Offenes Feuer außerhalb der Ortslage verboten
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit sowie der weiterhin hohen Brandgefahr untersagt die Stadt Aschaffenburg ab sofort den Betrieb offener Feuerstätten im Freien außerhalb der geschlossenen Ortslage.
Das Verbot gilt insbesondere für Holz- und Kohlegrills, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage sowie auf städtischen Grünflächen und Grillplätzen. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 18. August 2026.
Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist besondere Vorsicht erforderlich. Der Grill muss auf einer befestigten, nicht brennbaren Fläche stehen. In der Umgebung darf sich kein Bewuchs entzünden können. Funkenflug ist zu vermeiden. Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten im Freien nicht benutzt werden. Bereits entzündetes Feuer ist unverzüglich zu löschen. Offene Feuerstellen müssen ständig beaufsichtigt und vor Verlassen vollständig abgelöscht werden.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro fällig.