In der Sitzung des Stadtrats vom 23.02.2026 wurde der Erlass der Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der „Stieleiche im Ökokontogebiet Neurod“ als Naturdenkmal gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz beschlossen.
Die Verordnung sowie die dazugehörige Anlage sind über folgenden Link einsehbar: 32.12 - Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern
Zudem kann die Verordnung während der allgemeinen Servicezeiten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11, Zimmer 004 eingesehen werden.
Aschaffenburg, den 06.03.2026
Stadt Aschaffenburg
Jürgen Herzing
Oberbürgermeister