Umzug innerhalb Aschaffenburgs

Melderechtliche Ummeldung

Bei der Ummeldung ist ein gültiges Ausweisdokument im Original (Personalausweis oder Reisepass – ein elektronischer Aufenthaltstitel allein reicht nicht aus) sowie eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Das Formular dazu finden Sie hier unter "Formulare". Wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum beziehen, füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenbestätigung aus. Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Eine Ummeldung kann persönlich oder online erfolgen (derzeit funktioniert die Online-Ummeldung nur mit einem deutschen Personalausweis oder einer eID-Karte; eine Ummeldung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch nicht möglich). Eine Ummeldung per Post ist nicht zulässig.

Änderung des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels

Nach einem Wohnungswechsel muss die Adresse auf dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel berichtigt werden. Diese Berichtigung wird im Bürgerbüro bei persönlicher Vorsprache direkt vorgenommen.

Ummeldung von Kraftfahrzeugen

Bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) wird diese im Bürgerbüro sofort berichtigt. Das bisherige Kennzeichen bleibt erhalten. Eine Adressänderung ist auch online möglich.

Bewohnerparkausweise

Für Bürgerinnen und Bürger, die in ein Bewohnerparkgebiet ziehen, kann im Bürgerbüro auf Antrag ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vor Ort oder online.

Hundesteuer

Wenn Sie in Aschaffenburg einen Hund angemeldet haben, können Sie die Adressänderung persönlich mitteilen. Die Sachbearbeitung erfolgt in der Stadtkämmerei im Rathaus.

Gas-, Strom- und Wasserbezug

Bitte informieren Sie die Aschaffenburger Versorgungs GmbH rechtzeitig über Ihren Umzug, damit eine korrekte Abrechnung Ihrer Strom-, Gas- und Wasserkosten erfolgen kann.

Ummeldung von Mülltonnen

Für die Ummeldung von Mülltonnen hält die Rathaus-Information entsprechende Anträge bereit. Die Formulare können Sie auch online abrufen, ausfüllen und ausdrucken.

Postsendungen

Stellen Sie bei Bedarf einen Nachsendeantrag bei Ihrem Post- oder Zustelldienst, damit Sie Ihre Post auch nach dem Umzug zuverlässig erhalten.

Mitteilung von Adressänderungen an sonstige Stellen

Bitte denken Sie daran, Ihre neue Adresse auch anderen relevanten Stellen mitzuteilen, zum Beispiel Banken, Krankenkassen oder Versicherungen.