Pressebilder und eigene Aufnahmen

Die Stadt Aschaffenburg stellt Fotos zur allgemeinen kostenlosen Nutzung zur Verfügung, insbesondere für die Gestaltung publizistischer Beiträge über Aschaffenburg. Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Es wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei eingeräumt.

Mit einem Download des jeweiligen Fotos werden die Nutzungsbedingen anerkannt.

Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung ist jegliche Art der Verwendung der Bilder, bei der die Bilder zum Zweck einer gewerblichen, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Nutzung verwendet werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern und ähnlichen Objekten. Weiter ausgeschlossen ist die Verwendung insbesondere in kommerziellen Verlagsprodukten oder anderen Publikationen zu Wiederverkaufszwecken sowie eine Verwendung als gestalterische Unterstützung von Waren- und Dienstleistungspräsentationen. Bei einer nicht vereinbarten, unzulässigen eigenwirtschaftlichen Verwertung der Bilder stehen der Stadt Aschaffenburg marktübliche Bildhonorare zu. Außerdem behält sich die Stadt Aschaffenburg zusätzliche Schadenersatzforderungen vor.

Die Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige Verwendung. Wiederholungen und Ausweitungen des eingeräumten Nutzungsrechtes sind nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt Aschaffenburg erlaubt. Die Herstellung von Vervielfältigungen für eigene Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung für Archivzwecke und die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Digitalisierte Varianten des überlassenen Materials müssen nach der Verwendung gelöscht werden.

Die Weitergabe von Bildern aus diesem Fotopool gegen Entgelt ist untersagt. Die Vorhaltung der von uns angebotenen Motive in anderen Datenbanken ist nicht zulässig. Dies betrifft auch Anbieter, die eingestellte Fotos für eigene Zwecke verwenden, z.B. Facebook. Die Reproduktion der Fotos aus diesem Pool oder wesentlicher Teile derselben ist - auch in Form von Linklisten o.ä. - unzulässig.

Für eigene Aufnahmen beachten Sie bitte die Hinweise am Seitenende!

Fotos von Schloss, Pompejanum, Schönbusch

Bei Fotos, die das Schloss Johannisburg und den Schlossgarten, den Frühstückstempel, das Pompejanum oder Motive aus dem Park Schönbusch abbilden, ist zusätzlich die vorherige schriftliche und kostenpflichtige Zustimmung der Bayerischen Schlösserverwaltung erforderlich. Ebenso für die Ridingerwiese, den oberen Schlossplatz, das Kastanienwäldchen (mit Kornhäuschen) und Teile des unteren Schlossplatzes:

Bayerische Schlösserverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit / Referat ZL2b
Schloss Nymphenburg, Eingang 16
80638 München
Telefon +49 (0) 89 179 08 -106 oder -162
E-Mail: foto@bsv.bayern.de

Bildnachweis / Autorennennung

Bei Veröffentlichung ist die Stadt Aschaffenburg als Quelle zu nennen. Der Vermerk muss immer lauten: „© Stadt Aschaffenburg“. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z.B. Webauftritte. Soweit bei dem jeweiligen Bild auch der Name des Fotografen angegeben sit, ist auch dieser Name zu nennen und zwar in der Form „Vor- und Zuname / Stadt Aschaffenburg“.

Von jeder Veröffentlichung senden Sie bitte der Pressestelle der Stadt Aschaffenburg einen Beleg oder einen entsprechenden Link:

Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Tel. 06021/330-1738
E-Mail: presse@aschaffenburg.de

Bei privater und bei nicht-kommerzieller Nutzung ist eine Verwendungsanzeige nicht erforderlich.

Sonstige Vereinbarungen

Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verpflichtet. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts übernimmt die Stadt Aschaffenburg keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus ist der Nutzer in solchen Fällen verpflichtet, die Pressestelle von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu ersetzen. Die Stadt Aschaffenburg haftet auch nicht für Ansprüche und Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung des überlassenen Bildmaterials ergeben sollten. Der Nutzer trägt in jedem Fall die volle Verantwortung selbst.

Der Download von Dateien erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Aschaffenburg haftet nicht für Schäden, die aus der Installation oder der Nutzung von heruntergeladenen Dateien aus dem Download-Bereich erfolgen.

Bildergalerie

Foto- und Filmaufnahmen

Hinweis

Das Schloss Johannisburg, das Pompejanum und der Park Schönbusch sind Liegenschaften des Freistaats Bayern. Für die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen wenden Sie sich bitte an die Bayerische Schlösserverwaltung, Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg.

Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum

Foto- und Filmaufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind, sind im öffentlichen Raum genehmigungsfrei. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Die Stadt setzt voraus, dass durch die Aufnahmen weder Verkehr noch Dienstabläufe in Behörden, Geschäften, auf Baustellen usw. gestört werden, keine Personen ohne deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, keine ethisch und moralisch bedenklichen Film- und Fotoaufnahmen gemacht und Grünanlagen nicht beschädigt werden.
Bei Foto- oder Filmaufnahmen mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, (Straßen-)Sperrungen, Fahraufnahmen, Parken oder Fahren in Fußgängerbereichen ist eine Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich verboten ist das Parken und Befahren von Schwerbehindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten und Fußgängerzonen.
Genehmigungspflichtig sind auch Foto- und Filmaufnahmen, die nachts stattfinden und /oder Lärm verursachen.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.

Den Antrag finden Sie unten. Schicken Sie ihn bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720

Foto und Filmaufnahmen in städtischen Grünanlagen (Parks)

Private Foto- und Filmaufnahmen in Parks und Grünanlagen sind erlaubt.
Redaktionelle und kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen sind genehmigungspflichtig.
Untersagt ist grundsätzlich das Betreten von Flächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind sowie das Besteigen und Beschädigen von Bäumen, Pflanzen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen.
Auf Friedhöfen ist es untersagt, Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und Grabmalen zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten, außer zu privaten Zwecken oder bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der nutzungsberechtigten Person. Friedhofswege dürfen nicht befahren werden.

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden
Das Antragsformular finden Sie unten.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720

Foto- und Filmaufnahmen in und von städtischen Gebäuden

Das Fotografieren und Filmen öffentlicher Gebäude von außen ist genehmigungsfrei. Werden öffentliche Gebäude von innen gefilmt oder fotografiert, bedarf es je nach Verwendungszweck einer Genehmigung.
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.

Das Antragsformular finden Sie unten.
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


Stadt Aschaffenburg
Pressestelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720



Aufnahmen mit Drohnen im öffentlichen Raum

Bei der Benutzung von Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen gelten grundsätzlich die LuftVO, die Drohnenverordnung und die Allgemeinverfügung des Luftfahrtamtes.

Den Flyer zur Drohnenverordnung finden Sie unten.

Drohnenaufnahmen zu rein privaten Zwecken sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen mit Drohnen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. für kulturdokumentarische Filmaufnahmen) und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig.
Für die Fußgängerzone und das Klinikum gilt grundsätzlich ein Betriebsverbot.

Start und Landung von Drohnen auf städtischen Liegenschaften

Das Starten und Landen einer Drohne auf öffentlichen städtischen Grundstücken ist genehmigungspflichtig (50 Euro).
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.
Das Antragsformular finden Sie unten.
Der Antragsteller muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 21 a der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 sowie eine Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge vorlegen.
Werden weitere Grundstücke überflogen, so hat der Antragsteller die erforderlichen Erlaubnisse beim jeweiligen Eigentümer einzuholen.

Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an:


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Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
presse@aschaffenburg.de
Fax 06021-330 720