Natur- & Artenschutz

Die Aufgaben im Bereich des Naturschutz und der Landschaftspflege ergeben sich für die Stadt Aschaffenburg als untere Naturschutzbehörde aus dem Naturschutzrecht, insbesondere dem Bundes- und Bayerischen Naturschutzgesetz und werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Kreisverwaltungsbehörde vertreten.

Ziel und Aufgabe des Naturschutzes ist die Erhaltung der biologisch vielfältigen Landschaft und deren Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Dies beschränkt sich aber nicht nur auf den Außenbereich. Nach dem Naturschutzgesetz sind "Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln". Damit greift die Arbeit der Naturschutzbehörde direkt in den Planungs- und Gestaltungsprozess im innerstädtischen Bereich ein.

Projekte

Bayern Netz Natur-Projekt

Nach einer naturkundlichen Führung in Aschaffenburg-Obernau
Nach einer naturkundlichen Führung in Aschaffenburg-Obernau
Logo Schlaraffenburger Apfelsaft
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Das Schlaraffenburger Streuobstprojekt wurde 2002 vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Stadt Aschaffenburg ins Leben gerufen. Zentrales Anliegen dieses Projektes, in dem maßgeblich die Keltereien Stenger, Goldbach, Rothenbücher, Schöllkrippen und Höfler, Alzenau, mitarbeiten, ist die langfristige Erhaltung des Lebensraumes „Streuobstwiese“ für Tiere und Pflanzen, insbesondere des Steinkauzes, der am Untermain sein Hauptvorkommen in Bayern hat. Seit 2007 sind auch der Landkreis Aschaffenburg und die Stadt Alzenau am Projekt beteiligt.

Für viele Grundstückseigentümer ist eine Ernte und Pflege/Nachpflanzung wegen der niedrigen Abnahmepreise bei den Keltereien nicht rentabel. Trotz erheblicher finanzieller Aufwendungen für Pflegemaßnahmen seitens der Stadt und des Staates sind mittlerweile viele Bestände überaltert.

Hier setzt dieses Projekt an: Ernte soll sich wieder lohnen

Die Grundidee ist, die Nachpflanzung und Pflege der Streuobstbestände langfristig durch eine wirtschaftliche Nutzung sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Eigeninitiative der Besitzer von Streuobstwiesen durch Weiterbildung und Beratung gefördert werden.
Alle Besitzer von mehr als 10 Hochstammobstbäumen, die auf Pflanzenschutzmittel und intensive Düngung verzichten sowie sich zu einer Pflege und Nachpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen verpflichten, können an diesem Projekt teilnehmen.

Aschaffenburger Streuobstaktionsplan

Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft in Aschaffenburg. Untermain. Seit den 60er Jahren nehmen die Bestände durch Nutzungsaufgabe und Rodungen immer mehr ab. In Schweinheim und Obernau stehen von ca. 25.000 Obstbäumen im Jahr 1965 heute noch ca. 6.000. Und die Tendenz ist weiter abnehmend. Um dem entgegenzutreten hat die Stadt Aschaffenburg für Schweinheim und Obernau einen Streuobstaktionsplan in Angriff genommen. 

Die Hauptziele des Streuobstaktionsplanes sind:

  • die vorhandenen Bestände mit ihrem Pflegezustand und der Altersstruktur zu erfassen, um eine belastbare Datengrundlage für weitere Maßnahmen zu haben
  • aufgrund der erhobenen Daten sollen brachfallende Flächen ausgewählt, saniert und durch Vermittlung an neue Nutzer wieder in eine langfristige Pflege gebracht werden.
  • die aktiven Streuobstbewirtschafter sollen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen unterstützt werden.

Die Umsetzung des Streuobstaktionsplanes wurde in drei Arbeitsschritte aufgeteilt:

  1. 2015: Kartierung der Streuobstbestände
  2. 2016: Datenauswertung und Erstellen eines Pflegekonzeptes
  3. 2019/20/21: Umsetzung von Maßnahmen

Die Ergebnisse der Bestandserfassung finden Sie unten im Downloadbereich.

