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Vereinspauschale

 Vereinspauschale beantragen

Antragsfristen für Sportförderung 2024: Unterlagen für Vereinspauschale bis 1. März einreichen

Wichtige Info für Sportvereine: Die Fristen zur Beantragung der Sportförderung im Jahr 2024 laufen derzeit. Der Antrag auf Vereinspauschale 2024 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Freitag, 1. März 2024 be der Stadt Aschaffenburg eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Neuheiten bei der Vereinspauschale 2024

Bitte beachten Sie die Neuerungen für 2024: Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Trainer- bzw. Übungsleiter-Lizenz auf zwei Vereine müssen Sie die "Erklärung zur Teilung von Lizenzen" beilegen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration prüft derzeit die Einführung einer Höchstgrenze für Vereinsmitglieder, um nicht Vereine mit sehr vielen passiven Mitgliedern zu fördern. Zweck der Vereinspauschale ist jedoch die Förderung des aktiven Sportbetriebs der Vereine. Die bisherige Kappungsgrenze bei den Lizenzen könnte im Gegenzug entfallen. Für das Jahr 2024 würde ein Günstigkeitsvergleich erfolgen, um die Vereine nicht schlechter zu stellen als nach der bisherigen Regelung.
Da derzeit noch nicht bekannt ist, ob und ab wann diese Änderung umgesetzt wird, empfehlen wir den Vereinen ausdrücklich, alle im Verein eingesetzten und anerkannten Lizenzen vorzulegen, also auch jene Lizenzen, deren Abgabe bisher wegen der Kappungsgrenze unterblieben ist.
(
Kappungsgrenze nach Nr. 5.1.6.4 SportFöR)

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