstraße im Bereich nordwestlich der Mattstraße
23/01 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kliniken am Hasenkopf" (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund
Flächennutzungsplan
2030/03 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau" (FNP 2030/03)
2030/02 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kliniken am Hasenkopf" auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02)
Innenbereichssatzungen
zurzeit keine Verfahren
Außenbereichssatzungen
zurzeit keine Verfahren
Sanierungssatzungen
Ausweisung des Sanierungsgebietes "Innenstadt"
Städtebauliche Planungen
zurzeit keine Verfahren
Planfeststellungsverfahren
Planfeststellung für den Neubau Geh- und Radweg Obernau Maintalstraße zwischen Einmündung St 2309 und Ortseingang Obernau
Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
zurzeit keine Verfahren