Für alle Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Erfassung und Bewertung der Bestände hat keinerlei rechtliche Bewandtnis. Umsetzungsmaßnahmen auf den Flächen erfolgen nur mit Einverständnis der Eigentümer.

Mit der Projektumsetzung wurde das Büro Fraxinus in Mömbris beauftragt.

Was können Sie tun?

Sie pflegen Ihre Streuobstwiesen selbst?
Sie besitzen in dem Projektgebiet Flurstücke mit Obstbäumen. Wenn Sie Ihre Obstwiese noch selbst pflegen, freuen wir uns darüber und wünschen Ihnen dabei auch weiterhin viel Spaß. Vielleicht wollen Sie ja noch weitere Obstwiesen dazu pachten, dann melden Sie sich bei uns oder schauen mal auf die Streuobstbörse. Falls Sie bei der Bewirtschaftung Unterstützung brauchen, finden Sie in den Links unten entsprechende Infos.

Sie pflegen Ihre Streuobstwiese nicht mehr selbst?
Viele Streuobstwiesen werden nicht mehr bewirtschaftet und brechen nach und nach zusammen. Die Stadt Aschaffenburg möchte diese Flächen wieder in eine Pflege bringen und gegebenenfalls auch Bäume nachpflanzen. Dafür haben wir lokale Landwirte, Naturschutzvereine und das Schlaraffenburger Streuobstprojekt als Partner für die Unterwuchs- und die Baumpflege gewinnen können. Gemeinsam mit ihnen möchten wir die Bestände wieder auf Vordermann bringen und langfristig erhalten. Wenn Sie Ihre Bäume nicht mehr selbst pflegen und nutzen möchten, können Sie diese Arbeit abgeben und die Fläche verpachten. Wir vermitteln Ihnen dann gerne geeignete Pächter. So können die Flächen nach und nach saniert und einer dauerhaften Pflege zugeführt werden.

Ergebnisse des Streuobstaktionsplans

Erstellung eines Pflegekonzepts

Umsetzung von Maßnahmen

Bericht: Umsetzung von Maßnahmen

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Nützliche Informationen zum Thema Streuobst

Aschaffenburg summt!

Maskottchen von "Aschaffenburg summt!"
Maskottchen von "Aschaffenburg summt!"
Akteure von "Aschaffenburg summt!"
Akteure von "Aschaffenburg summt!" Von links: Marc Busse (Amtsleiter Umweltamt), Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Richard und Ellen Kalkbrenner (LBV), ehemaliger Oberbürgermeister Klaus Herzog, Walther Peeters und Harald Merget (beide Bienenzuchtverein Damm), Daniel Feldmann (LBV) Foto: Mailin Seidel

„Aschaffenburg summt!“ ist ein Aktionsbündnis bestehend aus den Partnern Landesbund für Vogelschutz (LBV), der Stadt Aschaffenburg und dem Bienenzuchtverein Aschaffenburg Damm. Als Partnerinitiative ist „Aschaffenburg summt!“ Teil der bundesweiten Initiative „Deutschland summt“ und möchte auf die unschätzbare Bedeutung der Honigbienen sowie der ca. 560 in Deutschland heimischen Wildbienenarten als Bestäuber unserer Wild- und Kulturpflanzen aufmerksam machen. Denn sie sind bedroht und benötigen unsere Unterstützung!

Als Aktionsbündnis plant die Initiative „Aschaffenburg summt“  verschiedene Maßnahmen. Unter anderem sollen auf repräsentativen Gebäuden der Stadt Bienenstöcke aufgestellt werden. Ein erster Standort existiert bereits: Das Dach des Martinushauses im Herz der Stadt, ist bereits Ausflugort von Bienenvölkern einer engagierten Imkerin. Weitere Standorte sollen folgen.

Als Lebensgrundlage benötigen Bienen neben geeigneten Nistmöglichkeiten ein vielfältiges Blütenangebot in der Umgebung. Deshalb ist das Ziel des Aktionsbündnisses, möglichst viele Aschaffenburgerinnen und Aschaffenburger dafür zu begeistern, den Bienen vielfältige Lebensräume bereitzustellen: für Ihre Stadt und „Ihre“ Bienen.  

 Gemeinsam bilden kleine Blühecken in der Stadt, ob in öffentlichen Grünflächen, Parkanlagen, an Straßen- und Wegrändern, auf Firmengrundstücken oder auf dem  Balkon, Vorgarten, auf der Streuobstwiese oder Ackerrandstreifen, ein vielfältiges, buntes und lebendiges Blütenband. Wichtig ist hierbei auf heimische insektenfreundliche  Pflanzen zu setzen.

Die Honigbiene als sympathische Botschafterin soll das Bewusstsein für eine vielfältige Stadtnatur schaffen, mehr biologischer Vielfalt und eine gesunde Mensch-Umwelt-Beziehung.

Abgeleitet vom bundesweiten "Original-Maskottchen", trägt das Aschaffenburger Maskottchen die Stadtfarben Grün-Weiß und Rot.

„Aschaffenburg summt!" hat bereits mit einem Gemeinschaftsprojekt in Kooperation mit der Privatschule Krauß "Blühwiese mit Insektenhotel an der Aschaff" beim bayernweiten Wettbewerb "Wir tun was für Bienen" den zweiten Preis in der Kategorie "Kommunale Flächen" gewonnen.

 „Aschaffenburg summt! Summen Sie mit?“

Liste bienenfreundlicher Sträucher und Bäume

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Erholung in der freien Natur

Hinweise zur Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten.

Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen.

Das Betretungsrecht umfasst somit nicht nur die Nutzung von Wegen und Straßen, sondern von allen Teilen der Natur und Landschaft.

Eingeschränkt werden kann das Betretungsrecht u. a., wenn es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. So gilt teilweise Schutzgebieten ein Wegegebot, nach welchem es verboten ist, die Gebiete außerhalb der gekennzeichneten Wege zu betreten oder zu befahren.

Die Details sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.

Darüber hinaus dürfen landwirtschaftliche Flächen (umfasst auch Wiesen) in der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.

Das Radfahren und Reiten ist nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.

Das Betreten richtet sich immer nach folgenden Grundsätzen:

  • Grundsatz der Naturverträglichkeit  = Mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen
  • Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit  = Auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen
  • Grundsatz der Gemeinverträglichkeit  = Naturgenuss und Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen

Weitere Informationen zum Betretungsrecht und der Erholung in der freien Natur finden Sie in der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz zur „Erholung in der freien Natur“ sowie im Ratgeber Freizeit & Natur.

Schutzobjekte


Weinbergsmauern am Bischberg-Westhang
Weinbergsmauern am Bischberg-Westhang
Esskastanienallee
Esskastanienallee

Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

im Bereich der Stadt Aschaffenburg finden Sie Naturschutzgebiete (NSG nach Art.12 Bayerisches Naturschutzgesetz=BayNatSchG, bzw. § 23 Bundesnaturschutzgesetz = BNatSchG), Naturdenkmäler (ND nach Art. 12 BayNatSchG bzw. §28 BNatSchG) und Geschützte Landschaftsbestandteile (LB nach Art. 16 BayNatSchG bzw. § 29 BNatSchG).
 

Natura 2000

Darüber hinaus gibt es Gebiete, die nach der Europäischen FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie geschützt sind:

Die "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" (FFH-RL) bildet zusammen mit der "Vogelschutz-Richtlinie" (VS-RL mit SPA-Gebieten = Special Protected Areas, Vogelschutzgebiete) das europäische Naturschutzprojekt NATURA 2000, das Arten und Lebensräume innerhalb der EU in einem Länder übergreifenden Biotopverbundnetz schützen und damit die biologische Vielfalt dauerhaft erhalten soll.

Mit der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission (2001) gilt für alle Flächen ein Verschlechterungsverbot bzw. Erhaltungsgebot.
Das heißt:

· Der gegenwärtige Zustand des Gebiets ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern.

· Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin möglich.

