Bekanntmachungen
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Landschaftspflege - Beseitigung von Pflanzenaufwuchs in der Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / Untere Naturschutzbehörde – beabsichtigt 2026/2027 Pflegemaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen umfassen das Entbuschen und Mähen von Flächen sowie die Beseitigung von Problempflanzen. Betroffen sind die Grundstücke mit den folgenden Flurnummern (teilweise als Teilfläche): Gemarkung Aschaffenburg: 4894, 4895, 4896, 4899, 4900, 4901, 5431, ... Mehr: Landschaftspflege - Beseitigung von Pflanzenaufwuchs in der Stadt Aschaffenburg
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Einführung des Wassercents in Bayern
Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. ... Mehr: Einführung des Wassercents in Bayern
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Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg an der Aschaff
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch im Jahr 2026 Unterhaltungsmaßnahmen an der Aschaff (Gewässer II. Ordnung) durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Jahr 2026, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden. Mehr: Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg an der Aschaff
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Unterschutzstellung der „Stieleiche im Ökokontogebiet Neurod“
In der Sitzung des Stadtrats vom 23.02.2026 wurde der Erlass der Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der „Stieleiche im Ökokontogebiet Neurod“ als Naturdenkmal gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Die Verordnung sowie die dazugehörige Anlage sind über folgenden Link einsehbar: 32.12 - Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern Zudem kann die Verordnung während der allgemeinen ... Mehr: Unterschutzstellung der „Stieleiche im Ökokontogebiet Neurod“
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Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028
Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028 Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der ... Mehr: Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028