Foto- und Filmaufnahmen

Hinweis

Das Schloss Johannisburg, das Pompejanum und der Park Schönbusch sind Liegenschaften des Freistaats Bayern. Für die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen wenden Sie sich bitte an die Bayerische Schlösserverwaltung, Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg.

Fotos aus Aschaffenburg für redaktionelle Zwecke erhalten Sie bei der Pressetelle der Stadt Aschaffenburg unter presse@aschaffenburg.de

Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum

Foto- und Filmaufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind, sind im öffentlichen Raum genehmigungsfrei. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Die Stadt setzt voraus, dass durch die Aufnahmen weder Verkehr noch Dienstabläufe in Behörden, Geschäften, auf Baustellen usw. gestört werden, keine Personen ohne deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, keine ethisch und moralisch bedenklichen Film- und Fotoaufnahmen gemacht und Grünanlagen nicht beschädigt werden.
Bei Foto- oder Filmaufnahmen mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, (Straßen-)Sperrungen, Fahraufnahmen, Parken oder Fahren in Fußgängerbereichen ist eine Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich verboten ist das Parken und Befahren von Schwerbehindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten und Fußgängerzonen.
Genehmigungspflichtig sind auch Foto- und Filmaufnahmen, die nachts stattfinden und /oder Lärm verursachen.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.

Den Antrag finden Sie unten. Schicken Sie ihn bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720

Foto und Filmaufnahmen in städtischen Grünanlagen (Parks)

Private Foto- und Filmaufnahmen in Parks und Grünanlagen sind erlaubt.
Redaktionelle und kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen sind genehmigungspflichtig.
Untersagt ist grundsätzlich das Betreten von Flächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind sowie das Besteigen und Beschädigen von Bäumen, Pflanzen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen.
Auf Friedhöfen ist es untersagt, Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und Grabmalen zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten, außer zu privaten Zwecken oder bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der nutzungsberechtigten Person. Friedhofswege dürfen nicht befahren werden.

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden
Das Antragsformular finden Sie unten.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720

Foto- und Filmaufnahmen in und von städtischen Gebäuden

Das Fotografieren und Filmen öffentlicher Gebäude von außen ist genehmigungsfrei. Werden öffentliche Gebäude von innen gefilmt oder fotografiert, bedarf es je nach Verwendungszweck einer Genehmigung.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.

Das Antragsformular finden Sie unten.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720



Aufnahmen mit Drohnen im öffentlichen Raum

Bei der Benutzung von Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen gelten grundsätzlich die LuftVO, die Drohnenverordnung und die Allgemeinverfügung des Luftfahrtamtes.

Den Flyer zur Drohnenverordnung finden Sie unten.

Drohnenaufnahmen zu rein privaten Zwecken sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen mit Drohnen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. für kulturdokumentarische Filmaufnahmen) und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig.
Für die Fußgängerzone und das Klinikum gilt grundsätzlich ein Betriebsverbot.

Start und Landung von Drohnen auf städtischen Liegenschaften

Das Starten und Landen einer Drohne auf öffentlichen städtischen Grundstücken ist genehmigungspflichtig (50 Euro).
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.
Das Antragsformular finden Sie unten.
Der Antragsteller muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 21 a der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 sowie eine Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge vorlegen.
Werden weitere Grundstücke überflogen, so hat der Antragsteller die erforderlichen Erlaubnisse beim jeweiligen Eigentümer einzuholen.

Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720

Datenschutzhinweis bei Fotoaufnahmen

Wir fotografieren und/oder filmen auf dieser Veranstaltung. Die Aufnahmen verwenden wir auf den Webseiten, in Printmedien und in den sozialen Netzwerken der Stadt Aschaffenburg. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung und im Rahmen der journalistischen Berichterstattung (Pressemitteilungen).

Für lebendige Bilder brauchen wir Sie! Bitte unterstützen Sie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aschaffenburg, indem Sie sich fotografieren bzw. filmen lassen. Wenn Sie nicht abgelichtet werden möchten, teilen Sie das bitte unseren Fotograf*innen bzw. Kameraleuten möglichst gleich vor Ort mit. Ihre Einwilligung können Sie aber auch später noch widerrufen.

