Betreuungswesen

Die Betreuungsstelle berät Betroffene oder Angehörige zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsrecht bzw. Betreuungsverfahren und unterstützt nach Einführung einer Betreuung den gesetzlichen Betreuer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Aufgrund von Außenterminen und Notfällen sind wir nicht immer direkt für Sie erreichbar.

Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.

Berufsbetreuuer

Welche Anforderungen muss ich als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer mitbringen?

  • Ab dem 01.01.2023 müssen die Bewerber und Bewerberinnen ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen und umfangreiche Fachkenntnisse, die sog. Sachkunde nachweisen. Ihre berufliche Ausbildung kann dabei berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen sind Sie von dem Nachweis der Sachkunde befreit.
  • Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem die jeweilige Stammbehörde (Betreuungsstelle des Landkreises oder der Stadt Aschaffenburg) sie als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin formell zugelassen hat.
  • Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychiatrie, Psychologie, Medizin usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten.
  • Auch persönliche Kompetenzen, werden für die professionelle Betreuungsführung benötigt: Organisationstalent, Methodenkompetenz, Zuverlässigkeit, Frustrationstoleranz, Durchsetzungsvermögen und Empathiefähigkeit.
  • Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fähigkeit und Bereitschaft andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen. Seit der Reformierung des Betreuungsgesetzes ab dem 01.01.2023 rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche der Betreuten Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung.
  • Bei der Auswahl der o.g. Kriterien orientieren sich die Betreuungsstellen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg an den Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl der BAGüS, Stand 01/2017.

Wo bewerbe ich mich als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer?

Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg müssen sich bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Aschaffenburg bewerben. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschaffenburg bewerben sich bei der Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg.

Bei Interesse wenden Sie sich an:
Betreuungsstelle Landkreis Aschaffenburg: Tel. Nr. 06021-394-5112
Betreuungsstelle Stadt Aschaffenburg: Tel. Nr. 06021-330-1593

Wie bewerbe ich mich?

Vereinbaren Sie zuerst mit der zuständigen Fachkraft der Betreuungsstelle einen Termin für ein Informationsgespräch. Bei weiterem Interesse reichen Sie eine schriftliche Bewerbung bei der zuständigen Betreuungsstelle ein.

Was müssen Ihre Bewerbungsunterlagen enthalten?

Warum möchten Sie Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer werden?
Welche besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse bringen Sie für die Anforderungen als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer mit?

1. Motivationsschreiben: „Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl“ siehe Downloadbereich.

2. Lebenslauf in tabellarischer Form

3. Zeugnisse und Ausbildungsnachweise: Berufs- und Hochschulabschlüsse (sehr wichtig für Ihre noch zu erbringende Sachkunde und Ihre Vergütungsstufe)

4. Nachweise über Fort- und Weiterbildungen: Verwertbare Qualifikationen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer/in

5. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen laden wir Sie zu einem Eignungsgespräch ein: 

Hierbei wird Ihre persönliche Eignung und Ihre Zuverlässigkeit geprüft. Ihre fehlende Sachkunde wird Ihnen mitgeteilt.

Nachdem Sie Ihre fehlende Sachkunde nachgewiesen haben, können sie als Betreuer/Betreuerin bestellt werden.

Hilfreiche Informationen zum Berufseinstieg finden Sie am Ende der Seite.

Weiterführende Informationen über das Berufsbild der Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer

Weiterführende Informationen über das Berufsbild der Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer

Allgemeine Informationen:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Hauptseite

https://www.bgt-ev.de/

Berufsethik:

Berufsethik und Leitlinien: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (berufsbetreuung.de)

Qualitätssicherung & Berufsentwicklung: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (berufsbetreuung.de)

https://ethik-in-der-praxis.de/betreuungsrecht/mailingliste-betreuungsrecht/

Aufgaben und Pflichten eines/r Betreuers/-in:

BdB FS3_rz neu.indd (bgt-ev.de)

Berufsbetreuer - Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft? | SWR Doku - YouTube

Vergütung:

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

Berufsverbände:

https://bdb-ev.de/

https://www.bvfbev.de/

Büroorganisation:

Sehr empfehlenswert ist die Nutzung geeigneter Software für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Es gibt verschiedene Angebote, die zum Teil in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem Berufsverband vergünstigte Konditionen anbieten: PLESOFT, BUTLER, BDB at work, BT Professionell, für Apple User gibt es das Programm: https://kbetreuungsmanager.knetsoft.de/ (Aufzählung ist nicht vollständig).

Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer*innen

Informationen für Bewerber*innen und Interessierte

Eine gesetzliche Betreuung ist ein komplexes und vielseitiges Ehrenamt, das sowohl organisatorisches Geschick als auch Einfühlungsvermögen bedarf. Hier finden Sie Informationen rund um die ehrenamtliche Betreuung zum Recherchieren und Stöbern.

Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren, um Voraussetzungen, Einstiegsmöglichkeiten und weitere Fragen zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen

  • BGB § 1821 Abs. 1: Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
  • BGB § 1821 Abs. 2: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.

Schauen Sie sich dazu gerne die ausführlichen Informationen des bayerischen Justizministeriums an. Hier werden die Voraussetzungen, Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten von ehrenamtlichen Betreuer*innen gut und verständlich erklärt. Der Ausbildungsfilm gibt einen anschaulichen Einblick in den Alltag eines ehrenamtlichen Betreuers:

https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung/

Bewerbungsverfahren

Formale Voraussetzungen

Eine ehrenamtliche Betreuung kann nur die Person führen, bei der weder Straf- noch Insolvenzverfahren anhängig sind. Sie sind daher verpflichtet folgende Dokumente vorzulegen:

  • eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Videoanleitung)
  • ein Behördenführungszeugnis

Besondere Fachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht erforderlich und können in den Fortbildungsangeboten vom Betreuungsverein (s. Punkt 2 wichtige Ansprechpartner) erworben werden. Genaueres erfahren Sie im persönlichen Kontakt mit Betreuungsstelle bzw. Betreuungsverein.

Informationen für bereits bestellte ehrenamtliche Betreuer*innen

Sie führen bereits ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung und möchten sich über Angebote informieren? Hier finden Sie Informationen zu Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer, wichtige Ansprechpartner, sowie Hilfsmittel zu Beginn einer Betreuung. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an!

Starterpaket für ehrenamtliche Betreuer*innen

  • Erste Schritte in der Betreuung (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Allgemein)
  • Betreuungsmappe
  • Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz beinhaltet Informationen zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge.
  • Der Betreuungsverein bietet eine Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer*innen an mit vielen hilfreichen Checklisten und Mustervorlagen. Diese können Sie beim Betreuungsverein erwerben.
  • Der Walhalla-Verlag bietet eine kostenlose, digitale Vorlagemappe mit 80 Musteranträgen, Musterschreiben und Checklisten als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an. Den Aktivierungscode erhalten Sie von der Betreuungsstelle oder dem Betreuungsverein.

Weitere hilfreiche Links:


Gesetzliche Betreuungen

Für Erwachsene ab 18 Jahren, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, kann vom Amtsgericht –Betreuungsgericht – ein Betreuer bestellt werden.

Die gesetzliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für den Betroffenen dar, welche in verschiedene Bereiche gegliedert ist, wie z.B. Vertretung bei Behörden, Gesundheitsfürsorge und bei Bedarf Regelung der finanziellen Angelegenheiten.

Die Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg ist häufig am Betreuungsverfahren beteiligt und berichtet über das soziale Umfeld des Betroffenen und spricht Empfehlungen an das Gericht aus.

Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

Vorsorgevollmachten & Betreuungsverfügung

Ein weiterer Schwerpunkt der Betreuungsstelle ist die Beratung zur

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Jeder kann in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen. Die Vorsorgevollmacht bietet die Möglichkeit, einer vertrauenswürdigen Person - etwa einem Kind oder dem Ehepartner - die Wahrnehmung einzelner oder aller persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass das Gericht eine gesetzliche Betreuung bestellen muss.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zu Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss.