Hundesteuer (An-, Ab-, Ummeldung)

Meldepflicht
  • Hunde müssen sofort angemeldet werden, sobald sie gehalten werden.
  • Bei Abgabe des Hundes muss eine Abmeldung erfolgen.
  • Namens- oder Adressänderungen bitte ebenfalls unverzüglich mitteilen.
Steuersatz
  • 50 € pro Jahr für jeden Hund
  • 700 € pro Jahr für jeden Kampfhund
Steuerbefreiung

Für Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Organisation gewährt.

Ansprechpartner
  • Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, im Rathaus Aschaffenburg

  • Formulare zur An- oder Abmeldung sind auch direkt an der Information im Rathaus erhältlich

  • Für eine Ummeldung (z. B. bei Adressänderung) reicht eine formlose Mitteilung an die zuständige Stelle