· Soweit sich die Änderung der Nutzung nicht erheblich nachteilig auf das Ziel auswirkt, den Lebensraum mit seinen charakteristischen Arten zu erhalten, ist sie auch zukünftig zulässig.

Naturpark Spessart

Großflächige Gebiete, die in erster Linie der Erholung dienen, können nach Art. 15 BayNatSchG als Naturpark ausgewiesen werden.

Im Stadtgebiet befinden sich Flächen des Naturpark Spessart, der sich in eine Erschließungszone und eine Schutzzone unterteilt:

Die Schutzzone mit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung umfasst den Strietwald und den Pfaffenberg im Norden, die Wälder und zum Teil Streuobstwiesen um Schweinheim, Obernau, Gailbach sowie das Gailbachtal im Süden des Stadtgebietes

Zweck der Verordnung ist, den Naturpark mit seinen Waldflächen und sonstigen landschaftlich reizvollen Bereichen als Erholungsgebiet zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.

Stadtbiotopkartierung

Schmetterlinge am wilden Majoran
Schmetterlinge am wilden Majoran
Streuobstwiese in Aschaffenburg
Streuobstwiese in Aschaffenbur

Grundlage der Naturschutzarbeit sind Kenntnisse über schützenswerte Lebensräume sowie deren Pflanzen- und Tierarten. Deshalb wurde 1987 auf Initiative des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eine sog. Stadt-Biotopkartierung durchgeführt.

Den Schwerpunkt bildeten zunächst alle vegetationskundlich wertvollen Biotope wie Wälder, Feldgehölze, Hecken, Gebüsche und Streuobstbestände. Dieser Teil wurde durch die Erfassung ausgewählter Tierarten ergänzt. Die Auswahl umfasst Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter, Libellen, Hautflügler (Wildbienen und Wespen) sowie Mollusken (Schnecken und Muscheln). Die Biotope wurden aufgrund der aktuellen Daten neu abgegrenzt bzw. aktuell bewertet. Ergänzend hierzu erfolgte 1995 eine Kartierung der nach Art. 13 d Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) (seit 2009: § 30 Bundesnaturschutzgesetz) geschützten besonderen Feucht- und Trockenflächen.


Daten über Einzelvorkommen von Pflanzen und Tieren werden in der sog. Artenschutzkartierung gesammelt und z.B. für die Beurteilung von Maßnahmen herangezogen.

Arten- und Biotopschutzprogramm

Allgemeine Definition

Fließgewässer im Röderbachtal
Fließgewässer im Röderbachtal
Wertvolle Magerwiese in Aschaffenburg-Leider
Wertvolle Magerwiese in Aschaffenburg-Leider

Das ABSP ist ein Fachkonzept für den Naturschutz und die Landschaftspflege, das seit 1985 auf Ebene der Landkreise und seit 1990 auch für kreisfreie Städte erstellt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind seit 1998 im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert. In jeweils einem Text- und Kartenband wird im ABSP der Gesamtrahmen aller für den Arten- und Biotopschutz notwendigen Maßnahmen für die entsprechende Verwaltungseinheit dargestellt. Als Fachkonzept wird das ABSP in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden erstellt.
1990 wurde für Erlangen als erste kreisfreie Stadt ein Stadt-ABSP als Pilotprojekt erstellt. Seitdem ist für die Städte Erlangen, Nürnberg, Regensburg, Landshut, Aschaffenburg, Schwabach und Fürth ein ABSP-Band erschienen.

Das ABSP der Stadt Aschaffenburg

Der Beschluss zur Erarbeitung des ABSP der Stadt Aschaffenburg war ein wichtiger Meilenstein in der städtischen Naturschutzarbeit. Es wurde vom Bayerischen Umweltministerium 1994 in Auftrag gegeben und im Oktober 1999 fertiggestellt. Im Rahmen der Erstellung des ABSP wurden in Ergänzung zur Stadt-Biotopkartierung folgende Tierarten erfasst: Heuschrecken, Tagfalter, ausgewählte Hautflügler (Bienen und Wespen) sowie Mollusken (Muscheln und Schnecken). Darüber hinaus erfolgte die Kartierung ökologisch wertvolle Streuobstbestände und Extensivwiesen. Speziell in den ABSP der Städte wurde der Inhalt um die Ressourcenkapitel Klima/Luft, Boden, Wasser und Landschaftsbild/Erholung ergänzt.

Das ABSP stellt den Gesamtrahmen aller für den Arten- und Biotopschutz erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Es ist zwar rechtlich unverbindlich, dient aber im Rahmen von Planungsprozessen als wichtiges Abwägungsmaterial und stellt die fachliche Grundlage für die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde dar.

Die wertvollsten Lebensraumtypen, die sich aus den Untersuchungen und Bewertungen ergeben haben, werden im Folgenden kurz aufgezeigt:

  • der Strietwald mit Steinbachaue aufgrund seiner Struktur- und Artenvielfalt im Hinblick auf Feuchtlebensräume und als Lebensraum zahlreicher Specht- und Fledermausarten,
  • die ökologisch wertvollen Streuobstbestände inkl. magere Glatthaferwiesen und Heckenstrukturen in den Gemarkungen Schweinheim und Obernau, vor allem als Lebensraum des Steinkauzes (Rote Liste-Art 1 = in Bayern vom Aussterben bedroht) und als bedeutendes Kulturgut,
  • die Trockenstandort wie Sandmagerrasen v. a. in der Untermainebene im Bereich bestehender und ehemaliger Abbaugebiete (Obernau und Nilkheimer Grund) sowie auf den Flächen des Standortübungsplatzes in Schweinheim,
  • die Feuchtlebensräume (v.a. Quellen, Bachtäler, Uberschwemmungsgebiete, Feuchtwiesen, Tümpel) und ihrer speziellen Flora und Fauna z.B. Röderbachtal, Strüttwiesen.

Die Daten des ABSP wurden 2008 in den aktuellen Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg eingearbeitet.

Förderprogramme

Blütenreiche Wiese in Obernau
Blütenreiche Wiese in Obernau
Wiesensalbei und Klappertopf
Wiesensalbei und Klappertopf

Über die Förderprogramme - Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und Erschwernisausgleich (EA) - können Verträge über naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen auf freiwilliger Basis abgeschlossen und entsprechend den vorgegebenen Fördersätzen entgolten werden.

Derzeit bestehen im Stadtgebiet 4 Verträge nach dem VNP von einem Gesamtförderbetrag von ca. 13.000 EURO auf einer Gesamtfläche von über 23 ha. Die Vertragsflächen befinden sich im FFH-Gebiet und geschützten Landschaftsbestandteil "Röderbachtal" sowie im Streuobstgebiet in der Gemarkung Gailbach. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und können nach Vertragsablauf um weitere 5 Jahre verlängert werden. Für den Abschluss der Verträge ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.

Landschaftspflegeprogramm

Die Pflegearbeiten, die von nichtstaatlichen Maßnahmeträgern z.B. Einzelpersonen, Vereine, Kommunen durchgeführt werden, können nach den 1983 in Kraft getretenen und im Januar 2015 überarbeiteten Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien auf Antrag Zuschüsse gewährt werden. Je nach Antragsteller sind dies 50 oder 70 % der Gesamtkosten. In Aschaffenburg erhalten folgende Vereine Fördergelder für Maßnahmen in Schutzgebieten bzw. wertvollen Biotopen:

  • Vogel- und Naturschutzverein Glattbach e.V.
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg
  • Landesbund für Vogelschutz, Bezirkgeschäftsstelle Ufr. in Aschaffenburg

Baumberatung

Erhaltenswerte Bäume auf privaten Grundstücken

Die Stadt Aschaffenburg wird geprägt von wertvollen Grünbeständen, nicht nur in öffentlichen Parkanlagen, sondern auch auf pri vaten Grundstücken. Besonders alte Bäume und Obstgehölze bestimmen vielerorts die Atmosphäre in den Gärten

Bei der Erhaltung und Pflege haben jedoch viele Grundstückseigentümer Fragen. Nicht selten führt die Unsicherheit und Sorge zu einer vermeidbaren Fällung. Bei der Neubebauung eines Grundstückes fällt die Beurteilung des Bestandes schwer.

