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Der Stadtrat in Aschaffenburg
Der Stadtrat ist die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschaffenburg.
Er wird in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Zum Stadtrat gehören der Oberbürgermeister und 44 gewählte Mitglieder.
Aufgaben des Stadtrats
Der Stadtrat entscheidet durch Beschlüsse über wichtige Angelegenheiten der Stadt.
Er verwaltet die Stadt und setzt damit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger um.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt, bei Bedarf auch öfter.
Der Oberbürgermeister lädt zu den Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest, bereitet die Themen vor und leitet die Sitzung.
Pflichten der Mitglieder
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Stadtratsmitglieder müssen an den Sitzungen teilnehmen.
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Sie bekommen zu jedem Thema eine schriftliche Vorlage mit allen wichtigen Informationen und einem konkreten Vorschlag, über den sie mit Ja oder Nein entscheiden können.
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Wenn ein Mitglied persönlich betroffen ist, darf es bei diesem Thema nicht mitreden oder abstimmen.
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Der Stadtrat kann nur Beschlüsse fassen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind.
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Bei Abstimmungen müssen alle ihre Stimme abgeben – Enthaltungen sind nicht erlaubt.
Unabhängigkeit der Stadtratsmitglieder
Die Mitglieder des Stadtrats sind keine Parlamentarier.
Sie vertreten die Stadt nach dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie.
Das bedeutet: Sie üben ihr Mandat frei aus, sind nur ihrem Gewissen verpflichtet und nicht an Weisungen gebunden.