Seiteninhalt

    1. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

    2. Empfänger*innen der personenbezogenen Daten

    3. Dauer der Speicherung

    4. Rechte der Betroffenen

    5. Widerrufbarkeit der Einwilligung

    6. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

    7. Verantwortliche für die Datenerhebung

    8. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

1. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

Wir fotografieren bzw. filmen auf dieser Veranstaltung im öffentlichen Interesse. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und e), Art. 9 Abs. 2 Buchst. e) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG

2. Empfänger*innen der personenbezogenen Daten

Das Bild- und Tonmaterial wird ggf. intern an Beschäftigte der Stadt Aschaffenburg, an externe Dienstleister*innen (z.B. Agenturen, Druckereien) im Zusammenhang mit der Erstellung von Print- und Online-Produkten der Stadt Aschaffenburg sowie an Journalist*innen zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aschaffenburg weitergegeben.

Zudem werden die angefertigten Bild- und Filmaufnahmen auf den Social-Media-Angeboten der Stadt Aschaffenburg im Internet veröffentlicht:

Die Stadt Aschaffenburg verweist auf die allgemeinen Datenschutzrichtlinien von Facebook (https://www.facebook.com/about/privacy/) und die Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen (https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum). Die Datenschutzrichtlinien zu Instagram findet man hier: https://privacycenter.instagram.com/policy

Meta und die Stadt Aschaffenburg sind gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten. Soweit im Rahmen von Meta eine Datenverarbeitung durch die Stadt Aschaffenburg stattfindet, werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer öffentlichen Aufgabenwahrnehmung verarbeitet (Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG i.V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) und f) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).

Die Stadt Aschaffenburg hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Meta verarbeiteten Daten oder die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch haben wir insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten. Die unter 4. aufgeführten Rechte müssen Sie daher beim jeweiligen Drittanbieter geltend machen.

3. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden von der Stadt Aschaffenburg bis auf Widerruf bzw. bis sie zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, gespeichert und veröffentlicht. Im Falle einer externen Auftragsvergabe werden die Daten nach Abschluss des Auftrags umgehend von den Auftragnehmer*innen (z.B. Fotograf*innen, Grafikdesigner*innen, Druckereien) von deren Datenträgern gelöscht.

4. Rechte der Betroffenen

Sie haben gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über Ihre von der Stadt Aschaffenburg verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), ein Recht auf Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO), ein Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) der Daten, die bei der Stadt Aschaffenburg gespeichert wurden, ein Recht auf Einschränkung derselben Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) durch die Stadt Aschaffenburg und ein Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Diese Rechte beschränken sich auf die Verarbeitung an der Stadt Aschaffenburg und übertragen sich nicht automatisch auf alle an Dritte weitergegebenen Daten. Ggf. sind weitere Löschanträge z.B. bei Meta oder Google durch Sie selbst vorzunehmen.

5. Widerrufbarkeit der Einwilligung

Die Einwilligung bzgl. Foto-/Filmaufnahme kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Hieraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Der Widerruf kann formlos erklärt werden. Eine bereits vorgenommene Datenverarbeitung aufgrund erteilter Einwilligung bleibt somit rechtmäßig.

Kontaktdaten für den Widerruf:

Stadt Aschaffenburg
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (0)6021 /330 0
Fax:        + 49 (0)6021 / 330 720
E-Mail: aschaffenburg@aschaffenburg.de

6. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Beschwerde (Art. 77 DSGVO, Art. 20 Abs. 1 BayDSG)

Kontaktdaten Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse:  Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon:  089 212672-0
Telefax:  089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

7. Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Stadt Aschaffenburg
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (0)6021 /330 0
Fax:        + 49 (0)6021 / 330 720
E-Mail: aschaffenburg@aschaffenburg.de

8. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Stadt Aschaffenburg
Datenschutzbeauftragter
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.de
Telefon: +49 (0)6021 / 330 1200