Um die Bürger zu unterstützen, bietet die Stadt Aschaffenburg seit dem 1. September 2006 eine Baumberatung an.

Beteiligung eines Baumberaters bei Neu- und Umbaumaßnahmen

Plant ein Grundstückseigentümer neu zu bauen oder wesentliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zu treffen, so wird er sich zunächst im Rahmen eines Bauantrages an das Bauordnungsamt oder bei größeren Projekten im Rahmen einer Bauvoranfrage an das Stadtplanungsamt wenden. Dort ist meist beim Blick auf ein Luftbild bereits die Beurteilung möglich, ob die Einschaltung eines Baumberaters sinnvoll ist. Zur baumfachlichen Einschätzung wird hier ggf. dann der Baumberater auch direkt vom Bauordnungsamt um eine Stellungnahme gebeten. Sollten sich auf dem Grundstück erkennbar große Bäume befinden, so wird der Baumberater mit dem Bauherren bzw. dessen Vertreter einen Ortstermin vereinbaren, den Bestand hinsichtlich des Eingriffes beurteilen und über sinnvolle Maßnahmen zum Erhalt der Bäume informieren. Ist dies nicht möglich, so wird er Vorschläge zu Ersatzpflanzungen machen können.

Rat bei der Pflege und Erhaltung von alten Bäumen

Unabhängig von Bautätigkeiten ergeben sich oftmals Fragen wie mit vorhandenen alten Bäumen umzugehen ist. Ist der Baum gesund und verkehrssicher? Was tun, wenn überhängende Äste zu Diskussionen mit dem Nachbarn führen? Wie groß wird der Baum werden, welche Entwicklung zeichnet sich ab?
Zu diesen Fragen wird Ihnen der Baumberater Tipps und Hinweise geben. Er beurteilt den Vitalitätszustand, die Stand- und Bruchsicherheit und empfiehlt Rückschnitt- oder sonstige Pflegemaßnahmen. Ist ein Baum nicht zu erhalten, werden Sie informiert, wie eine Neupflanzung eines Baumes auf ihrem Grundstück aussehen könnte.

Allgemeine Hinweise

Die Baumberatung kann von jedem Grundstückseigentümer, bei Grenzbäumen auch von den betroffenen Nachbarn angefordert werden. Der Stammumfang der Bäume sollte mindestens 80 cm betragen. Sollte ein kleinerer Solitärbaum ihrer Meinung nach das Umfeld in besonderer Weise prägen, so können Sie in diesen Fällen, unabhängig von der Größe des Baumes, um Rat fragen.
Die Beratung ist kostenlos, sie ist eine freiwillige Serviceleistung der Stadt Aschaffenburg. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen durchgeführt werden, liegt allein bei den Baumeigentümern. Die Beratung ersetzt nicht die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, Haftungsansprüche gegen die Stadt können nicht geltend gemacht werden.

Die Baumberater

Die Beratung wird von fachlich qualifizierten und langjährig im Bereich der Bäume tätigen Mitarbeitenden des Garten- und Friedhofsamtes durchgeführt.

Sie können telefonisch per Mail u einen Termin zur Beratung vereinbaren, wenn Sie Fragen zu Ihren alten Bäumen haben. Ein Baumberater wird mit Ihnen die Situation vor Ort besprechen.



Baumschutz

Blutbuche an der Lamprechtstraße
Blutbuche an der Lamprechtstraße

Im Stadtgebiet von Aschaffenburg wachsen außerhalb von Parks und Privatgrundstücken ca. 14.000 "öffentliche" Bäume, die von der Stadt regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden. Insgesamt 110 Bäume sind als Naturdenkmäler geschützt ( siehe Naturschutzobjekte ).

