Hundesteuer (An-, Ab-, Ummeldung)
Meldepflicht
- Hunde müssen sofort angemeldet werden, sobald sie gehalten werden.
- Bei Abgabe des Hundes muss eine Abmeldung erfolgen.
- Namens- oder Adressänderungen bitte ebenfalls unverzüglich mitteilen.
Steuersatz
- 50 € pro Jahr für jeden Hund
- 700 € pro Jahr für jeden Kampfhund
Steuerbefreiung
Für Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Organisation gewährt.
Ansprechpartner
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Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, im Rathaus Aschaffenburg
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Formulare zur An- oder Abmeldung sind auch direkt an der Information im Rathaus erhältlich
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Für eine Ummeldung (z. B. bei Adressänderung) reicht eine formlose Mitteilung an die zuständige Stelle