Gefälschtes Sprachzertifikat

Eine Person will Deutsche werden.
Dafür muss die Person einen Antrag machen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Ausländer-Behörde Aschaffenburg haben den Antrag geprüft.
Dabei haben sie gemerkt:
Das Sprachzertifikat von der Person ist falsch.

Die Stadt Aschaffenburg hat deshalb eine Straf-Anzeige gemacht.
Das Gericht hat gesagt:
Die Person muss eine hohe Geld-Strafe bezahlen.
Die Strafe steht im Bundeszentralregister.
Das ist ein Register für Strafen.
Die Person will sich wieder einbürgern lassen?
Dann muss die Strafe erst aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Jemand will eine falsche Urkunde benutzen?
Dann ist das eine Straftat.
Und es hat Folgen für die Einbürgerung.
Die Person hat die falsche Urkunde mit Absicht benutzt?
Dann kann die Person 10 Jahre lang keinen Antrag auf Einbürgerung machen.


Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
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