Angesichts zunehmender Belastung unserer Stadtbäume durch Industrieabgase, Autoverkehr, Bodenverunreinigungen u.a. durch Streusalz, enge Platzverhältnisse, starke Bautätigkeit usw., ist ein sorgsamer Umgang mit ihnen besonders wichtig. Es sollte für alle Bewohner und Planer selbstverständlich sein, sie zu pflegen und zu erhalten.

Denn: Bäume

  • bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere (Auf einer Eiche können z.B. bis zu 300 verschiedene Insektenarten leben.)
  • bringen Grün in die Stadt
  • gliedern und beleben unser Stadtbild
  • spenden Schatten
  • verbessern die Luftqualität
  • dämpfen Lärm und bremsen den Wind.

Ein großer Laubbaum

  • verdunstet pro Tag ca. 500 Liter Wasser und erhöht dadurch die Luftfeuchtigkeit
  • produziert täglich über 40 Kilogramm Sauerstoff und deckt damit den Bedarf von ca. 10 Menschen
  • nimmt an einem Sonnentag ca. 56 Kilogramm Kohlendioxid auf
  • kann nur durch die Neupflanzung von 2.700 jungen Bäumen mit einem Kronenvolumen von 1 Kubikmeter vollwertig ersetzt werden
  • Messungen haben ergeben, dass die Luft an einer baumfreien Straße 3 - 4 mal stärker mit Staub belastet ist, als an einer Straße mit Baumbestand. Der Staub bleibt am Blatt- und Astwerk hängen und wird vom Regen abgespült. Eine 30 Jahre alte Kastanie bindet jährlich etwa 120 kg Staub.

"Zu fällen einen schönen Baum, braucht's eine halbe Stunde kaum -
zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert!
" (Eugen Roth)

Dass die Bäume vor allem im bebauten Stadtbereich eine große Wohlfahrtswirkung haben, ist wohl bei allen Bürgern und Bürgerinnen unserer Stadt unumstritten, dennoch werden aufgrund vermeintlicher Sachzwänge immer wieder Bäume gefällt.

Bäume werden zum Haftungsrisiko, sind im Weg oder Grund für Nachbarschafts-streitigkeiten, ihr fallendes Herbstlaub wird als lästig empfunden und dabei wird oft vergessen, dass diese Bäume in heißen Sommertagen wohltuende Kühle schenken.

Appell an die Bürger

Überlegen Sie sich genau, ob eine Fällung unbedingt notwendig ist, angesichts der oben beschriebenen Wohlfahrtswirkung. Falls ein Baum wirklich aus Alters- oder Platzgründen gefällt werden muss, sollte an anderer Stelle ein neuer Baum oder zumindest ein Laubgehölz gepflanzt werden. Vielleicht ist auch nicht die Fällung des Baumes nötig, sondern ein Einkürzen der Krone. Geeignete Fachfirmen stehen im Branchenverzeichnis des örtlichen Telefonbuches. Nutzen Sie auch die Baumberatung der Stadt Aschaffenburg (siehe „Ergänzende Links“).

Rechtlicher Hinweis

Soweit Pflegemaßnahmen nicht ausreichen, prüfen Sie bitte vor Fällmaßnahmen, ob der Baum baurechtlich festgesetzt ist. Informationen erhalten Sie über das Bauordnungsamt oder Stadtplanungsamt. Ggf. ist hier eine gesonderte Befreiung erforderlich.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass es gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) generell verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September

  • Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,
  • Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze

abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Unter gärtnerisch genutzten Grundflächen sind hier erwerbsgartenbaulich genutzte Bereiche, Hausgärten, Streuobstwiesen und Kleingartenanlagen zu verstehen.

Als gesetzliche Ausnahmen vom Verbot gelten u. a. schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie Maßnahmen, die nachweislich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Bevor Sie Rückschnitt- oder Fällmaßnahmen im genannten Zeitraum ergreifen, ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu beteiligen.

Zeitlich und örtlich ohne Einschränkung gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach dürfen u. a. Nisttätigkeiten nicht gestört und Vögel nicht verletzt und getötet werden. Sollten in den betroffenen Gehölzen Nisttätigkeiten festgestellt werden, ist unbedingt eine Rücksprache mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erforderlich.

Naturschutzbeirat und Naturschutzwacht

Naturschutzbeirat

Die Naturschutzbeiräte haben die Aufgabe, die Naturschutzbehörden wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Sie setzen sich aus sachverständigen Personen auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur zusammen.
Dem Naturschutzbeirat bei der Stadt Aschaffenburg gehören insgesamt 10 Personen an (5 Mitglieder und 5 Stellvertreter), die von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen und von der Regierung von Unterfranken als Höhere Naturschutzbehörde für jeweils 5 Jahre berufen werden.

Derzeit setzt sich der Naturschutzbeirat aus ehrenamtlichen Vertretern folgender Vereine zusammen: Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz, Bayerischer Bauernverband, Waldbesitzerverband, Jägervereinigung Aschaffenburg, Obst- und Gartenbauverein AB-Damm, Spessartbund, Naturpark Spessart e.V. und Fischereiverband. Es finden durchschnittlich 2 Sitzungen pro Jahr statt.

Naturschutzwacht

Die Naturschutzwacht wurde in Bayern 1975 mit einer Bekanntmachung des Bayerischen Umweltministeriums eingeführt. Die Angehörigen dieser Naturschutzwacht, die zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörden und der Polizei eingesetzt werden, sind eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung der zahlreichen Aufgaben des behördlichen Naturschutzes. Laut Bekanntmachung "sollen sie als personelle Verstärkung in der Natur das Verhältnis der Behörde zu den Bürgern und Bürgerinnen mitgestalten, durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort wirken sowie allgemeine Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur vermitteln."

Zu den Einsatzbereichen zählen z.B.: Kontrollen in Schutzgebieten, der Naturdenkmäler, der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Trocken- und Feuchtgebieten, der in der Stadt-Biotopkartierung erfassten wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Biotope) oder Überwachung von Naturschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden sowie Mitwirkung bei der Kontrolle von Auflagen im Rahmen von Förderprogrammen.

Artenschutz

Bechsteinfledermaus Bild: © Matthias Hammer
Bechsteinfledermaus

Zahlreiche Vogel- und Fledermausarten, aber auch andere Tierarten finden ihren Lebensraum in unmittelbarer Nähe oder innerhalb der bebauten Bereiche. Viele Arten sind in ihrem Bestand gefährdet, weswegen nachteilige Auswirkungen auf die Lebensstätten und Arten selbst dringend zu vermeiden sind.
Vorsicht ist vor allem geboten bei baulichen Vorhaben, wobei hier nicht nur die Errichtung von Neubauten, sondern auch die Sanierung, der Umbau, die Umnutzung und der Abriss bestehender baulicher Anlagen eine Gefährdung darstellen können.

Handel mit geschützten Arten

Allgemeines

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Übereinkommen schränken den Besitz und den Handel wildlebender Tier- und Pflanzenarten ein, um das Überleben dieser Arten zu sichern.
Unter die Vorschriften fallen z.B. alle europäischen Vogelarten und viele weitere heimische Pflanzen und Tiere, aber auch viele exotische Arten, die teilweise in Zoohandlungen oder als Souvenir im Auslandsurlaub zum Kauf angeboten werden. Die Auflistung aller Artnamen füllt ein Buch.

Genauere Informationen, z.B. zum Schutzstatus, liefert folgender Link:
www.wisia.de

Erwerb und Haltung geschützter Tiere

Jeder Tierhalter muss die Legalität seines Besitzes einer geschützten Art gegenüber der Behörde nachweisen können. Wer geschützte Tierarten erwerben und halten möchte, sollte sich deshalb schon vor oder beim Kauf erkundigen, welche Besitznachweise erforderlich sind. So sind z.B. für alle im Anhang A der EG-Verordnung 338/97 genannten Arten sogenannte EU-Bescheinigungen (früher: CITES) erforderlich. Auch eine eventuelle Kennzeichnungspflicht, die in der Bundesartenschutzverordnung geregelt ist, muss beachtet werden.
Nach dem Erwerb müssen viele der geschützten Tiere beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz angemeldet werden.